Social Media

Social Media

Die Verbandsgemeinde Adenau nutzt Social Media, um Menschen in der Verbandsgemeinde sowie alle, die am Leben in der Region teilnehmen möchten – wie Gäste und Interessierte – zeitgemäß, direkt und transparent über die Arbeit der Verwaltung, aktuelle Themen, Projekte und Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. Social Media ergänzt die klassischen Kommunikationskanäle der Verbandsgemeinde Adenau (Internetseite, Pressearbeit, Printmedien) und bietet die Möglichkeit zum direkten Dialog mit den Menschen im Adenauer Land.


Die Inhalte auf den Social-Media-Kanälen der Verbandsgemeinde Adenau werden durch das Online-Team der Verbandsgemeinde eingestellt, moderiert, sorgfältig geprüft und ausgewertet. Für Rückfragen oder Anregungen ist die Redaktion zudem unter der E-Mail-Adresse sebastian.schulte@adenau.de erreichbar.


  • Instagram

  • WhatsApp

  • Netiquette

    Die Verbandsgemeinde Adenau freut sich über Kommentare, Fragen und Anregungen auf ihren Social-Media-Kanälen. Ziel ist es, einen respektvollen Austausch zu ermöglichen. Dafür gelten bestimmte Verhaltensrichtlinien, die alle beachten sollten.


    Ein respektvoller Umgang miteinander ist besonders wichtig. Kommentare sollten sich stets auf das Thema des Beitrags beziehen und eine begründete Meinung enthalten, insbesondere wenn unterschiedliche Ansichten bestehen. Meinungen dürfen frei geäußert werden, jedoch ohne Provokationen – und ebenso ohne sich provozieren zu lassen. Ironie und Sarkasmus werden nicht immer verstanden, daher ist eine klare und sachliche Ausdrucksweise erwünscht.


    Alle Kommentare sind öffentlich sichtbar. Zum eigenen Schutz sollten keine privaten Daten wie Adressen, Telefonnummern oder persönliche Korrespondenzen veröffentlicht werden. Inhalte sollten selbst erstellt sein, Zitate müssen korrekt mit Quellenangabe versehen werden. Verlinkungen zu externen Webseiten sind nur sinnvoll, wenn sie einen direkten Bezug zum Thema haben. Reine Links ohne Kontext oder Zusammenhang gelten als Spam und werden ausgeblendet.


    Kommentare sollen relevant sein und einen erkennbaren Bezug zum Thema haben. Mehrere Gedanken können in einem Kommentar zusammengefasst werden. Wiederholte, nahezu wortgleiche Kommentare derselben Person sowie Beiträge ohne erkennbaren Inhalt werden gelöscht.


    Nicht erlaubt sind persönliche Angriffe, Beleidigungen, Drohungen oder Aufrufe zu Hass und Gewalt. Ebenso untersagt sind Diskriminierungen aufgrund von Religion, Herkunft, Nationalität, körperlicher Verfassung, sexueller Identität, Alter oder Geschlecht. Inhalte mit sexistischem, pornografischem oder obszönem Charakter sowie jugendgefährdende, rassistische oder antisemitische Äußerungen werden entfernt. Wahlwerbung, Petitionen, Spendenaufrufe oder Aufrufe zu Demonstrationen und Kundgebungen sind ebenfalls nicht gestattet. Das Verbreiten von Fehlinformationen oder Verschwörungstheorien sowie die Veröffentlichung themenfremder Kommentare und unwahrer Tatsachenbehauptungen wird nicht geduldet.


    Darüber hinaus sind Verletzungen der Persönlichkeitsrechte Dritter, etwa durch das Veröffentlichen von Screenshots anderer Profile oder Fotos aus deren Accounts, untersagt. Gleiches gilt für Urheberrechtsverletzungen durch die Veröffentlichung von Audio-, Foto- oder Videoinhalten ohne entsprechende Rechte. Auch Markenverletzungen oder andere Rechtsverstöße werden nicht toleriert. Missbrauch der Kommentarfunktion als Werbefläche, Spamming sowie unkommentierte Links oder Links auf Seiten ohne Impressum oder mit strafrechtlich relevanten Inhalten sind ebenfalls nicht erlaubt.


    Die Verbandsgemeinde Adenau behält sich vor, Kommentare, Direktnachrichten oder Beiträge, die gegen diese Richtlinien verstoßen, ohne Ankündigung zu verbergen oder zu löschen und ggf. den Betreibenden der jeweiligen Social-Media-Plattform zu melden. 


    Personen, die wiederholt gegen die Grundprinzipien verstoßen, können dauerhaft von den Kanälen ausgeschlossen werden. Verstöße gegen Gesetze und Rechtsvorschriften können zudem rechtliche Schritte nach sich ziehen.


    Die Verantwortung für veröffentlichte Inhalte liegt bei denjenigen, die sie einstellen. Die Verbandsgemeinde Adenau übernimmt hierfür keine Haftung. Die Netiquette wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um einen fairen und respektvollen Austausch sicherzustellen.


    Stand: 17.12.2025

  • Konzept

    Zielsetzung und Zweck der Social-Media-Nutzung

    Die Verbandsgemeinde Adenau nutzt Social-Media-Plattformen, um Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste und Besucher zeitgemäß, direkt und transparent über die Arbeit der Verwaltung, aktuelle Themen, Projekte und Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. Damit ergänzt Social Media die klassischen Kommunikationskanäle der Verbandsgemeinde wie die Website, die Pressearbeit und Printmedien und eröffnet zugleich die Möglichkeit zum direkten Dialog mit den Menschen in Adenau und den Ortsgemeinden.


    Ziel der Social-Media-Nutzung ist es, die Transparenz kommunaler Arbeit zu fördern und die Bürgernähe durch einen offenen Austausch zu stärken. Darüber hinaus soll die Reichweite gemeindlicher Informationen erweitert und insbesondere jüngere Zielgruppen angesprochen werden. Social Media dient außerdem der Bewerbung von Beteiligungsformaten und Veranstaltungen sowie der schnellen und verlässlichen Kommunikation in Krisensituationen, etwa durch Warnhinweise und aktuelle Meldungen. Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der Verbandsgemeinde Adenau als attraktiven Arbeitgeber, der sich als zukunftssicher und vielfältig präsentiert. Schließlich trägt die Social-Media-Arbeit dazu bei, das Bild der Verbandsgemeinde als lebenswerter Wohn- und Arbeitsort zu fördern und die besonderen Qualitäten der Region sichtbar zu machen.


    Alle staatlichen Organe – dazu gehört auch die Verbandsgemeinde Adenau als kommunale Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts – sind verpflichtet, eine umfassende Informationsarbeit zu leisten. Bürgerinnen und Bürger sollen über wichtige Sachfragen transparent informiert werden, damit sie Entscheidungen und Maßnahmen nachvollziehen und sich aktiv einbringen können.


    Die Nutzung von Social-Media-Plattformen ist für die Verbandsgemeinde Adenau ein unverzichtbares Instrument, um Menschen schnell und zuverlässig über aktuelle Themen, Projekte und Veranstaltungen zu informieren. Neben klassischen Kommunikationswegen wie Pressegesprächen, Pressemitteilungen, Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt und auf der Internetseite www.adenau.de ergänzen soziale Netzwerke die Öffentlichkeitsarbeit und eröffnen die Möglichkeit zum direkten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen und Besucherinnen und Besuchern.


    Social Media ermöglicht eine zielgruppengerechte Ansprache, eine schnelle Weitergabe von Informationen und eine direkte Kommunikation mit der Bevölkerung. Damit trägt es dazu bei, die Transparenz kommunaler Arbeit zu fördern, die Bürgernähe zu stärken und insbesondere jüngere Zielgruppen zu erreichen. Darüber hinaus dient es der Bewerbung von Beteiligungsformaten und Veranstaltungen sowie der verlässlichen Kommunikation in Krisensituationen.


    Um der Informationspflicht nachzukommen, reicht es daher nicht mehr aus, ausschließlich auf herkömmliche Kanäle zu setzen. Eine moderne Presse- und Öffentlichkeitsarbeit muss die neuen Medien einbeziehen, um Inhalte zeitgemäß, verständlich und zielgerichtet zu vermitteln.


    Rahmenbedingungen

    Bei Social-Media-Diensten handelt es sich vielfach um mehrstufige Anbieterverhältnisse, bei denen der jeweilige Informations- oder Kommunikationsdienst auf einer Plattform angeboten wird, die von Dritten bereitgestellt wird und bei denen Daten der Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen eigener Geschäftszwecke verarbeitet werden. Staatliche Stellen unterliegen einer verfassungsrechtlichen Bindung an Recht und Gesetz (Rechtsstaatsprinzip) und stehen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion in einer besonderen Verantwortung. Dies ist auch bei der Nutzung von Social-Media-Diensten durch die Verbandsgemeinde Adenau zu berücksichtigen.


    Angesichts datenschutzrechtlicher Defizite bei einer Reihe von Social-Media-Plattformen richtet die Verbandsgemeinde Adenau ihre Angebote daher auf Datensparsamkeit bei der Verarbeitung von Nutzungsdaten und auf eine aktive Information der Nutzerinnen und Nutzer aus. Fehlende Widerspruchsmöglichkeiten beim Social-Media-Dienst selbst werden durch Maßnahmen der Verbandsgemeinde wie Information und Aufklärung, den Hinweis auf die eigenverantwortliche Nutzung sowie das Angebot alternativer Kommunikationskanäle kompensiert. Auf diese Weise sollen die Nutzerinnen und Nutzer in die Lage versetzt werden, über ihre Daten tatsächlich selbst zu bestimmen.


    Plattformen und Kanäle

    Die Verbandsgemeinde Adenau ist derzeit auf Instagram aktiv. Dort werden visuelle Einblicke in Projekte, Veranstaltungen und das Leben in der Verbandsgemeinde gegeben. Instagram ermöglicht es, die Vielfalt der Region anschaulich darzustellen und Bürgerinnen, Bürger sowie Gäste direkt zu erreichen.


    Weitere Social-Media-Plattformen befinden sich aktuell in der Vorbereitung und werden zukünftig die Kommunikationsarbeit der Verbandsgemeinde ergänzen. Jede Plattform wird dabei entsprechend ihrer spezifischen Formate und Nutzergruppen bespielt, um eine zielgerichtete und zeitgemäße Ansprache sicherzustellen.


    Inhalte und Umgang mit Kommentaren

    Die Verbandsgemeinde Adenau stellt über ihre Social-Media-Kanäle sachliche Informationen zu aktuellen Themen, Service-Hinweisen, Projekten, Veranstaltungen und Beteiligungsmöglichkeiten bereit. Kommentare und Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, sofern sie sich auf die Inhalte der jeweiligen Beiträge beziehen und den Grundsätzen eines sachlichen, respektvollen Austauschs entsprechen.


    Die Netiquette der Verbandsgemeinde Adenau legt die Verhaltensregeln für die Nutzung der Kanäle fest und ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde abrufbar. Bei Kommentaren zu Beiträgen wird unter Beachtung des Datenschutzes angemessen reagiert. Allgemeine, leicht zu erteilende Auskünfte können direkt in den Kommentaren beantwortet werden, sofern diese Informationen auch von Dritten ohne größeren Aufwand in anderer Weise ermittelt werden könnten.


    Bei komplexen Fragen mit schwierigen oder individuellen Sachverhalten wird auf die persönliche Kontaktaufnahme via Telefon, Brief oder E-Mail hingewiesen. Gleiches gilt für Anfragen über soziale Mediendienste, die als persönliche Nachricht eingehen.


    Verantwortlichkeiten für Social‐Media

    Die Gesamtkoordination und strategische Steuerung der Social-Media-Kommunikation der Verbandsgemeinde Adenau liegt beim Fachbereich Organisation und Verwaltungssteuerung. Dieser Fachbereich ist verantwortlich für den Betrieb und die redaktionelle Betreuung des zentralen Instagram-Kanals der Verbandsgemeinde.


    Cookies, Auswertung und Deaktivierung

    Die Plattformbetreiber verarbeiten personenbezogene Nutzerdaten auch durch den Einsatz von Cookies, Tracking-Werkzeugen und ähnlichen Technologien für den Betrieb und die Bereitstellung der Dienste, aber auch für werbliche Zwecke. Die Informationen werden genutzt, um die Aktivitäten und Verhaltensmuster der Personen, die die Plattformen verwenden, auszuwerten oder Fehlverhalten zu melden. Dies gilt auch für diejenigen, die während des Besuchs der Seite nicht auf der Plattform eingeloggt oder registriert sind.


    Welche Arten von Cookies zum Einsatz kommen, wird in den jeweiligen Datenschutzerklärungen der Verbandsgemeinde Adenau sowie in speziellen „Cookie-Richtlinien“ der Plattformbetreiber, auf die wir verlinken, ausführlich beschrieben. Dort findet sich auch eine Auflistung der Cookies und Tracking-Technologien sowie weitergehende Informationen darüber, wie sich Cookies individuell kontrollieren lassen. Beispielsweise können Geräteeinstellungen so angepasst werden, dass die Werbe-ID verwaltet und personalisierte Werbung deaktiviert wird. Weitere Informationen finden sich bei den Plattformbetreibern zumeist unter Menüpunkten wie „Privatsphäreeinstellungen“ oder „Datenschutzeinstellungen des Kontos“.


    Wie und in welchem Umfang personenbezogene Nutzerdaten durch die Plattformbetreiber verarbeitet werden, ist im Detail nicht transparent oder nachprüfbar. Die Verbandsgemeinde Adenau hat darauf keinen Einfluss.


    Deaktivierung im Browser

    Cookies können darüber hinaus im eigenen Webbrowser verwaltet und deaktiviert werden, was auch ohne ein Konto beim Plattformbetreiber möglich ist. Der Browser kann so konfiguriert werden, dass keine Cookies auf dem Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neues Cookie angelegt wird. Allerdings wird durch die vollständige Deaktivierung von Cookies möglicherweise die Funktionalität der Plattform beeinträchtigt. Jeder Browser unterscheidet sich in der Art, wie er die Cookie‐Einstellungen verwaltet. Sie sind im Hilfemenü des Browsers näher beschrieben. 


    Weitergabe und Übermittlung von Daten

    Sofern externe Dienstleister oder Agenturen in die Betreuung oder Content‐Erstellung eingebunden werden, erfolgt dies auf Basis von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28 DSGVO.


    Die Plattformbetreiber übermitteln die erhobenen Informationen teilweise an Partner oder konzernangehörige Unternehmen in unsichere Drittländer. Dabei stützten sie die Übermittlung auf Angemessenheitsbeschlüsse oder die Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses) der EU‐Kommission sowie das EU‐US Data Privacy Framework bei Datenübermittlungen in die USA, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Die Plattformbetreiber verpflichten sich dadurch, das europäische Datenschutzniveau einzuhalten, auch wenn die Daten in unsicheren Drittländern verarbeitet werden. Weitergehende Informationen zur Übermittlung von Daten in unsichere Drittländer finden sich in den Datenschutzrichtlinien der Plattformbetreiber, die wir in unseren Datenschutzerklärungen zu den jeweiligen Plattformen verlinken.


    Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten

    Die Verbandsgemeinde Adenau tritt beim Betrieb ihrer Social-Media-Kanäle als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO auf. Sie entscheidet allein oder gemeinsam mit den jeweiligen Plattformbetreibern über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit den von ihr eingestellten Inhalten, der Interaktion mit den Nutzenden sowie der inhaltlichen und technischen Betreuung der Kanäle.


    Die Plattformbetreiber (z. B. Meta/Instagram) verarbeiten personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer auch eigenverantwortlich und zu eigenen Zwecken oder gemeinsam mit den Seitenbetreibern, etwa zur Analyse des Nutzerverhaltens oder für personalisierte Werbung. Auf diese eigenverantwortlichen Datenverarbeitungen der Plattformbetreiber hat die Verbandsgemeinde Adenau keinen Einfluss; insbesondere besteht in der Regel kein Zugriff auf personenbezogene Daten aus Nutzungsanalysen.


    Für bestimmte Funktionen, insbesondere der Reichweiten- und Interaktionsanalyse (z. B. Instagram Insights), besteht nach aktueller Rechtsprechung eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO zwischen der Verbandsgemeinde Adenau und dem Plattformbetreiber, auch wenn nur aggregierte und anonymisierte Nutzungsstatistiken zur Verfügung gestellt werden. Bei anderen Plattformen, die künftig genutzt werden sollen, muss ebenfalls von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit ausgegangen werden. Die Plattformbetreiber stellen hierfür teilweise entsprechende Vereinbarungen bereit, auf die in der Datenschutzerklärung der Verbandsgemeinde Adenau verwiesen wird, soweit sie verfügbar sind.


    Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

    Jede Phase der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Nutzung von Social-Media-Plattformen basiert auf einer gesetzlichen Rechtsgrundlage, insbesondere nach Art. 6 DSGVO. Soweit die Nutzenden eine Einwilligung abgeben, etwa im Einwilligungsfenster für den Einsatz von Cookies oder Tracking-Technologien, ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO die maßgebliche Rechtsgrundlage. Unsere Verarbeitung personenbezogener Daten beruht darüber hinaus auf der Wahrnehmung unserer öffentlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. dem rheinland-pfälzischen Datenschutzgesetz, wobei sich die Aufgabenwahrnehmung aus den beschriebenen Zwecken ergibt – insbesondere der Information über aktuelle Themen der Verwaltung oder dem offenen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Adenau.


    Sollten Personen, die die Plattformen nutzen, mit uns beispielsweise über Beiträge, Kommentare, Formulare oder Chatfunktionen aktiv Kontakt aufnehmen, verarbeiten wir ihre personenbezogenen Daten – wie Name, Kontaktdaten oder das Anliegen – zur Bearbeitung der Anfrage und zur Kommunikation. Die Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist je nach Art der Anfrage entweder unsere öffentliche Aufgabenwahrnehmung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. dem rheinland-pfälzischen Datenschutzgesetz, etwa zur Beantwortung allgemeiner Anfragen, oder Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn die Anfrage auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist.


    In Fällen der Krisenkommunikation, von Warnhinweisen oder aktuellen Meldungen können Social-Media-Plattformen uns helfen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten – beispielsweise durch Warnungen vor Schadstoffen, Starkregen oder anderen Gefahrenlagen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e oder lit. c DSGVO in Verbindung mit einer spezialgesetzlichen Rechtsvorschrift.


    Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen

    Betroffene Personen können ihre Rechte nach Art. 12 ff. DSGVO / §§ 18 bis 20 Landesdatenschutzgesetz (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) direkt bei der Verbandsgemeinde Adenau geltend machen. Entsprechende Hinweise und Kontaktmöglichkeiten sind in der auf den Social-Media-Kanälen verlinkten Datenschutzerklärung enthalten.


    Soweit Datenverarbeitungen durch die Plattformbetreiber selbst erfolgen, werden betroffene Personen in der Datenschutzerklärung auch auf die jeweiligen Datenschutzrichtlinien und Kontaktmöglichkeiten der Plattformbetreiber hingewiesen.



    Alternative Informations- und Kommunikationswege

    Als alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeit außerhalb des Social-Media-Angebots der Verbandsgemeinde Adenau stehen die folgenden Kanäle zur Verfügung:

    • die Internetseite www.adenau.de
    • das Mitteilungsblatt „Adenauer Nachrichten“
    • die E-Mail-Adresse vgadenau@adenau.de, über die direkt Kontakt mit der Verbandsgemeindeverwaltung aufgenommen werden kann


    Diese Angebote gewährleisten eine verlässliche und umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger sowie eine direkte Kommunikationsmöglichkeit mit der Verwaltung, unabhängig von den Social-Media-Plattformen.


    Datensicherheit

    Wir respektieren die von Nutzerinnen und Nutzern beispielsweise im Browser oder im jeweiligen Nutzerkonto getroffenen Einstellungen – etwa die Deaktivierung von Cookies, Tracking-Werkzeugen oder Standortdaten – und werden keinerlei Anstrengungen unternehmen, solche Schutz- und Abwehrmaßnahmen auszuschalten oder zu umgehen.


    Bei personellen Veränderungen wird den privaten Admin-Accounts die Autorisierung zur Anmeldung als „Verbandsgemeinde Adenau“ entzogen und die Passwörter der Accounts werden geändert.


    Speicherdauer

    Die personenbezogenen Daten der Nutzenden speichern wir auf unseren Systemen nur so lange, wie dies nach den jeweiligen Zweckbestimmungen erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Sofern Anfragen an uns gerichtet werden, speichern wir die Daten während der Bearbeitungsdauer sowie sechs Monate nach Abschluss der Bearbeitung. Im Anschluss werden die Daten gelöscht.


    Viele Social-Media-Plattformen speichern Daten nicht nur auf Servern innerhalb der Europäischen Union, sondern auch in den USA oder anderen Drittländern. Die Speicherdauer wird von den Plattformbetreibern eigenverantwortlich festgelegt und in der Regel in deren Datenschutzrichtlinien erläutert. In den Datenschutzerklärungen zu den einzelnen Social-Media-Plattformen informieren wir, soweit möglich, über die jeweiligen Speicherfristen. Wie lange darüber hinaus Daten gespeichert werden, entzieht sich unserer Kenntnis und unserem Einfluss.


    Transparenz und Informationen für Nutzerinnen und Nutzer

    In den Profilen der Social-Media-Kanäle der Verbandsgemeinde Adenau wird jeweils ein klarer Hinweis mit Verlinkung auf die Datenschutzerklärung und das Impressum der Verbandsgemeinde platziert. Diese erläutern die Datenverarbeitung, die Verantwortlichkeiten sowie die Rechte der betroffenen Personen. In den jeweiligen Datenschutzerklärungen zu den Social-Media-Plattformen erfüllt die Verbandsgemeinde Adenau detailliert alle gesetzlichen Informationspflichten, insbesondere gemäß Art. 12 ff. DSGVO.


    Die Verbandsgemeinde Adenau überprüft dieses Social-Media-Konzept sowie die Datenschutzinformationen regelmäßig und passt sie bei technischen, organisatorischen oder rechtlichen Änderungen entsprechend an.


    Haftung

    Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Artikel auf den Social-Media-Plattformen und der Webseite kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.


    Die Verbandsgemeindeverwaltung ist als Inhaltsanbieter für die eigenen Inhalte, die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise („externe Links“) auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Diese fremden Inhalte stammen nicht von der Verbandsgemeindeverwaltung, und die Verbandsgemeindeverwaltung hat nicht die Möglichkeit, den Inhalt von Seiten Dritter zu beeinflussen.


    Die Inhalte fremder Seiten, auf die die Verbandsgemeindeverwaltung hinweist, spiegeln nicht die Meinung der Verbandsgemeindeverwaltung wider, sondern dienen lediglich der Information und der Darstellung von Zusammenhängen. Die Verbandsgemeindeverwaltung haftet nicht für fremde Inhalte, auf die sie lediglich im oben genannten Sinne hinweist. Die Verantwortlichkeit liegt allein bei dem Anbieter der Inhalte.


    Stand: 17.12.2025

  • Datenschutz: Instagram

    Datenschutzhinweise für den Instagram-Kanal der Verbandsgemeinde Adenau

    I. Allgemeine Datenschutzhinweise

    Der Schutz personenbezogener Daten sowie die Einhaltung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften – insbesondere der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland‑Pfalz (LDSG) –  sind der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau ein wichtiges Anliegen. 

    Die folgenden Hinweise erläutern, wie die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Instagram‑Kanals umgeht, welche anonymisierten Nutzungsdaten verarbeitet werden und zu welchen Zwecken diese Informationen genutzt werden.


    Der Instagram‑Kanal kann grundsätzlich genutzt werden, ohne personenbezogene Angaben zu machen. In bestimmten Fällen ist jedoch die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, beispielsweise bei einer Kontaktaufnahme über Instagram. Werden Informationen über Dritte übermittelt, wird vorausgesetzt, dass hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt.


    II. Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragte

    Verantwortliche Stelle: 

    Verbandsgemeinde Adenau 

    Kirchstraße 15-19 

    53518 Adenau 

    Telefon: 02691 305-0 

    E‑Mail: vgadenau@adenau.de


    Datenschutzbeauftragter der Verbandsgemeinde Adenau: 

    Bernhard Jüngling

    Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

    Kirchstraße 15-19

    53518 Adenau 


    III. Datenverarbeitung auf Instagram

    Für den Betrieb des Instagram‑Kanals nutzt die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau die technische Plattform und die Dienste der Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland („Meta“).


    Der Instagram‑Kanal und sämtliche Funktionen werden in eigener Verantwortung der nutzenden Personen verwendet. Dies betrifft insbesondere interaktive Funktionen wie Kommentieren, Teilen oder Bewerten. Alternativ können alle Informationen auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Adenau sowie im Mitteilungsblatt „Adenauer Nachrichten“ eingesehen werden: www.adenau.de


    Beim Besuch des Instagram‑Kanals verarbeitet Meta verschiedene technische Daten, darunter die IP‑Adresse sowie weitere Informationen, die über Cookies auf dem verwendeten Endgerät gespeichert sind. Diese Daten nutzt Meta unter anderem, um der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau statistische Auswertungen über die Nutzung des Kanals bereitzustellen (sogenannte „Seiten‑Insights“). Die Verbandsgemeindeverwaltung erhält ausschließlich zusammengefasste, anonymisierte Statistiken, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Für die Erhebung dieser Daten setzt Meta unter anderem Cookies ein. Informationen zum Einsatz von Cookies durch Meta sind hier verfügbar: https://help.instagram.com/1896641480634370/?helpref=hc_fnav


    Weitere Informationen zur Erhebung und Verarbeitung von Seiten‑Insights stellt Meta hier bereit: https://www.facebook.com/help/instagram/788388387972460


    Die durch Meta erhobenen Daten können auch in Staaten außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden. Welche Daten Meta im Einzelnen verarbeitet, wie diese genutzt werden, wie lange sie gespeichert bleiben und ob eine Weitergabe an Dritte erfolgt, beschreibt Meta in seinen Datenrichtlinien. Dort finden sich auch Hinweise zu Kontaktmöglichkeiten sowie zu Einstellungen für personalisierte Werbung: https://privacycenter.instagram.com/policy/?entry_point=ig_help_center_data_policy_redirect


    Die vollständigen Datenrichtlinien von Meta sind hier abrufbar: https://de-de.facebook.com/privacy/policy/?entry_point=data_policy_redirect&entry=0


    In welcher Weise Meta Daten aus dem Besuch von Instagram‑Profilen für eigene Zwecke verwendet, in welchem Umfang Aktivitäten einzelnen Profilen zugeordnet werden, wie lange Meta diese Daten speichert und ob Daten an Dritte weitergegeben werden, wird von Meta nicht abschließend offengelegt und ist der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau nicht bekannt.


    Beim Zugriff auf Meta‑Dienste wird die dem Endgerät zugeordnete IP‑Adresse an Meta übermittelt. Nach Angaben des Unternehmens wird diese bei deutschen IP‑Adressen anonymisiert und nach 90 Tagen gelöscht. Darüber hinaus speichert Meta Informationen über verwendete Endgeräte (z. B. im Rahmen der Funktion „Anmeldebenachrichtigung“), wodurch eine Zuordnung von Aktivitäten zu einzelnen Profilen möglich sein kann.


    Ist eine Person während des Besuchs des Instagram‑Kanals bei Instagram angemeldet, befindet sich auf dem Endgerät ein Cookie mit der Instagram‑Kennung. Dadurch kann Meta nachvollziehen, welche Inhalte aufgerufen und wie diese genutzt wurden. Dies gilt auch für andere Instagram‑Profile sowie für Webseiten, auf denen Instagram‑Elemente eingebunden sind. Auf dieser Grundlage können personalisierte Inhalte oder Werbung angezeigt werden.


    Um eine solche Zuordnung zu vermeiden, empfiehlt Meta, sich vor dem Besuch des Instagram‑Kanals abzumelden, die Funktion „angemeldet bleiben“ zu deaktivieren, vorhandene Cookies zu löschen und den Browser neu zu starten. Erst dann kann der Instagram‑Kanal genutzt werden, ohne dass Meta die Nutzung unmittelbar einem Profil zuordnen kann. Beim Zugriff auf interaktive Funktionen (z. B. „Gefällt mir“, Kommentieren, Teilen, Nachrichten) erscheint eine Anmeldemaske, über die Meta erneut eine Zuordnung zum jeweiligen Profil herstellen kann.


    Hinweise zum Schutz der Privatsphäre innerhalb von Instagram stellt Meta hier bereit: https://help.instagram.com/811572406418223/?helpref=hc_fnav


    Der Datenschutzbeauftragte von Meta ist über folgende Seite erreichbar: https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970


    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau erhebt und verarbeitet darüber hinaus keine weiteren personenbezogenen Daten aus der Nutzung des Instagram‑Kanals. Für den Betrieb wurden die datenschutzfreundlichsten verfügbaren Einstellungen gewählt.


    IV. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau betreibt den Instagram‑Kanal, um der Bevölkerung sowie weiteren interessierten Personen zusätzliche Informationen über die Aufgaben, Angebote und Tätigkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bereitzustellen. Die Präsenz dient damit der Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe, insbesondere der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit.


    Personenbezogene Daten, die der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau freiwillig über den Instagram‑Kanal übermittelt werden, werden auf Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeitet. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


    V. Datenverarbeitung und ‑speicherung

    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen des Instagram‑Angebots entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


    Werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Fachanwendungen der Verwaltung erhoben, verarbeitet oder genutzt, gelten die jeweils einschlägigen spezialgesetzlichen Regelungen, beispielsweise das rheinland‑pfälzische Meldegesetz, das Sozialgesetzbuch, das Aufenthaltsgesetz sowie das Landesdatenschutzgesetz Rheinland‑Pfalz (LDSG).


    Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des Instagram‑Angebots erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. e DSGVO, § 3 LDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an nicht‑öffentliche Stellen findet nicht statt.


    Informationen zur Speicherdauer der durch Meta verarbeiteten Daten stellt Meta unter folgendem Link bereit: https://de-de.facebook.com/privacy/policy/?section_id=8-HowLongDoWe


    VI. Datenempfänger

    Innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau erhalten ausschließlich diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur Erfüllung gesetzlicher oder organisatorischer Aufgaben benötigen. Eine Weitergabe an nicht‑öffentliche Stellen findet grundsätzlich nicht statt. Eine Übermittlung erfolgt nur in Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Rahmen klar geregelter datenschutzrechtlicher Vorgaben.


    VII. Ihre Datenschutzrechte

    Soweit die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau personenbezogene Daten verarbeitet, bestehen folgende Rechte:


    • Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    • Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
    • Löschung (Art. 17 DSGVO)
    • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
    • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
    • Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)


    Für datenschutzrechtliche Anliegen steht der Datenschutzbeauftragte der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland‑Pfalz zur Verfügung.


    VIII. Fragen und Kontakt

    Bei Fragen zum Informationsangebot:


    Verbandsgemeindeverwaltung Adenau 

    - Öffentlichkeitsarbeit -

    Kirchstraße 15-19 

    53518 Adenau 

    Telefon: 02691 305-102

    E‑Mail: sebastian.schulte@adenau.de


    Weitere Informationen zu WhatsApp und anderen sozialen Netzwerken sowie zum Schutz personenbezogener Daten sind hier zu finden: www.youngdata.de.


    Das dem Angebot zugrunde liegende Nutzungskonzept ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde einsehbar und wird regelmäßig überprüft sowie bei Bedarf angepasst.


    Stand: 05.06.2026

  • Datenschutz: WhatsApp

    Datenschutzhinweise für den WhatsApp‑Kanal der Verbandsgemeinde Adenau

    I. Allgemeine Datenschutzhinweise

    Der Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften – insbesondere der EU‑Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland‑Pfalz (LDSG) – sind der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau ein wichtiges Anliegen.


    Die folgenden Hinweise erläutern, wie die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau personenbezogene Daten beim Betrieb des WhatsApp‑Kanals verarbeitet und zu welchen Zwecken diese Informationen genutzt werden.


    Die Nutzung des WhatsApp‑Kanals erfolgt in eigener Verantwortung der nutzenden Personen. Dies gilt insbesondere für interaktive Funktionen wie Reaktionen auf Inhalte. 


    Alternativ können alle Informationen auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Adenau sowie im Mitteilungsblatt „Adenauer Nachrichten“ eingesehen werden: www.adenau.de


    II. Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragte

    Verantwortliche Stelle: 

    Verbandsgemeinde Adenau 

    Kirchstraße 15-19 

    53518 Adenau 

    Telefon: 02691 305-0 

    E‑Mail: vgadenau@adenau.de


    Datenschutzbeauftragter der Verbandsgemeinde Adenau: 

    Bernhard Jüngling

    Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

    Kirchstraße 15-19

    53518 Adenau 


    Bei Nutzung von WhatsApp werden personenbezogene Daten auch durch die WhatsApp Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland („WhatsApp“), ein Unternehmen der Meta Platforms Inc. (USA), verarbeitet.


    Die Datenschutzrichtlinie von WhatsApp ist hier abrufbar: www.whatsapp.com/legal/privacy-policy


    III. Verarbeitete Daten

    Wenn Personen dem WhatsApp‑Kanal der Verbandsgemeinde Adenau folgen, verarbeitet WhatsApp verschiedene personenbezogene Daten, insbesondere:


    • Technische Nutzungsdaten (z. B. IP‑Adresse, Datum/Uhrzeit des Zugriffs, Geräteinformationen)
    • Interaktionsdaten (z. B. Klicks auf Inhalte, Reaktionen)
    • Profilinformationen (z. B. Telefonnummer, Profilname, Profilbild)


    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau kann Interaktionen wie Reaktionen auf Beiträge einsehen.


    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau erhält keine Telefonnummern. Direktnachrichten werden nicht versendet.


    Für andere Abonnierende sind die Reaktionen auf die Beiträge ebenfalls sichtbar.


    IV. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

    Der WhatsApp‑Kanal dient der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, die Bevölkerung über Verwaltungsangelegenheiten und aktuelle Informationen zu informieren.


    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung durch die Verbandsgemeinde Adenau ist: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 LDSG (Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben).


    Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung durch WhatsApp finden sich in deren Datenschutzrichtlinie.


    V. Datenverarbeitung und ‑speicherung

    Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.


    Eine Verarbeitung außerhalb des WhatsApp‑Angebots erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt. Rechtsgrundlagen sind insbesondere: Art. 6 Abs. 1 lit. c, e DSGVO, § 3 LDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Weitergabe an nicht‑öffentliche Stellen erfolgt nicht.


    Informationen über die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten durch WhatsApp finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp: www.whatsapp.com/legal/privacy-policy


    VI. Datenempfänger

    Innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Eine Weitergabe an nicht‑öffentliche Stellen erfolgt grundsätzlich nicht.


    WhatsApp kann Daten in Länder außerhalb der EU übermitteln, insbesondere in die USA. Für die USA besteht ein Angemessenheitsbeschluss (EU‑US Data Privacy Framework). WhatsApp und Meta Platforms Inc. sind zertifiziert.


    Zusätzlich nutzt WhatsApp EU‑Standardvertragsklauseln. Diese können hier angefordert werden: faq.whatsapp.com/844681713198659/?locale=de_DE


    Dennoch können bei in die USA (und andere Drittländer außerhalb der EU und des EWR) übermittelten personenbezogenen Daten Risiken in Bezug auf mögliche staatliche Zugriffe bestehen.


    Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch WhatsApp finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp: www.whatsapp.com/legal/privacy-policy


    VII. Datenschutzrechte

    Soweit die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau personenbezogene Daten verarbeitet, bestehen folgende Rechte:


    • Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    • Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
    • Löschung (Art. 17 DSGVO)
    • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
    • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
    • Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)


    Für datenschutzrechtliche Anliegen steht der Datenschutzbeauftragte der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland‑Pfalz zur Verfügung.


    VIII. Fragen und Kontakt

    Bei Fragen zum Informationsangebot:


    Verbandsgemeindeverwaltung Adenau 

    - Öffentlichkeitsarbeit -

    Kirchstraße 15-19 

    53518 Adenau 

    Telefon: 02691 305-102

    E‑Mail: sebastian.schulte@adenau.de


    Weitere Informationen zu WhatsApp und anderen sozialen Netzwerken sowie zum Schutz personenbezogener Daten sind hier zu finden: www.youngdata.de.


    Das dem Angebot zugrunde liegende Nutzungskonzept ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde einsehbar und wird regelmäßig überprüft sowie bei Bedarf angepasst.


    Stand: 05.06.2026