Bekanntmachung
Verbandsgemeinde Adenau: 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Adenau, in der Fassung der 8. Gesamtfortschreibung, ist seit dem 06.04.2001 wirksam. In seiner Sitzung am 14.03.2017 hat der Verbandsgemeinderat Adenau die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes beruht auf der Absicht der Stadt Adenau, die planungsrechtlichen Grundlagen für den bereits erfolgten Neubau der KiTa und den geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen.
Die 23. Änderung beinhaltet die Umwandlung von „Sonderbaufläche Eifelstadion“ mit der Zweckbestimmung Schwimmbad in eine „Gemeinbedarfsfläche“ mit den Zweckbestimmungen Kindertagesstätte und Einrichtungen der Daseinsvorsorge für Feuerwehr und Katastrophenschutz. Der Änderungsbereich ist im beigefügten unmaßstäblich abgedruckten Lageplan dargestellt. Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Lenzenkessel“ der Stadt Adenau.
Der Beschluss über die Aufstellung der 23. Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Von der Änderung des Flächennutzungsplanes ist das nachstehende Grundstück betroffen:
Gemarkung | Flur | Parzellen Nr. |
Adenau | 26 | 61/1 und 61/2 |
(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde Adenau aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf den Geltungsbereich hat.)
Gleichzeitig hat der Verbandsgemeinderat am 14.03.2017 beschlossen, dass die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird. Hieraus resultierend wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass die Flächennutzungsplanänderung ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird. Für das oben angeführte Gebiet wird mit der Öffentlichkeit eine öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Die Unterrichtung findet in der Form statt, dass der Entwurf der Änderungsplanung bestehend aus einer Planzeichnung und der Begründung in der Zeit vom
23.02.2026 bis einschließlich 24.03.2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden kann. Ebenfalls sind die vorgenannten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ zugänglich.
Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, zu jedermanns Einsicht aus. Um mögliche Wartezeiten zu vermeiden, wird um telefonische Voranmeldung unter der Tel.: (02691) 305-206 gebeten.
Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau informieren. Stellungnahmen können in dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de, sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Über die vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird der Verbandsgemeinderat Adenau in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Das Ergebnis wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.
Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.
53518 Adenau, den 10.02.2026
Guido Nisius
Bürgermeister