Bekanntmachung 

Wappen der Verbandsgemeinde Adenau: Silbernes Schildhaupt mit schwarzem Balkenkreuz, darunter ein rotes Feld mit silbernem gekrönten Löwen und drei goldenen Mispelblüten.

Verbandsgemeinde Adenau: 34. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Verbandsgemeinderat Adenau hat am 16.09.2025 die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung erfolgt im förmlichen Aufstellungsverfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB. Der Beschluss über die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB bekannt gemacht.


Planungsziel: 

Die Ortsgemeinden Senscheid, Trierscheid und Dankerath haben zur Planung, Realisierung und Betrieb einer dezentralen Freiflächen-Photovoltaikanlage im Dez. 2020 einen Kooperationsvertrag geschlossen. Zur Umsetzung des Projekts PV 3D+ haben diese zeitgleich mit der Firma Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz einen Projektvertrag vereinbart. Die vorgesehenen Standorte der PV-Anlagen liegen innerhalb der Verbandsgemeinde Adenau im Landkreis Ahrweiler in den Gemarkungen Senscheid, Trierscheid und Dankerath. Das Projekt verteilt sich an den drei genannten Orten auf insgesamt sechs Teilflächen, die sich westlich und östlich der Landesstraße 72 befinden.

 

Die betreffenden Grundstücke sind derzeit im Flächennutzungsplan wie folgt dargestellt:

Gemarkung

Flur

Parzellen Nr.


Dankerath

8

109

Fläche für die Forstwirtschaft

Dankerath

11

5

Landwirtschaftliche Vorrangfläche

Senscheid

15

9

Tlw. landwirtschaftliche Vorrangfläche, tlw. Fläche für die Forstwirtschaft

Trierscheid

9

2

Landwirtschaftliche Vorrangfläche

Trierscheid

9

7

Landwirtschaftliche Vorrangfläche

Trierscheid

9

8 tlw.

Landwirtschaftliche Vorrangfläche

Trierscheid

9

31

Landwirtschaftliche Vorrangfläche


Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Solarparks ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.


Geltungsbereich

Gemarkung

Flur

Parzellen Nr.

Dankerath

8

11

109

5

Senscheid

15

9

Trierscheid

9

2, 7, 8 tlw. und 31

(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde Adenau aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf den Geltungsbereich hat.)


Die Abgrenzung des vorgesehenen Änderungsbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

 

Für das oben angeführte Gebiet wird mit der Öffentlichkeit eine öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.

 

Die Unterrichtung findet in der Form statt, dass der Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus


  • Planurkunde Teilflächen Süd
  • Planurkunde Teilflächen Nord
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Alternativenprüfung
  • Landschaftsbildanalyse
  • Zielabweichungsbescheid


in der Zeit vom


Montag, 10.08.2026 bis Montag, 24.08.2026


auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden kann. Ebenfalls sind die vorgenannten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ zugänglich.


Darüber hinaus liegen die unten aufgeführten Unterlagen während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeinde Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung von 8.00 bis 13.00 Uhr. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer (02691) 305-206 ist auch montags bis donnerstags erwünscht.

 

Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau informieren. Stellungnahmen können in dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de, sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

 

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.


53518 Adenau, den 04.08.2026


Guido Nisius
Bürgermeister