Hundehaltung abmelden / Hundesteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihr Hund verstorben ist oder sie ihn abgegeben haben, müssen Sie ihn abmelden. Auch wenn Sie umziehen (z.B. in eine andere Gemeinde), müssen Sie Ihren Hund ab- bzw. ummelden.

    Die Abmeldung der Hundesteuer erfolgt meist innerhalb von 14 Tagen bis vier Wochen nach Tod, Abgabe oder Umzug.



  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei persönlicher Abmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Darüber hinaus benötigen Sie:

    Bei Verkauf oder Überlassung Ihres Hundes: 

    • Vertrag über den Verkauf oder den Nachweis über die Überlassung an den neuen Hundehalter / die neue Hundehalterin
    • Name und Adressdaten des neuen Hundehalters / der neuen Hundehalterin

    Bei Tod Ihres Hundes:

    • Tierärztliche Bescheinigung über den Tod oder Einschläferung
  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende