Ortsgemeinde Insul: Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportanlage“

Bekanntmachung 

Wappen Insul

Ortsgemeinde Insul: Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportanlage“ 


Der Ortsgemeinderat von Insul hat am 24.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportanlage“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Planungsziel ist der Wiederaufbau der Sportanlage in Insul. Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB wurden im Oktober/November 2022 durchgeführt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB erfolgte vom 03.04.2023 bis 05.05.2023. Die Abwägung und Fassung des Satzungsbeschlusses erfolgte in der Sitzung am 24.05.2023. Im Rahmen der Ausführungsplanung zum Bau des Sportplatzgebäudes hat sich herausgestellt, dass das Gebäude aufgrund topographischer und geologischer Gegebenheiten nicht an der ursprünglich geplanten Stelle errichtet werden kann. Der Standort musste daher in südwestlicher Richtung verschoben werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, war eine Anpassung des Bebauungsplanes erforderlich. Aufgrund dessen wurde der Satzungsbeschluss vom 24.05.2023 in der Gemeinderatssitzung am 18.09.2023 aufgehoben und die Überarbeitung der Planunterlagen sowie die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) i.V.m. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB beschlossen. Hierzu wurde entsprechend dem § 4a (3) Satz 2 BauGB festgelegt, dass nur zu den geänderten bzw. ergänzten Planinhalten eine Stellungnahme abgegeben werden darf. Außerdem wurde entsprechend § 4a (3) Satz 3 BauGB die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen auf 2 Wochen verkürzt.

 

Aufgrund der notwendigen Verschiebung des Baukörpers erfolgte insbesondere eine Anpassung der Schalltechnischen Untersuchung sowie des naturschutzfachlichen Fachbeitrages. Die hieraus resultierenden Änderungen sind in Text und Begründung entsprechend gekennzeichnet. Anregungen können nur zu diesen Passagen vorgebracht werden.


Von dem Bebauungsplan werden die nachstehenden Grundstücke betroffen:

Gemarkung

Flur

Parzellen Nr.

Insul

2

8/2 tlw.

Insul

3

28 tlw.

(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf den Geltungsbereich hat.)


Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

 

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes "Sportanlage", bestehend aus einer Planzeichnung nebst Textlichen Festsetzungen und Begründung sowie einer Schalltechnischen Untersuchung und eines naturschutzfachlichen Fachbeitrags können in der Zeit vom


10. August 2026 bis einschließlich 24. August 2026


auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden.  Ebenfalls sind die vorgenannten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ zugänglich.


Darüber hinaus liegen die unten aufgeführten Unterlagen während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeinde Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung von 8.00 bis 13.00 Uhr. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer (02691) 305-206 ist auch montags bis donnerstags erwünscht.


Auflistung der Unterlagen, die öffentlich ausgelegt werden:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sportanlage“ besteht aus:

  • Planurkunde
  • Textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Fachbeitrag Naturschutz
  • Schalltechnisches Gutachten


Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit hinsichtlich der geänderten bzw. ergänzten Teile des Bebauungsplanentwurfes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Stellungnahmen können in dieser Zeit per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Post an die o. g. Adresse) oder zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Es wird gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

 

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.


Insul, den 04.08.2026


Ewald Neiß
Ortsbürgermeister