Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Adenau

    Für diesen Vorgang ist ein persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt notwendig.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende