Geburtenregister: Ausdruck aus dem Geburtenregister
Leistungsbeschreibung
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (früher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- Ausdruck aus dem elektronischen Register oder
- Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste. Hierfür können Gebühren anfallen.Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder E-Mail an Standesamt@adenau.de
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und -ort,
- Name, Vorname der Eltern,
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Fügen Sie Ihrem Schreiben / Ihrer E-Mail eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder ein Foto Ihres gültigen Personalausweises (.png oder .jpg / max. 4MB) bei.
Sie erhalten als Antwort auf Ihre Mail eine Zahlungsaufforderung. Nach Überweisung der Gebühren wird Ihnen die Urkunde übersendet.
Zuständige Stelle
Standesamt des Geburtsorts: Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Adenau, wenn dieses das Geburtenregister mit Ihrem Geburtseintrag führt.
Geben Sie bitte bei einer Terminvereinbarung Ihre Telefonnummer für Rückfragen an und zusätzlich im Feld "Ihr Anliegen" folgende Informationen:
- Geburtsdatum
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre) sind:
- die Person, auf die sich der Eintrag bezieht,
- Ehegatten oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtenregister benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung bzw. Abholung durch Bevollmächtigte: schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass der Antragstellenden sowie den Personalausweis oder Reisepass der Bevollmächtigten im Original oder als Kopie
- für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).