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Einwohnermeldeamt

Einwohnermeldeamt

Einwohner- & Meldewesen, Personalausweise, Passwesen, Führerscheine, Führungszeugnisse, Fischereischeine, Fundamt, Beglaubigungen

Das Einwohnermeldeamt ist die erste Anlaufstelle für alle Personen, die in eine Gemeinde oder Stadt ziehen bzw. innerhalb davon umziehen.

Als Meldebehörde erfasst und speichert das Einwohnermeldeamt alle personenbezogenen Daten im amtlichen Melderegister. Personendaten sind neben dem vollständigen Namen zum Beispiel auch die aktuelle Anschrift, das Geburtsdatum oder der Familienstand.

Hat ein Bürger nach Umzug seine neue Adresse beim neuen Einwohnermeldeamt angemeldet, wird die früher zuständige Behörde in der Regel über die neue Adresse informiert. Eine Abmeldung beim früheren Amt ist seit einigen Jahren nicht mehr notwendig.

Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Einwohnermeldeämter regelt das Bundesmeldegesetz. Zu den Hauptaufgaben zählen: An-, Ab- und Ummeldungen von Personen, Ausstellung von Personalausweisen und Kinderausweisen, Passangelegenheiten und Lohnsteuerkarten. Jedes Einwohnermeldeamt muss darüber hinaus auch Auskünfte aus dem Melderegister geben (sog. Melderegisteranfrage oder Einwohnermeldeamtsanfrage).

Online-Terminbuchung

Um Ihnen den Besuch in unserem Einwohnermeldeamt zu erleichtern, können Sie Ihren Termin bequem online vereinbaren. 

Für folgende Leistungen des Einwohnermeldeamts steht Ihnen die Online-Terminbuchung zur Verfügung:

  • Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
  • Beantragung eines Führerscheins
  • Beantragung eines Führungszeugnisses
  • Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Ausstellung eines Fischereischeins
  • Angelegenheiten des Meldewesens (Wohnsitz an-, ab- und ummelden)


Bitte beachten Sie, dass Ihr Termin erst dann reserviert werden kann, wenn Sie ihn über die Bestätigungsmail verifizieren. Dazu müssen Sie innerhalb von einer Stunde bestätigen, dass Sie Inhaber oder Inhaberin der angegebenen E-Mail-Adresse sind. Ohne diese Bestätigung kann der Termin nicht für Sie reserviert werden.

Erst wenn Sie von der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter eine Bestätigung Ihres Termins erhalten, ist Ihr Termin verbindlich.

Selbstverständlich bleibt auch die telefonische Terminvereinbarung weiterhin möglich. Wir bitten Sie, vor Ihrem Besuch einen Termin zu vereinbaren. Dies ermöglicht Ihnen einen schnellen und zuverlässigen Service.

  • So funktioniert die Online-Terminbuchung

    Damit Sie Ihren Termin schnell und unkompliziert buchen können, führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess:

    1. Leistung und Termin auswählen 

    Wählen Sie zunächst die gewünschte Leistung sowie das passende Datum aus. Ihnen werden die verfügbaren Zeitfenster angezeigt, aus denen Sie Ihren Wunschtermin auswählen können.

    2. Angaben zu Ihrem Anliegen machen 

    Im nächsten Schritt können Sie Ihr Anliegen kurz beschreiben. Unbedingt erforderlich ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte auch Ihre Telefonnummer an.

    3. Einwilligung erteilen 

    Bevor Sie Ihre Buchung absenden, bitten wir Sie um Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.

    4. Bestätigung prüfen 

    Nach Abschluss der Buchung erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte klicken Sie innerhalb von einer Stunde auf den enthaltenen Link, um Ihre E-Mail-Adresse zu verifizieren. Erst dann wird Ihre Terminanfrage an uns weitergeleitet.

    5. Verbindliche Terminbestätigung erhalten 

    Sobald Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter eine verbindliche Bestätigung Ihres Termins.

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