Ausweispflicht befreien

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Personalausweisbehörde im Bürgeramt. Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende