Darum erscheint dieser Pressebericht erst jetzt: Aufgrund einer längeren Abwesenheit konnte der Bericht zur Sitzung erst jetzt finalisiert und veröffentlicht werden. Wir bitten um Verständnis und freuen uns, Ihnen nun die wichtigsten Informationen zur Sitzung zur Verfügung zu stellen.
Am Dienstag, den 1. September 2026 fand im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau eine Sitzung des Verbandsgemeinderates statt.
Zunächst wurde das Ratsmitglied Marco Collet vor seinem Amtsantritt durch den Bürgermeister verpflichtet.
Sodann informierte die Verwaltung über folgende Themen:
Beratungsangebot der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Adenau
Nachdem ein vergleichbares Angebot eingestellt wurde, konnte die Kreisverwaltung Ahrweiler mit den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel einen neuen Anbieter für ein vergleichbares Beratungs- und Unterstützungsangebot gewinnen.
Das Angebot richtet sich an Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, geistiger Behinderung oder Lernbehinderung. Es soll niedrigschwellige Unterstützung und Informationsfluss ermöglichen und sozialer Isolation entgegenwirken.
Mehr erfahren: https://www.adenau.de/aktuelles/2026/neue-anlaufstelle-fuer-menschen-mit-behinderungen/
Grundschule Adenau
Die Verwaltung informierte darüber, dass die Baugenehmigung für die geplante Maßnahme zwischenzeitlich vorliegt. Darüber hinaus wurde die Ausführungsplanung beauftragt und über den weiteren vorgesehenen Projektablauf berichtet.
Sobald die Ausführungsplanung sowie der Bauzeitenplan vorliegen, soll gemeinsam mit der Schulleitung die Organisation der Baustellenlogistik abgestimmt werden. Dabei werden insbesondere mögliche Auswirkungen auf den Schulbetrieb und Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen erörtert.
Neben den Informationen, über die bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses berichtet wurde (https://www.adenau.de/aktuelles/2026/haupt-und-finanzausschuss-sitzung-am-18-08-2026/), informierte die Verwaltung über die aktuelle Situation Krankenhausliegenschaft Adenau.
Demnach will der neue Eigentümer der Krankenhausliegenschaft in einer kommenden Sitzung des Verbandsgemeinderates über die aktuelle Situation berichten.
Darüber hinaus hat Bürgermeister Guido Nisius den Gesundheitsminister des Landes Rheinland-Pfalz angeschrieben. In diesem Zusammenhang wurde angefragt, ob das auf Landesebene angedachte Modell einer „Regioklinik“ auch für den Standort Adenau in Betracht gezogen werden kann.
Abschließend informierte die Verwaltung über personelle Neuzugänge innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung.
Folgende Tagesordnungspunkte wurden im weiteren Verlauf der Sitzung behandelt:
Nachwahl von Ausschussmitgliedern
Aufgrund von Mandatsniederlegungen waren Nachwahlen von Ausschussmitgliedern erforderlich.
Der Verbandsgemeinderat wählte Herrn Marco Collet als Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses. Darüber hinaus wurde er zum stellvertretenden Mitglied des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, des Rechnungsprüfungsausschusses sowie der Verbandsversammlung der Sozialstation Adenau-Altenahr gewählt.
Frau Petra Schmitz wurde als Mitglied in den Jugendausschuss gewählt.
Neufassung der Satzung über Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr
Der Verbandsgemeinderat befasste sich mit der Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Adenau.
Eine Anpassung der bisherigen Regelungen ist insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen sowie der zwischenzeitlichen Entwicklung der Personal- und Fahrzeugkosten erforderlich. Der Sachverhalt war bereits Gegenstand der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Die dort aufgeworfenen Fragestellungen wurden zur Sitzung durch die Verwaltung beantwortet.
Die Verwaltung wurde beauftragt, zunächst die tatsächlich entstehenden Kosten für Brandsicherheitswachen zu ermitteln.
Überwachung des fließenden Verkehrs
Bürgermeister Guido Nisius informierte den Verbandsgemeinderat über die Ergebnisse der Prüfung einer möglichen Übernahme der Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs innerhalb geschlossener Ortschaften durch die Verbandsgemeinde Adenau.
Ausgangspunkt war ein Antrag der CDU-Fraktion, mit dem die Verwaltung zum einen um Prüfung gebeten wurde, unter welchen Bedingungen die Übernahme der Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs innerhalb geschlossener Ortschaften möglich ist, und zum anderen beauftragt wurde, hierzu Gespräche mit den Nachbarkommunen hinsichtlich der Gründung eines gemeinsamen Zweckverbandes zu führen.
IKZ-Projekt – Erstellung eines Kompensationskonzepts als Grundlage und integrierter Bestandteil der Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Der Verbandsgemeinderat befasste sich mit der Erstellung eines Kompensationskonzeptes als Grundlage für die geplante Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau.
Zur Unterstützung dieses Vorhabens hat die Verwaltung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit einen Förderantrag eingereicht. Der Verbandsgemeinderat beschloss, den eingereichten Förderantrag weiterzuverfolgen und beauftragte die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Unterlagen sowie notwendige Vereinbarungen vorzubereiten.
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau für das Gebiet der Stadt Adenau (SO Kita und Feuerwehr) – Feststellungsbeschluss
Weiter hat sich der Verbandsgemeinderat mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Adenau befasst. Gegenstand der Planung sind die Flächen des ehemaligen „Badenova-Geländes“, auf denen sich früher ein Hallen- und Freibad mit Liegewiese sowie ein Parkplatz befanden.
Zwischenzeitlich wurde auf dem Gelände bereits eine Kindertagesstätte mit Außenspielbereich errichtet. Der ehemalige Parkplatz wurde teilweise zurückgebaut und verkleinert. Weitere Flächen werden derzeit nicht genutzt beziehungsweise dienen Freizeit- und Erholungszwecken.
Der Verbandsgemeinderat beschloss die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau einschließlich des Erläuterungsberichts. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung der Kreisverwaltung Ahrweiler zur Genehmigung vorzulegen und die Planung nach Erteilung der Genehmigung durch öffentliche Bekanntmachung wirksam werden zu lassen.
39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau für das Gebiet der Ortsgemeinde Antweiler (Sportanlage und Feuerwehr) - Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Weiter hat sich der Verbandsgemeinderat mit der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Ortsgemeinde Antweiler befasst.
Hintergrund der Planung ist der vorgesehene Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Antweiler.
Da der aktuell wirksame Flächennutzungsplan die betreffenden Flächen bislang als landwirtschaftliche Vorrangflächen darstellt, ist eine Änderung der Planung erforderlich. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, die Flächen künftig als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ auszuweisen und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen.
Der Verbandsgemeinderat hatte über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen zu beraten und zu entscheiden. Er beschloss die Änderungsunterlagen zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Verwaltung wurde beauftragt, das erforderliche Zustimmungsverfahren einzuleiten.
Bestellung einer stellvertretenden Schiedsperson
Herr Udo Seifen ist derzeit stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk der Verbandsgemeinde Adenau. Seine Amtszeit endet mit Ablauf des 31.12.2026. Er wird das Amt der stellvertretenden Schiedsperson nicht weiterführen.
Der Verbandsgemeinderat beschloss, dem Amtsgericht Frau Gaby Simon als stellvertretende Schiedsperson vorzuschlagen.
Förderprogramm ''Regional.Zukunft.Nachhaltig.'' – Änderungsantrag
Im Rahmen des Förderprogramms wurden den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Adenau Fördermittel zugewiesen. Mit dem Programm unterstützt die Landesregierung Kommunen gezielt bei einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Entwicklung ihrer Städte und Gemeinden.
Mehrere Ortsgemeinden haben zwischenzeitlich Anpassungswünsche zu ihren Projekten vorgetragen. Der Verbandsgemeinderat stimmte den beantragten Änderungen der Ortsgemeinden zu und beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Änderungsantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Sondervermögen Rheinland-Pfalz für Bildung, Klima und Infrastruktur (RLP-Plan)
Im März 2025 haben Bundestag und Bundesrat mit einem überparteilichen Konsens das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in einer Grundgesetzänderung beschlossen. Das Generationenprojekt ist auf 12 Jahre angelegt.
Mit dem Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur setzt Rheinland-Pfalz das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz des Bundes um. Insgesamt stehen rund 5,45 Milliarden Euro für Investitionen insbesondere in Bildung, Klima, Energie, Digitalisierung, Verkehr, Gesundheit und Bevölkerungsschutz zur Verfügung.
Insgesamt stehen den Kommunen rund 3,51 Milliarden Euro zur Verfügung – davon etwa 2,91 Milliarden Euro aus Bundesmitteln und weitere 600 Millionen Euro, die das Land Rheinland-Pfalz zusätzlich bereitstellt. Davon entfallen auf die Verbandsgemeinde Adenau rund 7,2 Millionen Euro.
Über die konkrete Verwendung der Regionalbudgets wird vor Ort in kommunaler Eigenverantwortung entschieden. Damit besteht hinreichende Flexibilität, dass die Mittel dort investiert werden, wo aus kommunaler Sicht der größte Bedarf gesehen wird.
Der Verbandsgemeinderat befasste sich mit der Verwendung der Verbandsgemeinde zugewiesenen Mittel aus dem Sondervermögen. Darüber hinaus war festzulegen, in welcher Form die Ortsgemeinden an der Verwendung der Mittel beteiligt werden sollen.
Der Verbandsgemeinderat beschloss, die Mittel für Maßnahmen der Verbandsgemeinde einzusetzen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass alle Ortsgemeinden entsprechend ihres Anteils an der Verbandsgemeindeumlage von der Verwendung der Mittel profitieren können.
5. Fortschreibung des Maßnahmenplans Flut
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist, dass die entstandenen Schäden auf die Flutkatastrophe zurückzuführen sind. Über diese Schäden haben die Kommunen einen Maßnahmenplan zu erstellen.
Das Land Rheinland-Pfalz hatte zu einer weiteren Fortschreibung des Maßnahmenplans mit Stand vom 30.09.2026 aufgerufen. Der Verbandsgemeinderat beschloss den fortgeschriebenen Maßnahmenplan.
Gebietsänderung zwischen der Verbandsgemeinde Adenau und der Verbandsgemeinde Gerolstein
Im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Nohn war es erforderlich, die Grenzen im Bereich der Gemarkungen Trierscheid und Nohn anzupassen. Hierdurch wird gleichzeitig auch die Grundstücksgrenze zwischen den Verbandsgemeinden Adenau und Gerolstein geändert. Die Ortsgemeinden hatten der Grenzänderung bereits zugestimmt.
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Anpassung des Grenzverlaufs an den Gemarkungsgrenzen Trierscheid und Nohn zu.
Wissenswert: Über das Bürger- und Ratsinformationssystem sind Sitzungen, Beschlüsse und Gremien einfach online einsehbar
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