Social Media

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Ob aktuelle Informationen aus der Verwaltung, wichtige Neuigkeiten aus der Region oder Einblicke in Projekte der Verbandsgemeinde – über unsere Social-Media-Kanäle möchten wir die Menschen im Adenauer Land schnell, direkt und transparent erreichen.


Die Inhalte auf den Social-Media-Kanälen der Verbandsgemeinde Adenau werden vom Online-Team der Verbandsgemeindeverwaltung erstellt, gepflegt und moderiert. Wir achten auf eine sachliche, respektvolle Kommunikation und stehen Ihnen gerne für Fragen, Hinweise oder Anregungen zur Verfügung.


Bei Fragen zum Informationsangebot:


Verbandsgemeindeverwaltung Adenau 

- Öffentlichkeitsarbeit -

Kirchstraße 15-19 

53518 Adenau 

Telefon: 02691 305-102

E‑Mail: social.media@adenau.de


Die Verbandsgemeinde Adenau setzt sich für einen respektvollen und diskriminierungsfreien Austausch ein. Hassrede, Beleidigungen, Bedrohungen und andere Formen digitaler Gewalt haben keinen Platz auf unseren Social-Media-Kanälen. Informationen zu Hilfsangeboten und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Hate Speech und Hass im Netz gibt es auf der Internetseite der Initiative HateAid. Die unabhängige Organisation unterstützt bei digitaler Gewalt und informiert über Möglichkeiten der Beratung sowie rechtliche Schritte. Weitere Informationen finden Sie unter: www.hateaid.org.

  • Instagram: verbandsgemeinde.adenau

  • Instagram: verwaltungvonmorgen

  • WhatsApp-Kanal: Verbandsgemeinde Adenau

  • Facebook: Verbandsgemeinde Adenau

  • Netiquette

    Wer unseren Kanälen folgt, wird schnell feststellen: Wir duzen unsere Community. Das ist keine Respektlosigkeit, sondern Ausdruck einer offenen, modernen und unkomplizierten Kommunikation. Das „Du“ gehört für viele Menschen ganz selbstverständlich zur Kultur sozialer Medien und erleichtert einen direkten Austausch auf Augenhöhe. Entscheidend ist für uns aber nicht die Anrede, sondern ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander.


    Hinter jedem Profil steht ein Mensch.


    Für einen gelungenen Austausch ist ein respektvoller Umgang miteinander unerlässlich. Unterschiedliche Meinungen und Standpunkte gehören zu einer lebendigen Diskussion dazu und sind ausdrücklich erwünscht. Beiträge sollten jedoch stets sachlich formuliert sein und sich auf das jeweilige Thema beziehen. Persönliche Angriffe, Provokationen oder bewusst eskalierende Diskussionen tragen nicht zu einem konstruktiven Dialog bei und sind daher zu vermeiden.


    Alle Kommentare und Beiträge sind öffentlich sichtbar. Aus diesem Grund sollte sorgfältig darauf geachtet werden, keine sensiblen oder personenbezogenen Daten wie Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen, Aktenzeichen oder andere vertrauliche Informationen zu veröffentlichen. Gleiches gilt für personenbezogene Daten oder Bildmaterial Dritter, sofern keine ausdrückliche Einwilligung zur Veröffentlichung vorliegt.


    Wer Inhalte wie Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder andere Medien veröffentlicht, ist selbst dafür verantwortlich, dass die notwendigen Nutzungs- und Urheberrechte vorliegen. Zitate sollten kenntlich gemacht und mit einer entsprechenden Quellenangabe versehen werden. Verlinkungen zu externen Internetseiten sind zulässig, sofern sie einen direkten Bezug zum jeweiligen Thema haben und einen sachlichen Mehrwert bieten. Beiträge, die ausschließlich aus Links bestehen oder erkennbar werblichen Charakter haben, können entfernt werden.


    Nicht geduldet werden beleidigende, herabwürdigende, diskriminierende oder menschenverachtende Inhalte. Ebenso unzulässig sind Hassrede, Aufrufe zu Gewalt, Bedrohungen, Einschüchterungen sowie rassistische, antisemitische, extremistische, sexistische oder anderweitig menschenfeindliche Äußerungen. Auch pornografische, jugendgefährdende oder obszöne Inhalte haben auf den Kanälen der Verbandsgemeinde Adenau keinen Platz. Die Verbreitung von Falschinformationen, Verschwörungserzählungen oder nachweislich unwahren Tatsachenbehauptungen ist ebenfalls nicht erwünscht.


    Die Social-Media-Kanäle der Verbandsgemeinde Adenau dienen der Information und dem Austausch zu kommunalen Themen. Sie sind keine Werbeplattform. Kommerzielle Werbung, Verkaufsangebote, Gewinnspiele, politische Kampagnen, Wahlwerbung, Spendenaufrufe oder vergleichbare Aktionen sind daher grundsätzlich nicht zulässig. Gleiches gilt für Spam, automatisiert veröffentlichte Inhalte sowie wiederholte oder nahezu identische Kommentare.


    Die Verbandsgemeinde Adenau behält sich vor, Beiträge und Kommentare, die gegen diese Netiquette oder gegen geltendes Recht verstoßen, ohne vorherige Ankündigung zu verbergen oder zu löschen. In schwerwiegenden Fällen können Inhalte gemeldet und weitere Maßnahmen ergriffen werden. Wiederholte Verstöße können dazu führen, dass eine weitere Teilnahme an den Diskussionen eingeschränkt wird.


    Für veröffentlichte Inhalte sind ausschließlich die jeweiligen Verfasser:innen verantwortlich. Die Verbandsgemeinde Adenau übernimmt für die Inhalte von Kommentaren und sonstigen Nutzerbeiträgen keine Haftung.


    Die Netiquette wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um auch künftig einen fairen, respektvollen und konstruktiven Austausch zu gewährleisten.


    Die Verbandsgemeinde Adenau setzt sich für ein respektvolles Miteinander im digitalen Raum ein. Hassrede und digitale Gewalt können erhebliche Auswirkungen haben und dürfen nicht als normaler Bestandteil von Online-Diskussionen akzeptiert werden. Informationen, Unterstützung und Hilfsangebote zum Umgang mit Hass im Netz bietet die unabhängige Organisation HateAid. Weitere Informationen sind unter www.hateaid.org verfügbar.


    Stand: 02.07.2026

  • Konzept

    Ausgangssituation

    Soziale Medien haben sich in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Bestandteil der öffentlichen Kommunikation entwickelt. Sie werden von einem Großteil der Bevölkerung regelmäßig genutzt und sind heute für viele Menschen der bevorzugte Kanal, um Informationen zu erhalten, mit Institutionen in Kontakt zu treten und sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erkennt in seinem Handlungsrahmen ausdrücklich an, dass soziale Netzwerke für öffentliche Stellen zu einem wesentlichen Instrument der Kommunikation geworden sind, sofern deren Nutzung datenschutzkonform erfolgt und durch ein Nutzungskonzept begründet wird.

     

    Die Verbandsgemeinde Adenau versteht sich als moderne, serviceorientierte und bürger:innennahe Verwaltung. Sie nimmt vielfältige Aufgaben für die Bürger:innen der Ortsgemeinden wahr und informiert über Verwaltungsleistungen, politische Entscheidungen, Infrastrukturprojekte, Veranstaltungen, Beteiligungsmöglichkeiten, Sicherheits- und Krisenlagen, Bildungsangebote sowie über Themen des gesellschaftlichen Zusammenlebens in der Region. Gleichzeitig präsentiert sie sich als attraktive Arbeitgeberin und Ausbildungsstätte innerhalb des öffentlichen Dienstes.

     

    Für die Öffentlichkeitsarbeit nutzt die Verbandsgemeinde Adenau bereits verschiedene etablierte Kommunikationswege. Die klassischen Informationskanäle bilden weiterhin die Grundlage der behördlichen Kommunikation und gewährleisten einen diskriminierungsfreien Zugang zu Informationen für alle Bürger:innen.

     

    Ergänzend hierzu setzt die Verbandsgemeinde Adenau auf soziale Medien, um die Reichweite behördlicher Informationen zu erhöhen und insbesondere Bevölkerungsgruppen zu erreichen, die klassische Informationsangebote nur noch eingeschränkt nutzen. Die Social-Media-Präsenz ist dabei ausdrücklich als zusätzlicher Kommunikations- und Informationsweg ausgestaltet. Ein Zwang zur Nutzung sozialer Netzwerke besteht nicht. Sämtliche wesentlichen Informationen werden weiterhin über die offiziellen Informationskanäle der Verbandsgemeinde bereitgestellt.

     

    Aktuell betreibt die Verbandsgemeinde Adenau den zentralen Instagram-Kanal „verbandsgemeinde.adenau“, den Instagram-Kanal „verwaltungvonmorgen“ mit Schwerpunkt auf Arbeitgebermarketing, Ausbildung und Nachwuchsgewinnung, den WhatsApp-Kanal „Verbandsgemeinde Adenau“ zur direkten Informationsverbreitung sowie die Facebook-Seite „Verbandsgemeinde Adenau“. Die verschiedenen Kanäle verfolgen unterschiedliche kommunikative Schwerpunkte, bilden jedoch gemeinsam das digitale Informationsangebot der Verbandsgemeinde.

     

    Die Auswahl dieser Plattformen orientiert sich am tatsächlichen Mediennutzungsverhalten der Bevölkerung. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass insbesondere Instagram und Facebook weiterhin zu den meistgenutzten sozialen Netzwerken gehören. Während Instagram vor allem in den Altersgruppen zwischen 18 und 39 Jahren hohe Nutzungszahlen erreicht, weist Facebook insbesondere bei den Altersgruppen ab 30 Jahren weiterhin eine hohe Reichweite auf. WhatsApp wird altersübergreifend von mehr als 70 Prozent der Befragten regelmäßig genutzt und stellt damit einen besonders geeigneten Kanal für die breitflächige Verbreitung behördlicher Informationen dar. Die Nutzung von Threads bewegt sich dagegen in allen betrachteten Altersgruppen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Die Plattformstrategie der Verbandsgemeinde Adenau orientiert sich daher vorrangig an den reichweitenstarken Netzwerken Instagram, Facebook und WhatsApp.[1]

     

    Auch aus Sicht der Organisationskommunikation besitzen diese Plattformen weiterhin eine hohe Relevanz. Nach aktuellen Erhebungen nutzen weltweit 86 Prozent der befragten Organisationen Facebook und 82 Prozent Instagram für ihre Kommunikationsarbeit. Beide Plattformen zählen damit weiterhin zu den wichtigsten digitalen Kommunikationskanälen und ermöglichen die zielgerichtete Ansprache unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen.[2]

     

    Für die Verbandsgemeinde Adenau ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Bürger:innen dort anzusprechen, wo sie sich bereits informieren und kommunizieren. Die Nutzung sozialer Medien dient deshalb insbesondere der zeitnahen Information über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen, Projekte und Beteiligungsmöglichkeiten, der transparenten Darstellung kommunaler Verwaltungsarbeit, der Stärkung des Dialogs zwischen Verwaltung und Bevölkerung sowie der Gewinnung von Nachwuchs- und Fachkräften für die öffentliche Verwaltung.

     

    Mit dem vorliegenden Social-Media-Konzept werden die Aktivitäten der Verbandsgemeinde Adenau auf den Plattformen Instagram, Facebook und WhatsApp in einen einheitlichen strategischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Rahmen eingebettet. Das ergänzende Instagram-Angebot „verwaltungvonmorgen“ wird als eigenständiger Kanal zur Personalgewinnung und Arbeitgeberkommunikation berücksichtigt. Ziel des Konzeptes ist es, die Nutzung sozialer Medien nachvollziehbar zu begründen, die Erforderlichkeit der einzelnen Angebote darzustellen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Anforderungen des Handlungsrahmens des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz eingehalten werden.


    [1] Statistiken zur Social-Media-Nutzung | Statista

    [2] Statistiken zur Social-Media-Nutzung | Statista


    Zielsetzung und Zweck der Social-Media-Nutzung

    Die Verbandsgemeinde Adenau nutzt Social-Media-Plattformen, um Bürger:innen zeitgemäß, direkt und transparent über die Arbeit der Verwaltung, aktuelle Themen, Projekte, Veranstaltungen sowie Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. Social Media ergänzt dabei die bestehenden Kommunikationswege der Verbandsgemeinde und erweitert die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit um digitale und dialogorientierte Formate.

     

    Die Nutzung sozialer Medien erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund eines veränderten Mediennutzungsverhaltens. Ein großer Teil der Bevölkerung informiert sich heute regelmäßig über soziale Netzwerke. Um ihrem Informationsauftrag auch unter diesen veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden, nutzt die Verbandsgemeinde Adenau moderne Kommunikationskanäle, über die Informationen schnell, niedrigschwellig und zielgruppengerecht verbreitet werden können. Ziel ist es, kommunale Themen verständlich aufzubereiten, Transparenz über Verwaltungsentscheidungen und Verwaltungsprozesse zu schaffen sowie die Sichtbarkeit kommunaler Angebote und Dienstleistungen zu erhöhen.

     

    Die Verbandsgemeinde Adenau verfolgt dabei das Ziel, sich als moderne, bürger:innennahe und serviceorientierte Verwaltung zu präsentieren. Über ihre Social-Media-Kanäle sollen möglichst viele Bürger:innen mit Informationen aus der gesamten Bandbreite der Verbandsgemeindeverwaltung erreicht werden, insbesondere auch diejenigen, die klassische Informationsangebote wie Printmedien, Pressemitteilungen oder die Internetseite nur eingeschränkt nutzen. Gleichzeitig sollen Informationen direkt, schnell und unverfälscht bereitgestellt werden, um Missverständnissen und Falschmeldungen vorzubeugen sowie eine verlässliche Informationsquelle für kommunale Themen anzubieten. Darüber hinaus möchte die Verbandsgemeinde Adenau durch ihre digitale Präsenz als moderne, zukunftsorientierte und einheitlich kommunizierende Verwaltung wahrgenommen werden.

     

    Zur Erfüllung dieser Ziele betreibt die Verbandsgemeinde Adenau die Social-Media-Kanäle Instagram („verbandsgemeinde.adenau“), Facebook („Verbandsgemeinde Adenau“) sowie den WhatsApp-Kanal „Verbandsgemeinde Adenau“. Diese Kanäle bilden gemeinsam die zentrale Social-Media-Präsenz der Verbandsgemeinde. Die veröffentlichten Inhalte sind grundsätzlich inhaltsgleich oder inhaltlich vergleichbar und dienen der Verbreitung aktueller Informationen aus Verwaltung, Politik und öffentlichem Leben innerhalb der Verbandsgemeinde. Die parallele Nutzung mehrerer Plattformen ermöglicht es, unterschiedliche Bevölkerungsgruppen entsprechend ihrer jeweiligen Mediennutzung zu erreichen.

     

    Darüber hinaus betreibt die Verbandsgemeinde Adenau den Instagram-Kanal „verwaltungvonmorgen“. Dieser Kanal verfolgt einen eigenständigen Kommunikationszweck und dient insbesondere dem Personalmarketing sowie der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung. Durch Einblicke in den Verwaltungsalltag, die Vorstellung von Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten sowie die Präsentation der Verbandsgemeinde als moderne Arbeitgeberin soll das Interesse an einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst gefördert werden.

     

    Die Social-Media-Präsenz der Verbandsgemeinde Adenau dient der zeitnahen Information über aktuelle Ereignisse, Projekte und Maßnahmen sowie der transparenten Darstellung kommunaler Verwaltungsarbeit. Über die verschiedenen Kanäle werden Bürger:innen über Dienstleistungen und Angebote der Verwaltung, Veranstaltungen, Beteiligungsverfahren und öffentliche Termine informiert. Darüber hinaus sollen die Social-Media-Angebote den Austausch zwischen Verwaltung und Bürgerschaft fördern, die Reichweite behördlicher Informationen erhöhen und dazu beitragen, kommunale Themen zielgruppengerecht und verständlich zu vermitteln. Gleichzeitig sollen für Bürger:innen relevante Themen frühzeitig erkannt, Rückmeldungen aus der Bevölkerung aufgenommen und für die Weiterentwicklung kommunaler Angebote berücksichtigt werden. Bürger:innen sollen zudem dazu ermutigt werden, Inhalte der Verbandsgemeinde innerhalb ihrer persönlichen Netzwerke weiterzuverbreiten und so als Multiplikator:innen zur Erhöhung der Reichweite kommunaler Informationen beizutragen. Durch eine kontinuierliche, nachvollziehbare und authentische Kommunikation soll das Vertrauen in die Arbeit der Verbandsgemeindeverwaltung gestärkt und die Wahrnehmung kommunaler Themen in der Öffentlichkeit gefördert werden. Ergänzend verfolgt die Verbandsgemeinde Adenau das Ziel, sich als moderne und attraktive Arbeitgeberin zu präsentieren sowie Nachwuchs- und Fachkräfte für die Verbandsgemeindeverwaltung zu gewinnen.

     

    Die Kommunikation über Social Media erfolgt durch die Verbandsgemeinde Adenau ausschließlich zu Informations- und Öffentlichkeitszwecken. Die Social-Media-Kanäle stellen keinen Bürgerservice im rechtlichen oder organisatorischen Sinne dar und ersetzen weder formelle Verwaltungsverfahren noch die etablierten Kontakt- und Serviceangebote der Verwaltung. Für individuelle Anliegen, Anträge, Verwaltungsverfahren oder persönliche Beratungen stehen weiterhin die zuständigen Fachbereiche, die auf der Internetseite veröffentlichten Kontaktmöglichkeiten, der persönliche Besuch im Rathaus sowie die Kommunikation per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Auf diese Angebote wird bei Bedarf auch über die Social-Media-Kanäle hingewiesen.

     

    Die Social-Media-Kanäle stellen keinen eigenständigen oder ausschließlichen Kommunikationsweg dar. Vielmehr sind sie Bestandteil eines medienübergreifenden Kommunikationsansatzes. Bürger:innen sind daher nicht auf die Nutzung sozialer Netzwerke angewiesen, um Informationen der Verbandsgemeinde zu erhalten oder mit der Verwaltung in Kontakt zu treten.

     

    Die Verbandsgemeinde Adenau bewertet fortlaufend, ob die bestehenden Social-Media-Angebote weiterhin erforderlich und geeignet sind, den Informationsauftrag der Verwaltung zu unterstützen. Ebenso wird regelmäßig geprüft, ob die Aufnahme weiterer Plattformen zur Erfüllung der Kommunikationsziele sinnvoll erscheint oder ob bestehende Angebote aufgrund veränderter Nutzungsgewohnheiten, technischer Entwicklungen, datenschutzrechtlicher Anforderungen oder fehlender Erforderlichkeit angepasst, eingeschränkt oder eingestellt werden sollten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Social-Media-Präsenz der Verbandsgemeinde Adenau bedarfsgerecht, verhältnismäßig und im Einklang mit den Vorgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz fortentwickelt wird.

     

    Zielgruppen

    Die Social-Media-Kanäle der Verbandsgemeinde Adenau richten sich grundsätzlich an alle Personen, die Informationen über die Aufgaben, Leistungen und Entwicklungen der Verbandsgemeinde erhalten möchten. Hierzu zählen insbesondere die Bürger:innen der Verbandsgemeinde Adenau, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz dauerhaft in der Verbandsgemeinde haben oder sich vorübergehend außerhalb der Region aufhalten. Darüber hinaus sollen potenzielle Neubürger:innen angesprochen werden, die sich über das Leben, die Infrastruktur, die Serviceangebote und die Entwicklung der Verbandsgemeinde informieren möchten. Zu den Zielgruppen gehören ebenso Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler:innen, Vereine, Organisationen und weitere Akteur:innen des öffentlichen Lebens, die von Informationen über wirtschaftliche, gesellschaftliche oder kommunale Entwicklungen betroffen sind oder davon profitieren können.

     

    Die Social-Media-Angebote richten sich zudem an die Mitarbeiter:innen der Verbandsgemeindeverwaltung sowie an Personen, die sich für eine berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst interessieren. Insbesondere über den Instagram-Kanal „verwaltungvonmorgen“ werden potenzielle Bewerber:innen, Nachwuchstalente, Schüler:innen, Auszubildende, Studierende, Berufseinsteiger:innen sowie Fachkräfte angesprochen. Ziel ist es, die Verbandsgemeinde Adenau als moderne und attraktive Arbeitgeberin sichtbar zu machen, frühzeitig Interesse an den vielfältigen Tätigkeitsfeldern der Verwaltung zu wecken und geeignete Nachwuchs- und Fachkräfte für die Verbandsgemeindeverwaltung zu gewinnen.

     

    Die Zielgruppenansprache erfolgt plattformübergreifend und orientiert sich an den jeweiligen Nutzungsgewohnheiten der Bürger:innen. Während die Kanäle Instagram, Facebook und WhatsApp vor allem der allgemeinen Information über Verwaltungshandeln, kommunale Projekte, Dienstleistungen, Veranstaltungen und aktuelle Entwicklungen dienen, verfolgt der Kanal „verwaltungvonmorgen“ schwerpunktmäßig Ziele im Bereich Arbeitgeberkommunikation, Ausbildungsmarketing und Personalgewinnung. Dabei wird darauf geachtet, Informationen verständlich, bürger:innennah und zielgruppengerecht aufzubereiten, um eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen.

     

    Inhalte

    Die Social-Media-Kanäle der Verbandsgemeinde Adenau dienen der Information der Öffentlichkeit über Themen aus allen Aufgabenbereichen der Verwaltung sowie des kommunalen Lebens innerhalb der Verbandsgemeinde. Veröffentlicht werden insbesondere Informationen zu Dienstleistungen und Serviceangeboten der Verwaltung, Änderungen von Öffnungszeiten, neuen digitalen Verwaltungsangeboten, Ansprechpartner:innen, aktuellen Entwicklungen aus den Fachbereichen sowie Hinweise auf wichtige Informationsangebote der Verbandsgemeinde.

     

    Einen weiteren Schwerpunkt bilden Informationen zu Infrastrukturmaßnahmen und Projekten innerhalb der Verbandsgemeinde. Hierzu gehören Berichte über laufende oder geplante Baumaßnahmen, Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Sanierungen kommunaler Einrichtungen, Verkehrsänderungen, Straßensperrungen sowie Statusmeldungen zum Fortschritt größerer Projekte. Ziel ist es, Bürger:innen frühzeitig über Auswirkungen auf den Alltag zu informieren und kommunale Entwicklungen transparent darzustellen.

     

    Darüber hinaus werden Hinweise auf Veranstaltungen, kulturelle Angebote, touristische Aktivitäten, Vereinsveranstaltungen, Bürgerbeteiligungen, öffentliche Sitzungen und sonstige Ereignisse von allgemeinem Interesse veröffentlicht. Gleiches gilt für Informationen aus den Bereichen Bildung, Kinderbetreuung, Jugend, Ehrenamt, Familie, Freizeit, Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit sowie den weiteren Aufgabenfeldern der Verbandsgemeinde.

     

    Ein besonderer Stellenwert kommt der Krisen- und Warnkommunikation zu. Hierzu zählen beispielsweise Informationen zu Unwetterlagen, Hochwasserereignissen, Stromausfällen, Verkehrsbeeinträchtigungen, Katastrophenschutzmaßnahmen, Sirenenproben, Gefahrenabwehr sowie sonstigen Ereignissen, bei denen eine schnelle Information der Bevölkerung erforderlich ist. Die Social-Media-Kanäle ermöglichen in diesen Fällen eine zeitnahe und reichweitenstarke Verbreitung wichtiger Informationen.

     

    Neben der reinen Informationsvermittlung werden regelmäßig erklärende Beiträge veröffentlicht, die kommunale Zusammenhänge, Verwaltungsabläufe, Zuständigkeiten oder aktuelle Projekte verständlich darstellen. Hierdurch sollen Transparenz geschaffen, Hintergründe erläutert und das Verständnis für kommunale Entscheidungen gefördert werden. Ebenso können Hinweise zu nachhaltigem Verhalten, Umwelt- und Klimaschutz, Abfallentsorgung, Mobilität, touristischen Angeboten oder sonstigen für Bürger:innen relevanten Alltagsthemen aufgegriffen werden.

     

    Im Rahmen der Arbeitgeberkommunikation werden zudem Informationen über die Verbandsgemeinde Adenau als Arbeitgeberin veröffentlicht. Hierzu zählen insbesondere Stellenangebote, Ausbildungs- und Praktikumsplätze, Informationen zu Berufsbildern innerhalb der Verwaltung sowie Einblicke in den Arbeitsalltag der Mitarbeiter:innen. Ziel ist es, die Verbandsgemeinde als attraktive Arbeitgeberin sichtbar zu machen und Nachwuchs- sowie Fachkräfte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.

     

    Die Verbandsgemeinde Adenau setzt bei ihrer Social-Media-Kommunikation grundsätzlich auf eine organische Reichweite. Eine bezahlte Verbreitung von Inhalten erfolgt nur in begründeten Einzelfällen, insbesondere zur Unterstützung von Personalgewinnungsmaßnahmen, Ausbildungs- und Stellenkampagnen oder anderen Kommunikationsmaßnahmen von besonderem öffentlichen Interesse. Über den Einsatz bezahlter Reichweitenmaßnahmen wird jeweils gesondert unter Berücksichtigung der Kommunikationsziele, der Verhältnismäßigkeit sowie der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen entschieden.

     

    Redaktion

    Die redaktionelle Betreuung der offiziellen Social-Media-Auftritte der Verbandsgemeinde Adenau erfolgt durch den Fachbereich Organisation und Verwaltungssteuerung, der zugleich für die zentrale Öffentlichkeitsarbeit der Verbandsgemeinde verantwortlich ist. Dort liegt die organisatorische und redaktionelle Gesamtverantwortung für die Planung, Koordination, Erstellung, Veröffentlichung und Weiterentwicklung der Inhalte auf den offiziellen Social-Media-Kanälen der Verbandsgemeinde.

     

    Die redaktionelle Arbeit umfasst insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit der Verbandsgemeinde sowie die Konzeption, Erstellung und Aufbereitung von Inhalten in den Formaten Text, Bild, Grafik und Video. Darüber hinaus obliegt dem Fachbereich Organisation und Verwaltungssteuerung die strategische Weiterentwicklung der Social-Media-Präsenz, die Sicherstellung einer einheitlichen Außendarstellung sowie die Koordination der digitalen Kommunikationsmaßnahmen der Verwaltung.

     

    Die Inhalte der Social-Media-Kanäle werden in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen, Einrichtungen und sonstigen Organisationseinheiten der Verbandsgemeindeverwaltung erstellt. Diese liefern die fachlichen Informationen und Inhalte aus ihren Zuständigkeitsbereichen. Die redaktionelle Aufbereitung, Qualitätssicherung, Abstimmung sowie die Veröffentlichung erfolgen zentral durch den Fachbereich Organisation und Verwaltungssteuerung. Hierdurch wird sichergestellt, dass die veröffentlichten Informationen fachlich korrekt, verständlich formuliert, aktuell und im Sinne einer einheitlichen Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert werden.

     

    Eine besondere Rolle nimmt der Instagram-Kanal „verwaltungvonmorgen“ ein. Die Konzeption, Erstellung und Veröffentlichung der Inhalte erfolgt hier überwiegend durch die Auszubildenden der Verbandsgemeinde Adenau. Der Kanal bietet authentische Einblicke in Ausbildung und Arbeitsalltag innerhalb der Verwaltung und unterstützt insbesondere die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung. Die redaktionelle Betreuung erfolgt dabei in Abstimmung mit dem Fachbereich Organisation und Verwaltungssteuerung, der die übergeordnete Verantwortung für die Einhaltung der kommunikativen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen übernimmt.

     

    Die Verbandsgemeinde Adenau verfolgt insgesamt den Ansatz einer zentral gesteuerten Social-Media-Kommunikation. Ziel ist ein professioneller, transparenter und wiedererkennbarer Auftritt der Verwaltung über alle offiziellen Kanäle hinweg. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass aktuelle Entwicklungen, Projekte, Veranstaltungen und wichtige Informationen aus allen Aufgabenbereichen der Verwaltung zeitnah und bürger:innennah kommuniziert werden können.

     

    Corporate Design und visuelle Gestaltung

    Die Social-Media-Auftritte der Verbandsgemeinde Adenau sind Bestandteil der offiziellen Öffentlichkeitsarbeit und tragen zur einheitlichen Außendarstellung der Verwaltung bei. Sämtliche Veröffentlichungen orientieren sich daher an den geltenden Corporate-Design-Richtlinien der Verbandsgemeinde Adenau. Ziel ist ein wiedererkennbares, professionelles und konsistentes Erscheinungsbild über alle Kommunikationskanäle hinweg.

     

    Die Gestaltung von Beiträgen, Grafiken, Videos, Präsentationselementen und sonstigen veröffentlichten Inhalten hat sich an den festgelegten Gestaltungsrichtlinien zu orientieren. Dies umfasst insbesondere die Verwendung definierter Farben, Schriften, Bildsprachen, Logos sowie weiterer gestalterischer Elemente. Mit der Einführung und fortlaufenden Weiterentwicklung des Corporate Designs werden die Gestaltungsrichtlinien regelmäßig aktualisiert und bei der Erstellung von Social-Media-Inhalten berücksichtigt.

     

    Auch durch die Auszubildenden erstellte Inhalte für den Instagram-Kanal „verwaltungvonmorgen“ sollen die Grundsätze des Corporate Designs berücksichtigen und sich in das einheitliche Erscheinungsbild der Verbandsgemeinde Adenau einfügen. Die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien wird im Rahmen der redaktionellen Betreuung durch den Fachbereich Organisation und Verwaltungssteuerung sichergestellt.

     

    Rechtliche Rahmenbedingungen

    Der Betrieb der Social-Media-Kanäle der Verbandsgemeinde Adenau erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz sowie des Handlungsrahmens für die Nutzung von „Social Media“ durch öffentliche Stellen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.

     

    Damit die Social-Media-Kanäle ihre Funktion als Informations- und Kommunikationsangebot erfüllen können, müssen organisatorische Zuständigkeiten, redaktionelle Prozesse und rechtliche Rahmenbedingungen klar geregelt sein. Die Verbandsgemeinde Adenau achtet darauf, dass ihre Social-Media-Kommunikation transparent, sachlich und im Einklang mit den Grundsätzen einer rechtmäßigen öffentlichen Kommunikation erfolgt. Insbesondere sind die Anforderungen an Neutralität, Gleichbehandlung und Datenschutz zu beachten.

     

    Die redaktionelle und organisatorische Verantwortung für die Social-Media-Angebote liegt beim Fachbereich Organisation und Verwaltungssteuerung. Datenschutzrechtliche Fragestellungen werden unter Einbindung der oder des Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Adenau bewertet und berücksichtigt.

     

    Moderation und rechtswidrige Inhalte

    Die Social-Media-Kanäle der Verbandsgemeinde Adenau dienen der Information der Öffentlichkeit und einem sachlichen Austausch zu kommunalen Themen. Nutzer:innen sind für die von ihnen veröffentlichten Inhalte grundsätzlich selbst verantwortlich.

     

    Kommentare, Beiträge oder sonstige Inhalte Dritter, die gegen geltendes Recht oder die Netiquette der Verbandsgemeinde Adenau verstoßen, können verborgen, gelöscht oder gemeldet werden. Dies gilt insbesondere für Inhalte mit beleidigendem, diskriminierendem, volksverhetzendem, extremistischem, gewaltverherrlichendem oder strafbarem Inhalt sowie für Werbung, Spam oder die Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter.

     

    Die Social-Media-Kanäle werden regelmäßig überwacht. Außerhalb der üblichen Arbeits- und Servicezeiten kann jedoch keine durchgehende Betreuung sichergestellt werden. Werden rechtswidrige Inhalte bekannt, erfolgt deren Prüfung und gegebenenfalls Entfernung bzw. Meldung schnellstmöglich. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen können Nutzer:innen von der weiteren Interaktion auf den jeweiligen Plattformen ausgeschlossen werden.

     

    Datenschutzinformationen

    Die Verbandsgemeinde Adenau weist darauf hin, dass bei der Nutzung sozialer Netzwerke personenbezogene Daten durch die jeweiligen Plattformbetreiber verarbeitet werden können. Art, Umfang und Zweck dieser Datenverarbeitungen werden durch die jeweiligen Betreiber festgelegt und liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Verbandsgemeinde.

    Aus diesem Grund werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde sowie innerhalb der Social-Media-Profile leicht auffindbare Datenschutzhinweise bereitgestellt. Zudem werden die gesetzlichen Informationspflichten nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt.

     

    Entsprechend dem Cross-Media-Gebot werden wesentliche Informationen zusätzlich auf den datenschutzfreundlicheren eigenen Internetseiten der Verbandsgemeinde veröffentlicht. Bürger:innen können sich somit auch ohne Nutzung sozialer Netzwerke über die Angebote und Informationen der Verwaltung informieren.

     

    Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte

    Bei der Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten auf den Social-Media-Kanälen der Verbandsgemeinde Adenau werden die geltenden urheberrechtlichen Vorschriften beachtet. Veröffentlicht werden ausschließlich Fotos, Grafiken, Videos und sonstige Inhalte, für die entsprechende Nutzungsrechte vorliegen oder die von der Verbandsgemeinde selbst erstellt wurden.

     

    Sofern auf Bild- oder Videomaterial Personen erkennbar sind, werden die erforderlichen datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Voraussetzungen vor der Veröffentlichung geprüft. Dies gilt insbesondere für die Einwilligung betroffener Personen, soweit eine solche rechtlich erforderlich ist.

     

    Alle Mitarbeitenden, die Inhalte für die Social-Media-Kanäle erstellen oder bereitstellen, sind verpflichtet, die geltenden urheber-, datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

     

    Umsetzung des Handlungsrahmens des LfDI Rheinland-Pfalz

    Die Verbandsgemeinde Adenau hat die Nutzung ihrer Social-Media-Angebote anhand der Vorgaben des Handlungsrahmens für die Nutzung von „Social Media“ durch öffentliche Stellen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz geprüft.

     

    Die Nutzung sozialer Medien wird als erforderlich angesehen, da ein erheblicher Teil der Bevölkerung Informationen zunehmend über digitale Plattformen bezieht und über klassische Informationswege allein nicht mehr vollständig erreicht werden kann. Die Social-Media-Angebote ergänzen daher die bestehenden Kommunikationskanäle der Verbandsgemeinde und tragen dazu bei, den öffentlichen Informationsauftrag zeitgemäß wahrzunehmen.

     

    Sämtliche wesentlichen Informationen werden weiterhin auch über die Internetseite der Verbandsgemeinde sowie weitere offizielle Kommunikationswege bereitgestellt. Die Social-Media-Auftritte stellen somit lediglich einen ergänzenden Informationskanal dar. Im Sinne des Cross-Media-Gebots werden Inhalte möglichst medienübergreifend veröffentlicht und auf weiterführende Informationen auf den Internetseiten der Verbandsgemeinde verwiesen.

     

    Dieses Social-Media-Konzept wird öffentlich zugänglich gemacht und regelmäßig überprüft. Dabei bewertet die Verbandsgemeinde Adenau fortlaufend, ob die bestehenden Social-Media-Angebote weiterhin erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sind oder ob Anpassungen aufgrund technischer, rechtlicher oder gesellschaftlicher Entwicklungen erforderlich werden. Ziel ist eine datenschutzkonforme, transparente und bürger:innennahe Kommunikation im Einklang mit den Vorgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.

     

    Alternative Informations- und Kommunikationswege

    Als alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb der Social-Media-Angebote der Verbandsgemeinde Adenau stehen den Bürger:innen verschiedene Kanäle zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die Internetseite der Verbandsgemeinde Adenau unter www.adenau.de, das Mitteilungsblatt „Adenauer Nachrichten“ als wöchentliches Veröffentlichungsorgan der Verbandsgemeinde sowie die E-Mail-Adresse vgadenau@adenau.de, über die Bürger:innen direkt Kontakt mit der Verbandsgemeindeverwaltung aufnehmen können.

     

    Ergänzend stehen die telefonischen Kontaktmöglichkeiten der Verwaltung sowie die persönliche Vorsprache während der Servicezeiten zur Verfügung. Damit wird sichergestellt, dass Informationen und Kommunikationsmöglichkeiten auch unabhängig von der Nutzung sozialer Netzwerke uneingeschränkt zugänglich sind.

     

    Administration und Zugriffsberechtigungen

    Die Verwaltung der Social-Media-Konten der Verbandsgemeinde Adenau erfolgt ausschließlich durch hierzu autorisierte Mitarbeiter:innen. Die Vergabe von Administratoren-, Redaktions- und Bearbeitungsrechten erfolgt nach dem Prinzip der Erforderlichkeit und beschränkt sich auf die für die Betreuung der jeweiligen Kanäle zuständigen Personen.

     

    Bei personellen Veränderungen, insbesondere bei einem Aufgabenwechsel, Ausscheiden aus dem Dienst oder dem Wegfall der Zuständigkeit, werden bestehende Zugriffsberechtigungen unverzüglich entzogen. Darüber hinaus werden die Zugangsdaten und Passwörter der betroffenen Social-Media-Konten regelmäßig sowie anlassbezogen geändert, um einen ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Kanäle zu gewährleisten.

     

    Haftung

    Die auf den Social-Media-Kanälen und der Internetseite der Verbandsgemeinde Adenau veröffentlichten Informationen werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und regelmäßig geprüft. Dennoch kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder jederzeitige Verfügbarkeit der bereitgestellten Inhalte übernommen werden. Die Verbandsgemeinde Adenau haftet nicht für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen verursacht werden, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

     

    Die Verbandsgemeinde Adenau ist als Anbieterin für die von ihr selbst veröffentlichten Inhalte nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Verweise auf externe Internetseiten und Inhalte Dritter zu unterscheiden. Durch solche Verlinkungen wird lediglich der Zugang zu fremden Informationen ermöglicht. Die Verbandsgemeinde Adenau hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung sowie auf die Inhalte der verlinkten Seiten und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen.

     

    Die Inhalte externer Seiten spiegeln daher nicht zwingend die Auffassung der Verbandsgemeinde Adenau wider, sondern dienen ausschließlich der ergänzenden Information. Für die Inhalte verlinkter Seiten sind ausschließlich deren jeweilige Betreiber:innen verantwortlich.

     

    Technisches Konzept

    Die Social-Media-Angebote der Verbandsgemeinde Adenau werden unter Berücksichtigung technischer, organisatorischer und datenschutzrechtlicher Anforderungen betrieben. Dabei werden die von den jeweiligen Plattformbetreibern bereitgestellten Sicherheits- und Administrationsfunktionen genutzt, um die Integrität der Accounts und der veröffentlichten Inhalte zu gewährleisten.

     

    Die Verwaltung der Kanäle erfolgt über die offiziellen Administrationswerkzeuge der jeweiligen Plattformen. Zugänge werden nur autorisierten Personen bereitgestellt. Sicherheitsrelevante Einstellungen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Zudem wird darauf geachtet, aktuelle technische Entwicklungen sowie Änderungen der Plattformbedingungen bei der Weiterentwicklung der Social-Media-Angebote zu berücksichtigen.

     

    IT-Sicherheitskonzept

    Die Social-Media-Kanäle der Verbandsgemeinde Adenau sind Bestandteil der digitalen Kommunikationsinfrastruktur der Verwaltung und werden in die bestehenden IT-Sicherheitsmaßnahmen einbezogen. Hierzu zählen insbesondere die Verwendung sicherer Passwörter, die Aktivierung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung, die regelmäßige Überprüfung von Zugriffsrechten sowie die Sensibilisierung der mit der Betreuung beauftragten Mitarbeiter:innen im Umgang mit sicherheitsrelevanten Risiken.

     

    Sicherheitsvorfälle, unberechtigte Zugriffsversuche oder sonstige Auffälligkeiten werden dokumentiert und entsprechend den internen Regelungen der Verbandsgemeinde behandelt. Ziel ist es, die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Social-Media-Konten bestmöglich zu gewährleisten.


    Stand: 03.08.2026

  • Datenschutz: Instagram

    Datenschutzhinweise für die Instagram-Kanäle der Verbandsgemeinde Adenau

    I. Allgemeine Datenschutzhinweise

    Der Schutz personenbezogener Daten sowie die Einhaltung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften – insbesondere der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland‑Pfalz (LDSG) –  sind der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau ein wichtiges Anliegen. 


    Die folgenden Hinweise erläutern, wie die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Instagram‑Kanals umgeht, welche anonymisierten Nutzungsdaten verarbeitet werden und zu welchen Zwecken diese Informationen genutzt werden.


    Der Instagram‑Kanal kann grundsätzlich genutzt werden, ohne personenbezogene Angaben zu machen. In bestimmten Fällen ist jedoch die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, beispielsweise bei einer Kontaktaufnahme über Instagram. Werden Informationen über Dritte übermittelt, wird vorausgesetzt, dass hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt.


    II. Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragte

    Verantwortliche Stelle: 

    Verbandsgemeinde Adenau 

    Kirchstraße 15-19 

    53518 Adenau 

    Telefon: 02691 305-0 

    E‑Mail: vgadenau@adenau.de


    Datenschutzbeauftragter der Verbandsgemeinde Adenau: 

    Bernhard Jüngling

    Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

    Kirchstraße 15-19

    53518 Adenau 


    III. Datenverarbeitung auf Instagram

    Für den Betrieb des Instagram‑Kanals nutzt die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau die technische Plattform und die Dienste der Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland („Meta“).


    Der Instagram‑Kanal und sämtliche Funktionen werden in eigener Verantwortung der nutzenden Personen verwendet. Dies betrifft insbesondere interaktive Funktionen wie Kommentieren, Teilen oder Bewerten. Alternativ können alle Informationen auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Adenau sowie im Mitteilungsblatt „Adenauer Nachrichten“ eingesehen werden: www.adenau.de


    Beim Besuch des Instagram‑Kanals verarbeitet Meta verschiedene technische Daten, darunter die IP‑Adresse sowie weitere Informationen, die über Cookies auf dem verwendeten Endgerät gespeichert sind. Diese Daten nutzt Meta unter anderem, um der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau statistische Auswertungen über die Nutzung des Kanals bereitzustellen (sogenannte „Seiten‑Insights“). Die Verbandsgemeindeverwaltung erhält ausschließlich zusammengefasste, anonymisierte Statistiken, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Für die Erhebung dieser Daten setzt Meta unter anderem Cookies ein. Informationen zum Einsatz von Cookies durch Meta sind hier verfügbar: https://help.instagram.com/1896641480634370/?helpref=hc_fnav


    Weitere Informationen zur Erhebung und Verarbeitung von Seiten‑Insights stellt Meta hier bereit: https://www.facebook.com/help/instagram/788388387972460


    Die durch Meta erhobenen Daten können auch in Staaten außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden. Welche Daten Meta im Einzelnen verarbeitet, wie diese genutzt werden, wie lange sie gespeichert bleiben und ob eine Weitergabe an Dritte erfolgt, beschreibt Meta in seinen Datenrichtlinien. Dort finden sich auch Hinweise zu Kontaktmöglichkeiten sowie zu Einstellungen für personalisierte Werbung: https://privacycenter.instagram.com/policy/?entry_point=ig_help_center_data_policy_redirect


    Die vollständigen Datenrichtlinien von Meta sind hier abrufbar: https://de-de.facebook.com/privacy/policy/?entry_point=data_policy_redirect&entry=0


    In welcher Weise Meta Daten aus dem Besuch von Instagram‑Profilen für eigene Zwecke verwendet, in welchem Umfang Aktivitäten einzelnen Profilen zugeordnet werden, wie lange Meta diese Daten speichert und ob Daten an Dritte weitergegeben werden, wird von Meta nicht abschließend offengelegt und ist der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau nicht bekannt.


    Beim Zugriff auf Meta‑Dienste wird die dem Endgerät zugeordnete IP‑Adresse an Meta übermittelt. Nach Angaben des Unternehmens wird diese bei deutschen IP‑Adressen anonymisiert und nach 90 Tagen gelöscht. Darüber hinaus speichert Meta Informationen über verwendete Endgeräte (z. B. im Rahmen der Funktion „Anmeldebenachrichtigung“), wodurch eine Zuordnung von Aktivitäten zu einzelnen Profilen möglich sein kann.


    Ist eine Person während des Besuchs des Instagram‑Kanals bei Instagram angemeldet, befindet sich auf dem Endgerät ein Cookie mit der Instagram‑Kennung. Dadurch kann Meta nachvollziehen, welche Inhalte aufgerufen und wie diese genutzt wurden. Dies gilt auch für andere Instagram‑Profile sowie für Webseiten, auf denen Instagram‑Elemente eingebunden sind. Auf dieser Grundlage können personalisierte Inhalte oder Werbung angezeigt werden.


    Um eine solche Zuordnung zu vermeiden, empfiehlt Meta, sich vor dem Besuch des Instagram‑Kanals abzumelden, die Funktion „angemeldet bleiben“ zu deaktivieren, vorhandene Cookies zu löschen und den Browser neu zu starten. Erst dann kann der Instagram‑Kanal genutzt werden, ohne dass Meta die Nutzung unmittelbar einem Profil zuordnen kann. Beim Zugriff auf interaktive Funktionen (z. B. „Gefällt mir“, Kommentieren, Teilen, Nachrichten) erscheint eine Anmeldemaske, über die Meta erneut eine Zuordnung zum jeweiligen Profil herstellen kann.


    Hinweise zum Schutz der Privatsphäre innerhalb von Instagram stellt Meta hier bereit: https://help.instagram.com/811572406418223/?helpref=hc_fnav


    Der Datenschutzbeauftragte von Meta ist über folgende Seite erreichbar: https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970


    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau erhebt und verarbeitet darüber hinaus keine weiteren personenbezogenen Daten aus der Nutzung des Instagram‑Kanals. Für den Betrieb wurden die datenschutzfreundlichsten verfügbaren Einstellungen gewählt.


    IV. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau betreibt den Instagram‑Kanal, um der Bevölkerung sowie weiteren interessierten Personen zusätzliche Informationen über die Aufgaben, Angebote und Tätigkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bereitzustellen. Die Präsenz dient damit der Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe, insbesondere der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit.


    Personenbezogene Daten, die der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau freiwillig über den Instagram‑Kanal übermittelt werden, werden auf Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeitet. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


    V. Datenverarbeitung und ‑speicherung

    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen des Instagram‑Angebots entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


    Werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Fachanwendungen der Verwaltung erhoben, verarbeitet oder genutzt, gelten die jeweils einschlägigen spezialgesetzlichen Regelungen, beispielsweise das rheinland‑pfälzische Meldegesetz, das Sozialgesetzbuch, das Aufenthaltsgesetz sowie das Landesdatenschutzgesetz Rheinland‑Pfalz (LDSG).


    Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des Instagram‑Angebots erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. e DSGVO, § 3 LDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an nicht‑öffentliche Stellen findet nicht statt.


    Informationen zur Speicherdauer der durch Meta verarbeiteten Daten stellt Meta unter folgendem Link bereit: https://de-de.facebook.com/privacy/policy/?section_id=8-HowLongDoWe


    VI. Datenempfänger

    Innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau erhalten ausschließlich diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur Erfüllung gesetzlicher oder organisatorischer Aufgaben benötigen. Eine Weitergabe an nicht‑öffentliche Stellen findet grundsätzlich nicht statt. Eine Übermittlung erfolgt nur in Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Rahmen klar geregelter datenschutzrechtlicher Vorgaben.


    VII. Ihre Datenschutzrechte

    Soweit die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau personenbezogene Daten verarbeitet, bestehen folgende Rechte:


    • Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    • Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
    • Löschung (Art. 17 DSGVO)
    • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
    • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
    • Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)


    Für datenschutzrechtliche Anliegen steht der Datenschutzbeauftragte der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland‑Pfalz zur Verfügung.


    VIII. Fragen und Kontakt

    Bei Fragen zum Informationsangebot:


    Verbandsgemeindeverwaltung Adenau 

    - Öffentlichkeitsarbeit -

    Kirchstraße 15-19 

    53518 Adenau 

    Telefon: 02691 305-102

    E‑Mail: social.media@adenau.de


    Weitere Informationen zu Instagram und anderen sozialen Netzwerken sowie zum Schutz personenbezogener Daten sind hier zu finden: www.youngdata.de.


    Das dem Angebot zugrunde liegende Nutzungskonzept ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde einsehbar und wird regelmäßig überprüft sowie bei Bedarf angepasst.


    Stand: 02.07.2026

  • Datenschutz: WhatsApp-Kanal

    Datenschutzhinweise für den WhatsApp‑Kanal der Verbandsgemeinde Adenau

    I. Allgemeine Datenschutzhinweise

    Der Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften – insbesondere der EU‑Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland‑Pfalz (LDSG) – sind der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau ein wichtiges Anliegen.


    Die folgenden Hinweise erläutern, wie die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau personenbezogene Daten beim Betrieb des WhatsApp‑Kanals verarbeitet und zu welchen Zwecken diese Informationen genutzt werden.


    Die Nutzung des WhatsApp‑Kanals erfolgt in eigener Verantwortung der nutzenden Personen. Dies gilt insbesondere für interaktive Funktionen wie Reaktionen auf Inhalte. 


    Alternativ können alle Informationen auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Adenau sowie im Mitteilungsblatt „Adenauer Nachrichten“ eingesehen werden: www.adenau.de


    II. Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragte

    Verantwortliche Stelle: 

    Verbandsgemeinde Adenau 

    Kirchstraße 15-19 

    53518 Adenau 

    Telefon: 02691 305-0 

    E‑Mail: vgadenau@adenau.de


    Datenschutzbeauftragter der Verbandsgemeinde Adenau: 

    Bernhard Jüngling

    Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

    Kirchstraße 15-19

    53518 Adenau 


    Bei Nutzung von WhatsApp werden personenbezogene Daten auch durch die WhatsApp Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland („WhatsApp“), ein Unternehmen der Meta Platforms Inc. (USA), verarbeitet.


    Die Datenschutzrichtlinie von WhatsApp ist hier abrufbar: www.whatsapp.com/legal/privacy-policy


    III. Verarbeitete Daten

    Wenn Personen dem WhatsApp‑Kanal der Verbandsgemeinde Adenau folgen, verarbeitet WhatsApp verschiedene personenbezogene Daten, insbesondere:


    • Technische Nutzungsdaten (z. B. IP‑Adresse, Datum/Uhrzeit des Zugriffs, Geräteinformationen)
    • Interaktionsdaten (z. B. Klicks auf Inhalte, Reaktionen)
    • Profilinformationen (z. B. Telefonnummer, Profilname, Profilbild)


    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau kann Interaktionen wie Reaktionen auf Beiträge einsehen.


    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau erhält keine Telefonnummern. Direktnachrichten werden nicht versendet.


    Für andere Abonnierende sind die Reaktionen auf die Beiträge ebenfalls sichtbar.


    IV. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

    Der WhatsApp‑Kanal dient der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, die Bevölkerung über Verwaltungsangelegenheiten und aktuelle Informationen zu informieren.


    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung durch die Verbandsgemeinde Adenau ist: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 LDSG (Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben).


    Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung durch WhatsApp finden sich in deren Datenschutzrichtlinie.


    V. Datenverarbeitung und ‑speicherung

    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.


    Eine Verarbeitung außerhalb des WhatsApp‑Angebots erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt. Rechtsgrundlagen sind insbesondere: Art. 6 Abs. 1 lit. c, e DSGVO, § 3 LDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Weitergabe an nicht‑öffentliche Stellen erfolgt nicht.


    Informationen über die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten durch WhatsApp finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp: www.whatsapp.com/legal/privacy-policy


    VI. Datenempfänger

    Innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Eine Weitergabe an nicht‑öffentliche Stellen erfolgt grundsätzlich nicht.


    WhatsApp kann Daten in Länder außerhalb der EU übermitteln, insbesondere in die USA. Für die USA besteht ein Angemessenheitsbeschluss (EU‑US Data Privacy Framework). WhatsApp und Meta Platforms Inc. sind zertifiziert.


    Zusätzlich nutzt WhatsApp EU‑Standardvertragsklauseln. Diese können hier angefordert werden: faq.whatsapp.com/844681713198659/?locale=de_DE


    Dennoch können bei in die USA (und andere Drittländer außerhalb der EU und des EWR) übermittelten personenbezogenen Daten Risiken in Bezug auf mögliche staatliche Zugriffe bestehen.


    Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch WhatsApp finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp: www.whatsapp.com/legal/privacy-policy


    VII. Datenschutzrechte

    Soweit die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau personenbezogene Daten verarbeitet, bestehen folgende Rechte:


    • Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    • Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
    • Löschung (Art. 17 DSGVO)
    • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
    • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
    • Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)


    Für datenschutzrechtliche Anliegen steht der Datenschutzbeauftragte der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland‑Pfalz zur Verfügung.


    VIII. Fragen und Kontakt

    Bei Fragen zum Informationsangebot:


    Verbandsgemeindeverwaltung Adenau 

    - Öffentlichkeitsarbeit -

    Kirchstraße 15-19 

    53518 Adenau 

    Telefon: 02691 305-102

    E‑Mail: social.media@adenau.de


    Weitere Informationen zu WhatsApp und anderen sozialen Netzwerken sowie zum Schutz personenbezogener Daten sind hier zu finden: www.youngdata.de.


    Das dem Angebot zugrunde liegende Nutzungskonzept ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde einsehbar und wird regelmäßig überprüft sowie bei Bedarf angepasst.


    Stand: 02.07.2026

  • Datenschutz: Facebook

    Datenschutzhinweise für die Facebook-Seite der Verbandsgemeinde Adenau

    I. Allgemeine Datenschutzhinweise

    Der Schutz personenbezogener Daten sowie die Einhaltung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften – insbesondere der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland‑Pfalz (LDSG) –  sind der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau ein wichtiges Anliegen. 


    Die folgenden Hinweise erläutern, wie die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Facebook-Seite (Fanpage (Meta Platforms Ireland Ltd.)) umgeht, welche anonymisierten Nutzungsdaten verarbeitet werden und zu welchen Zwecken diese Informationen genutzt werden.


    Die Facebook-Seite kann grundsätzlich genutzt werden, ohne personenbezogene Angaben zu machen. In bestimmten Fällen ist jedoch die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, beispielsweise bei einer Kontaktaufnahme über die Facebook-Seite. Werden Informationen über Dritte übermittelt, wird vorausgesetzt, dass hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt.


    II. Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragte

    Verantwortliche Stelle: 

    Verbandsgemeinde Adenau 

    Kirchstraße 15-19 

    53518 Adenau 

    Telefon: 02691 305-0 

    E‑Mail: vgadenau@adenau.de


    Datenschutzbeauftragter der Verbandsgemeinde Adenau: 

    Bernhard Jüngling

    Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

    Kirchstraße 15-19

    53518 Adenau 


    III. Datenverarbeitung auf der Facebook-Seite

    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau greift für den auf ihrer Facebook-Fanpage angebotenen Informationsdienst auf die technische Plattform und die Dienste der Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland, zurück.


    Wir weisen darauf hin, dass Sie diese Facebook-Seite und ihre Funktionen eigenverantwortlich nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z. B. Kommentieren, Teilen, Reagieren oder Bewerten). Alternativ können Sie sich über die Angebote und Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau auch auf unserer Internetseite informieren.


    Beim Besuch unserer Facebook-Seite erfasst Facebook unter anderem Ihre IP-Adresse sowie weitere Informationen, die in Form von Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert sind. Diese Informationen werden verwendet, um uns als Betreiber der Facebook-Seite statistische Auswertungen über die Nutzung unserer Seite zur Verfügung zu stellen. Nähere Informationen hierzu stellt Facebook unter folgendem Link bereit: http://de-de.facebook.com/help/pages/insights


    Die in diesem Zusammenhang über Sie erhobenen Daten werden von Meta Platforms verarbeitet und gegebenenfalls in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen. Welche Informationen Facebook erhält und wie diese verwendet werden, beschreibt Meta in seinen Datenschutzrichtlinien. Dort finden Sie auch Informationen zu Kontaktmöglichkeiten sowie zu den Einstellmöglichkeiten für Werbeanzeigen.


    Meta-Datenschutzrichtlinie: https://www.facebook.com/privacy/policy/


    In welcher Weise Facebook die Daten aus dem Besuch von Facebook-Seiten für eigene Zwecke verwendet, in welchem Umfang Aktivitäten auf der Facebook-Seite einzelnen Nutzerinnen und Nutzern zugeordnet werden, wie lange Facebook diese Daten speichert und ob Daten aus einem Besuch der Facebook-Seite an Dritte weitergegeben werden, wird von Meta nicht abschließend und transparent dargestellt und ist uns daher nicht im Detail bekannt.


    Beim Zugriff auf eine Facebook-Seite wird die Ihrem Endgerät zugewiesene IP-Adresse an Facebook übermittelt. Nach Angaben von Facebook wird diese IP-Adresse bei europäischen Nutzern in bestimmten Fällen anonymisiert und nach einem festgelegten Zeitraum gelöscht. Darüber hinaus speichert Facebook Informationen über die Endgeräte seiner Nutzerinnen und Nutzer. Gegebenenfalls ist dadurch eine Zuordnung von IP-Adressen zu einzelnen Nutzerprofilen möglich.


    Wenn Sie bei Facebook angemeldet sind, befindet sich auf Ihrem Endgerät ein Cookie mit Ihrer Facebook-Kennung. Dadurch kann Facebook nachvollziehen, dass Sie unsere Facebook-Seite besucht und wie Sie diese genutzt haben. Dies gilt auch für andere Facebook-Seiten. Über in Webseiten eingebundene Facebook-Elemente kann Facebook zudem Ihre Besuche auf weiteren Internetseiten erfassen und Ihrem Profil zuordnen. Auf Grundlage dieser Daten können Inhalte oder Werbeanzeigen nutzungsbezogen dargestellt werden.


    Wenn Sie dies vermeiden möchten, sollten Sie sich bei Facebook abmelden, die Funktion „angemeldet bleiben“ deaktivieren, vorhandene Facebook-Cookies löschen und Ihren Browser anschließend neu starten. Auf diese Weise können Sie unsere Facebook-Seite besuchen, ohne dass Ihre Facebook-Kennung unmittelbar übermittelt wird. Bei der Nutzung interaktiver Funktionen (z. B. „Gefällt mir“, Kommentieren, Teilen oder Versenden von Nachrichten) erscheint jedoch eine Facebook-Anmeldemaske. Nach einer Anmeldung sind Sie für Facebook wieder als bestimmte Nutzerin oder bestimmter Nutzer erkennbar.


    Zur bedarfsgerechten und bürgerfreundlichen Gestaltung unseres Informationsangebots nutzen wir den Dienst „Facebook Insights“. Dieser wertet die Nutzung unserer Facebook-Seite aus und stellt uns anonymisierte statistische Informationen zur Verfügung. Ein Zugriff auf personenbezogene Nutzerprofile ist der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau nicht möglich.


    Von Facebook Insights erfasste Daten können insbesondere sein:


    • Seitenaktivitäten
    • Seitenaufrufe
    • Beitragsreichweite
    • Interaktionen mit Beiträgen
    • Empfehlungen
    • Videoaufrufe und durchschnittliche Wiedergabedauer
    • Standortdaten (Land, Stadt)
    • Informationen zur Zielgruppe (z. B. Geschlecht, Alter und Sprache)


    Weitere Informationen zu Facebook Insights finden Sie unter: https://www.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data


    Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook Insights besteht zwischen Facebook und der Verbandsgemeinde Adenau eine gemeinsame Verantwortlichkeit. Details zu dem Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO können Sie hier finden https://de-de.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum


    Darüber hinaus verarbeiten wir unter Umständen Ihre personenbezogenen Daten zur Moderation der Kommentarfunktion.


    Für die Nutzung der Facebook-Seite haben wir die möglichst datenschutzfreundlichsten Filtereinstellungen gewählt.


    IV. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau betreibt ihre Facebook-Seite, um Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren interessierten Personen zusätzliche Informationen über ihre Arbeit, ihre Aufgaben und aktuelle Themen aus der Verbandsgemeinde zur Verfügung zu stellen. Die Facebook-Seite dient der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, insbesondere der Information der Öffentlichkeit und der Erfüllung kommunaler Informationspflichten.


    Soweit der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau im Rahmen des Betriebs der Facebook-Seite technische Daten übermittelt werden, verarbeitet sie diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz, sofern die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Personenbezogene Daten, die Nutzerinnen und Nutzer der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau über die Facebook-Seite freiwillig zur Verfügung stellen, beispielsweise durch Kommentare, Nachrichten oder sonstige Interaktionen, werden je nach Einzelfall auf Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


    Die berechtigten Interessen der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau bestehen insbesondere darin, mit Bürgerinnen und Bürgern über einen zusätzlichen Kommunikationskanal in Kontakt zu treten, Anfragen und Anliegen zeitnah zu bearbeiten, Informationen der Verwaltung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie die Kommentarfunktion der Facebook-Seite zu moderieren und einen sachlichen sowie respektvollen Austausch sicherzustellen.


    Die im Rahmen von Facebook Insights bereitgestellten statistischen Daten werden genutzt, um die Reichweite und Nutzung der Facebook-Seite auszuwerten und das Informationsangebot der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt, soweit einschlägig, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO beziehungsweise Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das Interesse der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau liegt darin, auf Grundlage anonymisierter Nutzungsstatistiken besser nachvollziehen zu können, welche Inhalte für die Öffentlichkeit besonders relevant sind, um Informationen künftig noch zielgerichteter und nutzerfreundlicher bereitstellen zu können. Die über Facebook Insights zur Verfügung gestellten Auswertungen lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zu; ein Zugriff auf individuelle Nutzerprofile ist der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau im Rahmen dieser Statistiken nicht möglich.


    V. Datenverarbeitung und ‑speicherung

    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen der Facebook-Seite entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


    Werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Fachanwendungen der Verwaltung erhoben, verarbeitet oder genutzt, gelten die jeweils einschlägigen spezialgesetzlichen Regelungen, beispielsweise das rheinland‑pfälzische Meldegesetz, das Sozialgesetzbuch, das Aufenthaltsgesetz sowie das Landesdatenschutzgesetz Rheinland‑Pfalz (LDSG).


    Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der Facebook-Seites erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. e DSGVO, § 3 LDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an nicht‑öffentliche Stellen findet nicht statt.


    Informationen zur Speicherdauer der durch Meta verarbeiteten Daten stellt Meta unter folgendem Link bereit: https://de-de.facebook.com/privacy/policy/?section_id=8-HowLongDoWe


    VI. Datenempfänger

    Innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau erhalten ausschließlich diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur Erfüllung gesetzlicher oder organisatorischer Aufgaben benötigen. Eine Weitergabe an nicht‑öffentliche Stellen findet grundsätzlich nicht statt. Eine Übermittlung erfolgt nur in Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Rahmen klar geregelter datenschutzrechtlicher Vorgaben.


    VII. Ihre Datenschutzrechte

    Soweit die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau personenbezogene Daten verarbeitet, bestehen folgende Rechte:


    • Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    • Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
    • Löschung (Art. 17 DSGVO)
    • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
    • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
    • Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)


    Für datenschutzrechtliche Anliegen steht der Datenschutzbeauftragte der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland‑Pfalz zur Verfügung.


    VIII. Fragen und Kontakt

    Bei Fragen zum Informationsangebot:


    Verbandsgemeindeverwaltung Adenau 

    - Öffentlichkeitsarbeit -

    Kirchstraße 15-19 

    53518 Adenau 

    Telefon: 02691 305-102

    E‑Mail: social.media@adenau.de


    Weitere Informationen zu Facebook und anderen sozialen Netzwerken sowie zum Schutz personenbezogener Daten sind hier zu finden: www.youngdata.de.


    Das dem Angebot zugrunde liegende Nutzungskonzept ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde einsehbar und wird regelmäßig überprüft sowie bei Bedarf angepasst.


    Stand: 02.07.2026