Drohnenbetrieb am Festivalwochenende um den Nürburgring untersagt


Im Zeitraum vom 03.06.2026 bis einschließlich 08.06.2026 ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen (Drohnen) über sowie innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern zu Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben untersagt.


Das Verbot gilt für sämtliche Arten von Drohnen.


Informationen zum betroffenen Einsatzgebiet gibt es hier: https://www.dipul.de/homepage/de/temporaere-betriebseinschraenkungen/polizeilicher-einsatzraum-bei-nuerburg/


[Polizeipräsidium Koblenz]