Ausweis

Einwohnermeldeamt

Einwohnermeldeamt

Einwohner- & Meldewesen, Personalausweise, Passwesen, Führerscheine, Führungszeugnisse, Fischereischeine, Fundamt, Beglaubigungen

Das Einwohnermeldeamt ist die erste Anlaufstelle für alle Personen, die in eine Gemeinde oder Stadt ziehen bzw. innerhalb davon umziehen.

Als Meldebehörde erfasst und speichert das Einwohnermeldeamt alle personenbezogenen Daten im amtlichen Melderegister. Personendaten sind neben dem vollständigen Namen zum Beispiel auch die aktuelle Anschrift, das Geburtsdatum oder der Familienstand.

Hat ein Bürger nach Umzug seine neue Adresse beim neuen Einwohnermeldeamt angemeldet, wird die früher zuständige Behörde in der Regel über die neue Adresse informiert. Eine Abmeldung beim früheren Amt ist seit einigen Jahren nicht mehr notwendig.

Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Einwohnermeldeämter regelt das Bundesmeldegesetz. Zu den Hauptaufgaben zählen: An-, Ab- und Ummeldungen von Personen, Ausstellung von Personalausweisen und Kinderausweisen, Passangelegenheiten und Lohnsteuerkarten. Jedes Einwohnermeldeamt muss darüber hinaus auch Auskünfte aus dem Melderegister geben (sog. Melderegisteranfrage oder Einwohnermeldeamtsanfrage).