Rentenanträge stellen
Leistungsbeschreibung
Sie können Rentenanträge beim Standesamt der Verbandsgemeinde Adenau stellen oder den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nutzen.
Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.
Sie dürfen die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – noch nicht erreicht haben.
Wenn Sie die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht haben, prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Möglichkeiten, ob Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten können.
Weitere Voraussetzungen für den Bezug der Erwerbsminderungsrente:
- Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der DRVV versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit).
- Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung.
Informationen der DRV: Erwerbsminderungsrente
Regelaltersrente
Mit Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze kann eine Regelaltersrente bezogen werden. Die Regelaltersgrenze steigt im Jahr 2021 auf 65 Jahre und zehn Monate. Sie gilt für den Jahrgang 1956, der 65 Jahre alt wird im Jahr 2021.
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Ab 2031 beträgt sie für alle nach 1963 Geborenen 67 Jahre.
Informationen der DRV: Regelaltersrente
Altersrente für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte
Es gibt die Altersrente für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte. Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.
Informationen der DRV: Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ermöglicht einen früheren Renteneintritt bei mindestens 35 Versicherungsjahren und einem bestimmten Grad der Behinderung.
Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren ohne Abzüge (wird Abschläge genannt) oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Wenn Sie zwischen 1952 und 1963 geboren sind, erhöht sich Ihre Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Die Altersgrenze, ab der Sie die Rente frühestens – jedoch mit Abschlägen – erhalten können, steigt parallel dazu von 60 auf 62 Jahre. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Dadurch kann sich ein maximaler Abschlag von 10,8 Prozent ergeben. Ein Abzug von der Rente bleibt dauerhaft, also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, bestehen.
Informationen der DRV: Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie Ihren Antrag vor Ort stellen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Rente wegen Erwerbsminderung
- Personalausweis
- Stammbuch (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Kinder)
- Bankverbindung (IBAN)
- Krankenkassenkarte
- bei welchen Krankenkassen waren Sie ab 1996 versichert? (hier sind die genauen Zeiträume anzugeben)
- Rentenauskunft inkl. Versicherungsverlauf
- Nachweis über weitere Rentenansprüche (Pension, Betriebsrente, usw.)
- Nachweis der Berufsausbildung (falls nicht im Versicherungsverlauf vermerkt oder als „berufliche Ausbildung“ gekennzeichnet)
- AUSGEFÜLLTE Vordrucke R0210, R0211 und freiwillig R0215
- Schwerbehindertenausweis
- vorliegende ärztliche Gutachten und Befunde
- ggfls. Bescheid über Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
- ggfls. Aufforderung der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Rentenantragstellung
- Vollmacht (bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten)
Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in Regelaltersrente
- Personalausweis
- Krankenkassenkarte
- Rentenauskunft inkl. Versicherungsverlauf
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung der Rente wegen Erwerbsminderung
- ggfls. Hinweisschreiben der Rentenversicherung auf Umwandlung der Rente
Regelaltersrente
- Personalausweis
- Stammbuch (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Kinder)
- Bankverbindung (IBAN)
- Krankenkassenkarte
- bei welchen Krankenkassen waren Sie ab 1996 versichert? (hier sind die genauen Zeiträume anzugeben)
- Rentenauskunft inkl. Versicherungsverlauf
- Nachweis über weitere Rentenansprüche (Pension, Betriebsrente, usw.)
- Nachweis der Berufsausbildung (falls nicht im Versicherungsverlauf vermerkt oder als „berufliche Ausbildung“ gekennzeichnet)
- ggfls. Festsetzungsblatt über die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
- Vollmacht (bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten)
Altersrente für langjährig Versicherte
- Personalausweis
- Stammbuch (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Kinder)
- Bankverbindung (IBAN)
- Krankenkassenkarte
- bei welchen Krankenkassen waren Sie ab 1996 versichert? (hier sind die genauen Zeiträume anzugeben)
- Rentenauskunft inkl. Versicherungsverlauf
- Nachweis über weitere Rentenansprüche (Pension, Betriebsrente, usw.)
- Nachweis der Berufsausbildung (falls nicht im Versicherungsverlauf vermerkt oder als „berufliche Ausbildung“ gekennzeichnet)
- Vollmacht (bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten)
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Personalausweis
- Stammbuch (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Kinder)
- Bankverbindung (IBAN)
- Krankenkassenkarte
- bei welchen Krankenkassen waren Sie ab 1996 versichert? (hier sind die genauen Zeiträume anzugeben)
- Rentenauskunft inkl. Versicherungsverlauf
- Nachweis über weitere Rentenansprüche (Pension, Betriebsrente, usw.)
- ggfls. Bescheid der Agentur oder des Jobcenters
- Nachweis der Berufsausbildung (falls nicht im Versicherungsverlauf vermerkt oder als „berufliche Ausbildung“ gekennzeichnet)
- ggfls. Nachweise über Vertriebenen-/Spätaussiedlereigenschaft
- Vollmacht (bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten)
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Personalausweis
- Stammbuch (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Kinder)
- Bankverbindung (IBAN)
- Krankenkassenkarte
- bei welchen Krankenkassen waren Sie ab 1996 versichert? (hier sind die genauen Zeiträume anzugeben)
- Rentenauskunft inkl. Versicherungsverlauf
- Nachweis über weitere Rentenansprüche (Pension, Betriebsrente, usw.)
- Nachweis der Berufsausbildung (falls nicht im Versicherungsverlauf vermerkt oder als „berufliche Ausbildung“ gekennzeichnet)
- Vollmacht (bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten)
- Schwerbehindertenausweis
Klärung des Versicherungskontos
- Personalausweis
- Rentenauskunft inkl. Versicherungsverlauf
- Nachweise über die zu beantragenden Zeiten (z.B. Ausbildungsvertrag, Geburtsurkunden der Kinder,…)
- Vollmacht (bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten)