Personalausweis neu beantragen (bei Verlust / Diebstahl)
Leistungsbeschreibung
Sie müssen den Verlust / Diebstahl Ihres Personalausweises melden
• bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Einwohnermeldeamt, oder
• bei der Polizei.Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
• über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
• kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Einwohnermeldeamt an Ihrem Hauptwohnsitz. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Onlinefunktion des Personalausweises
Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass
- falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige (bei Diebstahl)
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 46,00 €
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
Gebühr: 27,60 €
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 10,00 €
für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 30,00 €
Vorkasse: Ja
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Abgabe: 6,00 €
Vorkasse: Ja
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Abgabe: 15,00 €
Vorkasse: Ja
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bei Diebstahl oder Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen. Sie müssen dabei Ihr Sperrkennwort bereithalten, das Ihnen mit der Einmal-PIN mitgeteilt wurde.