Kommunalwahlen 2026 Quiddelbach

Wahlen

Ortsgemeinde Quiddelbach: Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters 


Am Sonntag, dem 22.11.2026, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, dem 06.12.2026 statt.


Was gibt’s Neues?

  • 02.09.2026: Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

    I.

    Am Sonntag, dem 22.11.2026, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters und am Sonntag, dem 06.12.2026, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt.


    II.

    Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 16.10.2026, 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau zu beantragen.

     

    Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.


    Quiddelbach, den 02.09.2026

    Andreas Bell

    Geschäftsführender Erster Beigeordneter und Wahlleiter

  • 02.09.2026: Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

    I.

    Am Sonntag, dem 22.11.2026, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, dem 06.12.2026 statt.


    Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.


    II.

    Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von einzelnen Bewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch einen gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.


    Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Veranstaltung von Wahlberechtigten Mitgliedern / Anhängern oder Delegierten der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden. Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 29.09.2026 bis 18:00 Uhr, beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Str. 14 – 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl mit dem Nachweis der Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anzeigen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.


    III.

    In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.


    IV.

    Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Unterlagen möglichst frühzeitig bei dem geschäftsführenden Ersten Beigeordneten, Utzenbach 2, 53518 Quiddelbach, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, Zimmer A  1.02, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tage vor der Wahl, das ist


    am Montag, dem 05.10.2026, 18:00 Uhr,


    ab.


    V.

    Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Zimmer A 1.02, erhältlich.

     

    Quiddelbach, den 04.08.2026

    Andreas Bell

    Geschäftsführender Erster Beigeordneter und Wahlleiter