Personalausweis: Meldungen vornehmen (bei Verlust / Diebstahl / Entwertung)

  • Leistungsbeschreibung

    Sie sind als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis oder ein gültiges Passdokument zu besitzen. Die Daten im Personalausweis, außer Anschrift und Größenangabe, müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig.

    Namensänderung
    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit, wenn die persönlichen Daten außer Anschrift und Größenangabe nicht mehr aktuell sind. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Verlust oder Diebstahl
    Wenn Ihr Ausweis abhandenkommt oder gestohlen wird, müssen Sie dies melden.

    Folgendes müssen Sie bei Ihrem Bürgeramt melden:

    • Ihr Name hat sich geändert und Sie besitzen kein anderes gültiges Identitätsdokument mit dem neuen Namen.
    • Sie haben Ihren Personalausweis verloren.
    • Ihnen wurde der Ausweis gestohlen.
    • Sie haben einen Verlust gemeldet und den Personalausweis wiedergefunden.  

    Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden. Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl, sperren die Behörden Ihren Online-Ausweis automatisch. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Bei Namensänderung und Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

  • Zuständige Stelle

    Verbandsgemeindeverwaltung Adenau: Einwohnermeldeamt

    Polizei (bei Verlust und Diebstahl)

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Melden Sie den Wiederfund eines als verloren gemeldeten Personalausweises persönlich beim Bürgeramt, wird der Eintrag bei der Polizei gelöscht. Sie können das Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit innerhalb Deutschlands weiternutzen.

  • Anträge / Formulare