Europawahl am 09. Juni 2024 in der Verbandsgemeinde Adenau
Wer darf wählen?
Staatsangehörigkeit | sechzehnte Lebensjahr vollendet,geboren bis | Hauptwohnsitz innerhalb der |
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deutsch | 09.06.2008 | 28.04.2024 |
Sie müssen in einem Wählerverzeichnis der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau stehen! Sie sind nur in einem Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag 28.04.2024 mit Hauptwohnsitz innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau im Melderegister gespeichert waren!
Wohnungssitzänderungen und Berichtigungen ab dem 29.04.2024:
Sie sind neu in die Verbandsgemeinde Adenau gezogen?
Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in der Verbandsgemeinde Adenau wählen!
Sie ziehen aus einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz zu:
- Sie können bis 19.05.2024 einen Antrag stellen (Kontaktdaten unten), um in der Verbandsgemeinde Adenau zu wählen oder
- Sie stellen keinen Antrag und wählen in Ihrer alten rheinland-pfälzischen Gemeinde (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).
Sie ziehen aus einer Gemeinde außerhalb Rheinland-Pfalz zu:
- Ihr Einzugsdatum liegt nach dem 28.04.2024: Sie sind nicht wahlberechtigt in der Verbandsgemeinde Adenau.
- Ihr Einzugsdatum liegt vor dem 28.04.2024: Sie müssen sich bis zum 19.05.2024 beim Wahlamt melden, um in ein Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden (Kontaktdaten unten)!
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde Adenau zum Nebenwohnsitz und Ihren Verbandsgemeinde Adenau Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz erklärt:
- Für Sie gelten die oben beschriebenen Regelungen und Fristen.
Ihr Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Adenau hat sich geändert?
Sie sind innerhalb der Verbandsgemeinde Adenau umgezogen (Ummeldung) oder Sie haben Ihren Verbandsgemeinde Adenau Nebenwohnsitz mit Ihrem Verbandsgemeinde Adenau Hauptwohnsitz getauscht:
- Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.
Sie waren abgemeldet?
Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!
Sie müssen bis 24.05.2024 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt!
Briefwahlunterlagen per Post erhalten:
Anfragen für Briefwahlunterlagen sind erst ab dem 6. Mai möglich.
Antrag über adenau.de/briefwahlunterlagen oder per E-Mail/ Post an untenstehende Adresse senden.
Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und Anschrift an!
Stellen Sie Ihren Antrag schnellstmöglich, damit die Unterlagen rechtzeitig zugestellt werden können!
Kontaktdaten für die Wohnsitzänderung
Einwohnermeldeamt
Kirchstraße 15-19
Frau Pia Brenner
Frau Sarah Bungarten
Briefwahlbüro vor Ort:
Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
Kirchstraße 15-19
Haus A - Eingang Jugendbüro
Alle Informationen und zeitlichen Fristen wurden aus den Quellen entnommen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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