Satzungen, Verordnungen

Ortsrecht: Satzungen und Richtlinien

Ortsrecht

Rechtsgrundlagen unserer Arbeit

Das funktionierende Zusammenleben von Menschen erfordert Klarheit über die Regeln, mit denen die Beziehungen untereinander definiert werden. Darüber hinaus bilden diese Regeln auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte oder Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.

Nach der Gemeindeordnung können die Gemeinden ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzungen regeln. Der Rat erlässt, ändert oder hebt Satzungen auf. Für die Gemeinde sind wesentliche Fragen in einer Hauptsatzung zu regeln. In ihr sind u.a. auch Regelungen zu treffen, wie die Verkündung von Rechtsvorschriften erfolgt. Die Satzung ist sodann durch den Bürgermeister zu unterzeichnen und öffentlich bekannt zu machen. Nach Bekanntmachung muss die Satzung nebst Anlagen für jedermann einsehbar sein.

Der Erlass einer Satzung durch Organe einer Selbstverwaltungskörperschaft ist ein wesentliches Merkmal autonomer Rechtsetzung. Dieses Selbstverwaltungsrecht folgt für die Kommunen aus Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz, der bestimmt, dass den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. „Der Terminus ‚regeln’ gewährleistet nicht allein den Erlass von Verwaltungsakten, sondern ein generelles Ordnen durch Satzung."