Öffentliche Bekanntmachung
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
- Ländliche Endwicklung, Bodenordnung -
Flurbereinigungsverfahren Liersbachtal und Auf der Heide
Az.: 33.42 - 5 14 05 -
Köln, den 18.05.2026
Zeughausstr. 2-8
50667 Köln
Tel.: 0221 147-2033
Ladung zur Offenlage und Anhörung über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sowie Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte gemäß § 14 FlurbG
I. Ladung zur Offenlage der Ergebnisse der Wertermittlung
Im Flurbereinigungsverfahren Liersbachtal & Auf der Heide liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung für folgende mit dem 4. Änderungsbeschluss vom 20.03.2026 zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Flurstücke vor:
Regierungsbezirk Köln
Kreis Euskirchen
Stadt Bad Münstereifel
Gemarkung Effelsberg
Flur 5 Flurstück 135
Flur 7 Flurstück 1
Gemarkung Houverath
Flur 30 Flurstücke 13, 14, 16
Flur 47 Flurstück 33
Flur 48 Flurstücke 11, 15
Gemeinde Blankenheim
Gemarkung Blankenheimerdorf
Flur 45 Flurstück 102
Die Ergebnisse der Wertermittlung sind Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches und damit Grundlage für den Flurbereinigungsplan. Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus:
von Dienstag, den 23.06.2026 bis Donnerstag, den 25.06.2026
jeweils von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr,
bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstr. 4, 50933 Köln
in Etage 3, Raum W3.02.156.
Eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Dezernat 33.42 der Bezirksregierung Köln unter der Rufnummer 0221 147-2828 oder per E-Mail: veronika.diefenthal@bezreg-koeln.nrw.de ist zwingend erforderlich.
Zur Erteilung von Auskünften über die vorgenommene Bewertung der Grundstücke stehen Bedienstete der Bezirksregierung Köln zur Verfügung.
Die Karten zur Wertermittlung können auch digital eingesehen werden unter: https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren.
Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren sind gemäß § 10 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) die Teilnehmer, d. h. die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke und die Nebenbeteiligten gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG.
Zu den Nebenbeteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zählen:
a. Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden;
b. andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG);
c. Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;
d. Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;
e. Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Abs. 2 FlurbG);
f. Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an die Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
II. Ladung zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
Der Anhörungstermin dient der Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse. In diesem Termin können Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Termin nur allgemeine Erläuterungen zu der im o.g. Flurbereinigungsverfahren durchgeführten Bewertung und keine Auskünfte über die Bewertung der einzelnen Grundstücke gegeben werden (hierfür ist die unter I. aufgeführte Offenlage vorgesehen).
Der Anhörungstermin findet statt:
am Dienstag, den 09.07.2026 um 09:00 Uhr
bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstr. 4, 50933 Köln
in Etage 3, Raum W3.02.156.
Eine vorherige Anmeldung unter der Rufnummer 0221 147-2828 oder per E-Mail: veronika.diefenthal@bezreg-koeln.nrw.de ist zwingend erforderlich, damit der Zugang zum Gebäude gewährleistet wird.
Sollten Beteiligte ihre Einwendungen nicht im Anhörungstermin vorbringen wollen, so können sie diese bis spätestens 14 Tage nach dem o.g. Anhörungstermin schriftlich der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.42, 50606 Köln, unter Angabe des o. g. Aktenzeichens und ihrer ONr. mitteilen.
Beteiligte, die mit den Ergebnissen der Wertermittlung einverstanden sind, brauchen diesen Anhörungstermin nicht wahrzunehmen.
Allgemeine Hinweise
1. Vertretung durch eine bevollmächtigte Person
Aus verwaltungsvereinfachenden Gründen und um die Anzahl der Ansprechpartner zu verringern, werden alle Miteigentümer an gemeinschaftlichem Grundbesitz (auch die von der Flurbereinigungsbehörde ermittelten Erben) aufgefordert, eine gemeinsame bevollmächtigte Person zu bestellen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift vorzulegen. Die amtliche Beglaubigung kann von jeder dienstsiegelführenden öffentlichen Stelle (Stadt- oder Gemeindeverwaltung, aber nicht öffentliche Sparkassen, Pfarrämter und Schulen) vorgenommen werden. Die Beglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG gebührenfrei (außer bei Notaren).
Vollmachtsvordrucke können die Beteiligten bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.42, 50606 Köln, anfordern oder auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren abrufen.
Die Bevollmächtigung schließt eine Teilnahme der einzelnen Miteigentümer an Terminen im Flurbereinigungsverfahren nicht aus.
Sollten Beteiligte an der Wahrnehmung der Termine zu den Ziffern I. und II. verhindert sein, können sie sich an diesen Tagen durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Zur notwendigen Beglaubigung und Bereitstellung des notwendigen Vordrucks siehe oben.
2. Kostenerstattung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Kosten erstattet werden können, die den Beteiligten durch die Wahrnehmung der Termine entstehen.
III. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Rechte an den o.g. Flurstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln
oder persönlich, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0221 147- 2828 oder per E-Mail: veronika.diefenthal@bezreg-koeln.nrw.de bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.42, Scheidtweilerstr. 4, 50933 Köln
unter Angabe des Az. 33.42 - 5 14 05 - anzumelden.
Zu diesen Rechten gehören z.B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken.
Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln hat der/die Anmeldende sein/ihr Recht innerhalb einer von der Bezirksregierung Köln zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung.
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Bezirksregierung Köln die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.
Der/die Inhaber/in eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der/die Beteiligte, dem/der gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt wird.
Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.
Im Auftrag
gez.
Meul
Regierungsvermessungsdirektor
Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren veröffentlicht.
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren.
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.