Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftserteilungen aus dem Melderegister


Für folgende Fälle können Anträge auf Einrichtung von Übermittlungs-/Auskunftssperren (Verbot der Weitergabe von Daten) nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) gestellt werden:


Widerspruch gegen Datenübermittlung (Übermittlungssperre):


Diese Übermittlungssperren sind unbefristet gültig und können widerrufen werden. Sie werden auch für Einwohner mit Nebenwohnsitz in der Verbandsgemeinde Adenau auf Antrag eingerichtet.   


Auskunftssperren:

  • Weitergehende Auskunftssperre

    Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen unentgeltlich eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. 


    Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden.

Bereitstellung der Information(en): Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstr. 15-19, 53518 Adenau, Fachbereich Ordnung, Soziales und Schulen