Hundehaltung abmelden / Hundesteuer
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Hund verstorben ist oder sie ihn abgegeben haben, müssen Sie ihn abmelden. Auch wenn Sie umziehen (z.B. in eine andere Gemeinde), müssen Sie Ihren Hund ab- bzw. ummelden.
Die Abmeldung der Hundesteuer erfolgt meist innerhalb von 14 Tagen bis vier Wochen nach Tod, Abgabe oder Umzug.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei persönlicher Abmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Darüber hinaus benötigen Sie:
Bei Verkauf oder Überlassung Ihres Hundes:
- Vertrag über den Verkauf oder den Nachweis über die Überlassung an den neuen Hundehalter / die neue Hundehalterin
- Name und Adressdaten des neuen Hundehalters / der neuen Hundehalterin
Bei Tod Ihres Hundes:
- Tierärztliche Bescheinigung über den Tod oder Einschläferung
Rechtsgrundlage