Darum erscheint dieser Pressebericht erst jetzt: Aufgrund einer längeren Abwesenheit konnte der Bericht zur Sitzung erst jetzt finalisiert und veröffentlicht werden. Wir bitten um Verständnis und freuen uns, Ihnen nun die wichtigsten Informationen zur Sitzung zur Verfügung zu stellen.
Am Dienstag, den 9. Juni 2026 fand im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau eine Sitzung des Verbandsgemeinderates statt.
Zunächst informierte die Verwaltung über folgende Themen:
Sanierung der Böschung am Vulkanradweg in Niederadenau
Im Bereich des Vulkanradweges in Niederadenau ist die Sanierung einer Böschung erforderlich. Die entsprechenden Arbeiten wurden wurden beschränkt ausgeschrieben.
Die Verwaltung informierte über den bisherigen Verlauf des Vergabeverfahrens.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Mitteln des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“, das von Bund und Ländern zur Beseitigung der Hochwasserschäden des 14. und 15. Juli 2021 bereitgestellt wurde. Der entsprechende Bewilligungsbescheid liegt bereits vor.
Verschiedenes
Die Ortsgemeinde Sierscheid hat die Übernahme der Kosten für die Verlegung eines Leerrohres im Zuge des Ausbaus des Lerchenweges beantragt. Da die hierfür im Haushalt veranschlagten Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind, ist eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich. Aufgrund der laufenden Bauarbeiten wird die Verwaltung eine entsprechende Zusage erteilen.
Die Verwaltung informierte zudem über den aktuellen Sachstand zur geplanten Gründung des Gewässerzweckverbandes Landkreis Ahrweiler. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer gemeinsamen und handlungsfähigen Organisation zur Stärkung der Hochwasservorsorge und Hochwasserresilienz sowie zur Gewässerunterhaltung im Kreisgebiet.
Über die Voraussetzungen für einen Beitritt der Verbandsgemeinde Adenau und die Unterstützung des Vorhabens war bereits in früheren Sitzungen beraten worden. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine Kanzlei mit der rechtlichen Prüfung der Verbandsordnung des geplanten Gewässerzweckverbandes beauftragt.
Darüber hinaus wurde über den Eingang des Bewilligungsbescheides der Kreisverwaltung Ahrweiler für den Ausbau des Sirenennetzes informiert. Mehr dazu: https://www.adenau.de/aktuelles/2026/sirenennetz/
Abschließend informierte die Verwaltung über personelle Neuzugänge innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung.
Folgende Tagesordnungspunkte wurden im weiteren Verlauf der Sitzung behandelt:
Feuerwehrbedarfsplan für die Verbandsgemeinde Adenau
Der Verbandsgemeinderat hat sich mit dem Feuerwehrbedarfsplan für die Verbandsgemeinde Adenau befasst. Hintergrund ist, dass das Land Rheinland-Pfalz die Gewährung zukünftiger Fördermittel an das Vorliegen eines abgestimmten Feuerwehrbedarfsplanes knüpft. Zudem dient der Plan dazu, die Feuerwehren entsprechend der örtlichen Anforderungen aufzustellen und auszurüsten.
Der Verbandsgemeinderat beschloss, die im Feuerwehrbedarfsplan enthaltenen Maßnahmen vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel und der jeweiligen Einzelbeschlüsse in den kommenden Haushaltsjahren umzusetzen.
Besondere Priorität sollen dabei der Neubau und die Modernisierung von Feuerwehrhäusern, die Sicherstellung und Gewinnung von Feuerwehrangehörigen, die Ausbildung von Einsatzkräften, die Brandschutzerziehung sowie die Förderung der Selbst- und Nachbarschaftshilfe haben. Darüber hinaus soll die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen entsprechend des vorgesehenen Fahrzeugkonzeptes erfolgen.
Die umgesetzten Maßnahmen sollen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Zudem ist vorgesehen, den Feuerwehrbedarfsplan nach fünf Jahren fortzuschreiben und gegebenenfalls an neue Entwicklungen und Anforderungen anzupassen.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, ein Fachbüro mit der Erstellung eines Umsetzungs- und Maßnahmenplanes zu beauftragen. Dieser soll insbesondere die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen einschließlich eines Zeitplanes, die Finanzierung, mögliche Förderprogramme, Standardisierungen sowie Zuständigkeiten auf den verschiedenen Ebenen betrachten. Zudem sollen Potenziale für kostenneutrale Maßnahmen, Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit beziehungsweise Zusammenlegung von Feuerwehreinheiten sowie die Beteiligung der betroffenen Akteure geprüft werden.
Weitere Informationen zum Feuerwehrbedarfsplan folgen in einem gesonderten Pressetext.
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau für das Gebiet der Stadt Adenau (SO Kita und Feuerwehr) – Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Weiter hat sich der Verbandsgemeinderat mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Adenau befasst. Gegenstand der Planung sind die Flächen des ehemaligen „Badenova-Geländes“, auf denen sich früher ein Hallen- und Freibad mit Liegewiese sowie ein Parkplatz befanden.
Zwischenzeitlich wurde auf dem Gelände bereits eine Kindertagesstätte mit Außenspielbereich errichtet. Der ehemalige Parkplatz wurde teilweise zurückgebaut und verkleinert. Weitere Flächen werden derzeit nicht genutzt beziehungsweise dienen Freizeit- und Erholungszwecken.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung von Flächen für Anlagen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Neben der bereits errichteten Kindertagesstätte soll auf dem Gelände künftig auch insbesondere ein neues Feuerwehrgerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Adenau entstehen.
Der Verbandsgemeinderat hatte über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen zu beraten und zu entscheiden. Er beschloss die Änderungsunterlagen zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Verwaltung wurde beauftragt, das erforderliche Zustimmungsverfahren einzuleiten.
33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau für das Gebiet der Stadt Adenau (Solarpark) – Feststellungsbeschluss
Der Verbandsgemeinderat hat den Feststellungsbeschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau für das Gebiet der Stadt Adenau gefasst. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage südwestlich des Stadtgebietes von Adenau.
Der betreffende Bereich ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Camping- und Freizeitanlage“ dargestellt. Künftig soll die Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ ausgewiesen werden. Mit dem Vorhaben soll ein Beitrag zur regionalen und überregionalen Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien geleistet werden.
Vor dem abschließenden Feststellungsbeschluss war die Zustimmung der von der Planung betroffenen Gemeinden einzuholen. Die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen wurden erfüllt, sodass die Zustimmung als erteilt galt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung der Kreisverwaltung Ahrweiler zur Genehmigung vorzulegen und die Planung nach Erteilung der Genehmigung durch öffentliche Bekanntmachung wirksam werden zu lassen.
Förderprogramm ''Regional.Zukunft.Nachhaltig.'' – Änderungsantrag
Im Rahmen des Förderprogramms wurden den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Adenau Fördermittel zugewiesen.
Mit dem Programm unterstützt die Landesregierung Kommunen gezielt bei einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Entwicklung ihrer Städte und Gemeinden.
Mehrere Ortsgemeinden haben zwischenzeitlich Anpassungswünsche zu ihren Projekten vorgetragen. Änderungen an den bewilligten Maßnahmen sind noch bis zum 31.12.2026 möglich.
Weitere Änderungsanträge, insbesondere zu Maßnahmen der Verbandsgemeinde selbst, sollen in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses beziehungsweise des Verbandsgemeinderates beraten werden.
Der Verbandsgemeinderat stimmte den beantragten Änderungen der Ortsgemeinden zu und beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Änderungsantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
IKZ-Projekt – Pflegegerät für den Kunstrasenplatz
Der Verbandsgemeinderat hat sich abschließend mit einem gemeinsamen Förderantrag im Rahmen der Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)“ des Landes Rheinland-Pfalz befasst. Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Kommunen beim Aufbau und der Weiterentwicklung interkommunaler Kooperationen und beteiligt sich an den hierfür entstehenden Anlaufkosten.
Ziel der Förderung ist es, Ressourcen zu bündeln, Synergien zu nutzen und kommunale Aufgaben wirtschaftlich und effizient wahrzunehmen.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Verbandsgemeinderat, gemeinsam mit den Ortsgemeinden Insul und Müllenbach einen Förderantrag zur Anschaffung von Gerätschaften für die Pflege von Kunstrasenplätzen einzureichen. Die gemeinsame Nutzung der Geräte soll eine bedarfsgerechte Unterhaltung der Sportanlagen ermöglichen und die Zusammenarbeit der beteiligten Kommunen weiter stärken.
Wissenswert: Über das Bürger- und Ratsinformationssystem sind Sitzungen, Beschlüsse und Gremien einfach online einsehbar
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