Kommunalwahl

Kommunalwahl am 09. Juni 2024 in der Verbandsgemeinde Adenau

Wer darf wählen?

Staatsangehörigkeit

volljährig, geboren bis

Hauptwohnsitz innerhalb der 
Verbandsgemeinde Adenau seit mindestens

deutsch

09.06.2006

28.04.2024

Sie müssen in einem Wählerverzeichnis der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau stehen! Sie sind nur in einem Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag 28.04.2024 mit Hauptwohnsitz innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau im Melderegister gespeichert waren!


Wohnungssitzänderungen und Berichtigungen ab dem 29.04.2024:

Sie sind neu in die Verbandsgemeinde Adenau gezogen?

Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in der Verbandsgemeinde Adenau wählen!

Sie ziehen aus einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz zu:

  • Sie können bis 19.05.2024 einen Antrag stellen (Kontaktdaten unten), um in der Verbandsgemeinde Adenau zu wählen oder
  • Sie stellen keinen Antrag und wählen in Ihrer alten rheinland-pfälzischen Gemeinde (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).


Sie ziehen aus einer Gemeinde außerhalb Rheinland-Pfalz zu:

  • Ihr Einzugsdatum liegt nach dem 28.04.2024: Sie sind nicht wahlberechtigt in der Verbandsgemeinde Adenau.
  • Ihr Einzugsdatum liegt vor dem 28.04.2024: Sie müssen sich bis zum 19.05.2024 beim Wahlamt melden, um in ein Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden (Kontaktdaten unten)!


Sie haben Ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde Adenau zum Nebenwohnsitz und Ihren Verbandsgemeinde Adenau Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz erklärt:

  • Für Sie gelten die oben beschriebenen Regelungen und Fristen.


Ihr Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Adenau hat sich geändert?

Sie sind innerhalb der Verbandsgemeinde Adenau umgezogen (Ummeldung) oder Sie haben Ihren Verbandsgemeinde Adenau Nebenwohnsitz mit Ihrem Verbandsgemeinde Adenau Hauptwohnsitz getauscht:

  • Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.


Sie waren abgemeldet?

Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!

Sie müssen bis 24.05.2024 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt!


Briefwahlunterlagen per Post erhalten:

Antrag über adenau.de/briefwahlunterlagen oder per E-Mail/ Post an untenstehende Adresse senden.

Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und Anschrift an!

Stellen Sie Ihren Antrag schnellstmöglich, damit die Unterlagen rechtzeitig zugestellt werden können!

Kontaktdaten für die Wohnsitzänderung

Einwohnermeldeamt

Kirchstraße 15-19

53518 Adenau

Frau Pia Brenner

+49 2691 305-308

+49 2691 305-88308

Frau Sarah Bungarten

+49 2691 305-309

+49 2691 305-88309

adenau.de/verwaltung/fachbereiche/einwohnermeldeamt/

Briefwahlbüro vor Ort:

Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

Kirchstraße 15-19

Haus A - Eingang Jugendbüro

53518 Adenau

+49 2691 305-118

+49 2691 305-106

adenau.de/verbandsgemeinde/wahlen/

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