Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftserteilungen aus dem Melderegister


Die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau weist darauf hin, dass nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Anträge auf Einrichtung von Übermittlungs-/Auskunftssperren (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fälle gestellt werden können:


Widerspruch gegen Datenübermittlung (Übermittlungssperre):


  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.)
  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören (Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.)
  3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen (Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.)


Diese Übermittlungssperren sind unbefristet gültig und können widerrufen werden. Sie werden auch für Einwohner mit Nebenwohnsitz in der Verbandsgemeinde Adenau auf Antrag eingerichtet.


Hinsichtlich Punkt 1 sei darauf hingewiesen, dass im Falle einer Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen keine Gratulation seitens der politischen Vertreter der Wohnsitzgemeinde bzw. der Verbandsgemeinde erfolgt.


Auskunftssperre:

Es besteht die Möglichkeit eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlicher schutzwürdiger Belange auf Antrag einrichten zu lassen. Hierfür ist durch den Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Die totale Auskunftssperre ist auf 2 Jahre befristet, eine Verlängerung kann auf Antrag erfolgen.


Weitere Informationen über die genannten Übermittlungs-/ Auskunftssperren erteilt die 


Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

- Einwohnermeldeamt -

Kirchstraße 15 - 19

53518 Adenau