Bekanntmachung
Stadt Adenau: Aufstellung des Bebauungsplanes "Im Lenzenkessel" gemäß § 2 (1) BauGB
Der Stadtrat von Adenau hat am 16.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Lenzenkessel“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 28.03.2025 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 22.04.2025 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.03.2025 am Verfahren beteiligt. Der Plananerkennungsbeschluss der angepassten Planunterlagen wurde in der Sitzung am 15.05.2025 gefasst. Die angepassten Planunterlagen werden nun gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
Planungsziel
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Lenzenkessel“ dient der Herbeiführung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die bereits erfolgte Errichtung der Kindertagesstätte sowie die geplante Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses auf der ehemaligen Liegewiese. Im Zuge dessen werden der Bereich des Eifelstadions und der angrenzenden Tennisplätze im Rahmen einer Bestandssicherung in den Geltungsbereich mit aufgenommen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.
Geltungsbereich
Von dem Bebauungsplan sind die nachstehenden Grundstücke betroffen:
Gemarkung | Flur | Parzellen Nr. |
Adenau | 26 | 61/1, 61/2, 62, 63 |
| 27 | 13 |
(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde Adenau aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf den Geltungsbereich hat.)
Auslegung
Die Unterlagen des Bebauungsplanentwurfes „Im Lenzenkessel“ (im Einzelnen nachfolgend aufgeführt) können in der Zeit vom
23.02.2026 bis einschließlich 24.03.2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden. Ebenfalls sind die vorgenannten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ zugänglich.
Darüber hinaus liegen die unten aufgeführten Unterlagen während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer (02691) 305-206 ist erwünscht.
Auflistung der Unterlagen, die öffentlich ausgelegt werden
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Im Lenzenkessel“ bestehend aus:
- Planurkunde
- Textlichen Festsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht mit Fachbeitrag Naturschutz und Ausnahmeantrag gem. § 30 (3) BNatSchG
- FBN Bestandsplan Biotopkartierung
- FBN Maßnahmenplan Biotopkartierung
- FBN Plan externe Kompensationsmaßnahmen
- Starkregenstudie
- Verkehrsplanerische Kurzstellungnahme
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Offenlage
- Kreisverwaltung Ahrweiler
- SGD Nord
- Landwirtschaftskammer
- Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB)
Umweltbezogene Informationen
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen zu den nachfolgend aufgeführten Schutzgütern aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:
Schutzgut | Art der Information |
Landschaft und Erholung | Begründung, Umweltbericht |
Arten und Lebensgemeinschaften | Begründung, Umweltbericht |
Boden und Fläche | Begründung, Umweltbericht |
Wasser | Begründung, Umweltbericht, Starkregenstudie |
Klima und Luft | Begründung, Umweltbericht |
Natur und Landschaft | Begründung, Umweltbericht |
Mensch | Begründung, Umweltbericht, Verkehrsplanerische Kurzstellungnahme |
Kultur- und Sachgüter | Begründung, Umweltbericht |
Abfälle und Abwässer | Begründung, Umweltbericht, Starkregenstudie |
Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Stellungnahmen können in dieser Zeit per E-Mail an Bauleitplanung@adenau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Post an die o. g. Adresse) oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.
Adenau, den 10.02.2026
Frank Wisniewski
Stadtbürgermeister