Öffentliche Bekanntmachung
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
- Ländliche Endwicklung, Bodenordnung -
Flurbereinigung Ripsdorf
Az.: 33.41 -5 10 03-
Köln, den 17.03.2026
Zeughausstr. 2-8
50667 Köln
Tel.: 0221 147-2033
Schlussfeststellung
In dem Flurbereinigungsverfahren Ripsdorf, Kreis Euskirchen, wird hiermit die Schlussfeststellung gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) angeordnet.
Es wird festgestellt, dass
- die Ausführung des Flurbereinigungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsplan und dem dazu ergangenen Nachtrag 1 bewirkt ist,
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen,
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind,
- die Beteiligten ihre Verpflichtungen gegenüber der Teilnehmergemeinschaft erfüllt haben.
Das Flurbereinigungsverfahren endet mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft. Gleichzeitig erlischt die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ripsdorf. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes.
Gründe
Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens durch die Schlussfeststellung ist mit Blick auf die im Tenor dieser Verfügung getroffenen Feststellungen gemäß § 149 FlurbG zulässig und gerechtfertigt.
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes und seines Nachtrages 1 ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt.
Das Grundbuch, das Liegenschaftskataster und die sonstigen öffentlichen Bücher sind berichtigt.
Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats Widerspruch unter Angabe des Aktenzeichens erhoben werden bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33
50667 Köln.
Der Widerspruch steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ripsdorf zu.
Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.
Im Auftrag
(LS)
gez. Kopka
Ltd. Regierungsvermessungsdirektor
Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren veröffentlicht.
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren.
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.