Hundesteuer: Informationen zur An- und Abmeldung Ihres Hundes


Sie haben einen Hund neu bei sich aufgenommen? Dann denken Sie bitte daran, ihn rechtzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau anzumelden.


  • Wann muss ein Hund angemeldet werden?

    Ein Hund ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung anzumelden.


    Bei Welpen gilt: Die Anmeldung muss spätestens nach Ablauf des dritten Monats nach der Geburt erfolgen.

  • Wann beginnt die Steuerpflicht?

    Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.

  • Wer gilt als Hundehalter?

    Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt grundsätzlich, wer seinen Hauptwohnsitz in der jeweiligen Stadt oder Ortsgemeinde hat und einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Dies gilt auch, wenn ein Hund beispielsweise zur Pflege oder Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen aufgenommen wurde. In diesen Fällen entsteht die Steuerpflicht, sobald der Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird.

    Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten.

  • Welche Angaben sind bei der Anmeldung nachzuweisen?

    Bei der Anmeldung sind Rasse, Geburtsdatum, Chipnummer, Herkunft und Anschaffungstag glaubhaft nachzuweisen. Eine mögliche Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung muss beantragt werden.

  • Wann ist ein Hund abzumelden?

    Bitte denken Sie auch daran, einen Hund innerhalb von 14 Tagen abzumelden, wenn er

    • abgegeben wurde,
    • entlaufen oder anderweitig abhandengekommen ist,
    • verstorben ist oder
    • Sie mit dem Hund umziehen – auch innerhalb der Verbandsgemeinde Adenau.


    Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, kurz zu überprüfen, ob ihre Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind und ob eine erforderliche An- oder Abmeldung erfolgt ist.


Die Einhaltung der An- und Abmeldepflicht hilft dabei, die Hundesteuer korrekt zu erheben und sorgt für eine faire Behandlung aller Hundehalterinnen und Hundehalter.


Wichtig: Verstöße gegen die Anzeigepflicht und die Auskunftspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe und dafür, dass Sie Ihrer Meldepflicht rechtzeitig nachkommen.


Anträge / Formulare

Entsprechende Formulare finden Sie hier.


Auskunft

Keine Mitarbeitende gefunden.


Bereitstellung der Information(en): Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Fachbereich Finanzen und Abgaben, -Steueramt-, Kirchstr. 15-19, 53518 Adenau