Bekanntmachung
Änderung des Flächenutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Adenau, in der Fassung der 8. Gesamtfortschreibung, ist seit dem 06.04.2001 wirksam. In seiner Sitzung am 26.09.2023 hat der Verbandsgemeinderat Adenau die Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Planungsziel:
Die Ortsgemeinde Antweiler wurde durch die Flutkatastrophe 2021 stark getroffen. Dabei wurden der Sportplatz und das dazugehörige Funktionsgebäude so stark beschädigt, dass eine Nutzung nicht mehr möglich ist. Daher plant die Ortsgemeinde den Wiederaufbau einer modernen Sportanlage, um den Bedürfnissen von Sportverein, Schule, Kindergarten und Bevölkerung gerecht zu werden.
Zusätzlich soll das veraltete Feuerwehrgerätehaus durch einen Neubau ersetzt werden, da das bestehende Gebäude den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht. Beide Einrichtungen sollen am Standort des ehemaligen Sportplatzes entstehen, wodurch Synergieeffekte genutzt werden können.
Das Vorhaben stärkt die Freizeit- und Sicherheitsinfrastruktur, fördert das soziale Leben im Dorf und leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der zu überplanende Bereich sieht derzeit teilweise Flächen für „landwirtschaftliche Vorrangfläche ohne Maßnahmen“, „Verkehrsfläche“, sowie eine „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ vor. Die Flächen sollen künftig als „Gemeindebedarfsfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportanlage und Feuerwehr“ dargestellt werden.
Der Beschluss über die Aufstellung der 39. Änderung wird hiermit gemäß § 13 i.V.m. § 2 (1) i.V.m. § 1 (8) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Von der Änderung des Flächennutzungsplanes werden die nachstehenden Grundstücke betroffen:
Geltungsbereich:
Gemarkung | Flur | Parzellen Nr. |
Antweiler | 2 | 68/1 tlw., 68/2 tlw., 69,70,71,75,76,79,80,81,83/5, 84 tlw.,228,229 tlw. |
(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde Adenau aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass diese Auswirkungen auf den Geltungsbereich haben.)
Gleichzeitig hat der Verbandsgemeinderat am 26.09.2023 beschlossen, dass die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird. Hieraus resultierend wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass die Flächennutzungsplanänderung ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird. Für das oben angeführte Gebiet wird mit der Öffentlichkeit eine öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Die Unterrichtung findet in der Form statt, dass der Entwurf der Änderungsplanung bestehend aus einer Planzeichnung und einer Begründung in der Zeit vom
29. Juni bis einschließlich 29. Juli 2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden kann. Ebenfalls sind die vorgenannten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ zugänglich.
Darüber hinaus liegen die oben genannten Unterlagen während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeinde Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer (02691) 305-207 ist auch montags bis donnerstags erwünscht.
Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau informieren. Stellungnahmen können in dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de, sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Über die vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird der Verbandsgemeinderat Adenau in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Das Ergebnis wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.
Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.
53518 Adenau, den 23.06.2026
Udo Seifen
(Erster Beigeordneter)