Baugenehmigung Freistellungsverfahren

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Für das Baugrundstück zuständige Gemeindeverwaltung, bei verbandsangehörigen Gemeinden die Verbandsgemeindeverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende