Social Media

Social Media

Die Verbandsgemeinde Adenau nutzt Social Media, um Menschen in der Verbandsgemeinde sowie alle, die am Leben in der Region teilnehmen möchten – wie Gäste und Interessierte – zeitgemäß, direkt und transparent über die Arbeit der Verwaltung, aktuelle Themen, Projekte und Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. Social Media ergänzt die klassischen Kommunikationskanäle der Verbandsgemeinde Adenau (Internetseite, Pressearbeit, Printmedien) und bietet die Möglichkeit zum direkten Dialog mit den Menschen im Adenauer Land.


Die Inhalte auf den Social-Media-Kanälen der Verbandsgemeinde Adenau werden durch das Online-Team der Verbandsgemeinde eingestellt, moderiert, sorgfältig geprüft und ausgewertet. Für Rückfragen oder Anregungen ist die Redaktion zudem unter der E-Mail-Adresse sebastian.schulte@adenau.de erreichbar.


  • Instagram

    Die Verbandsgemeinde Adenau ist auf Instagram unter folgendem Link vertreten: https://www.instagram.com/verbandsgemeinde.adenau/

  • Netiquette

    Die Verbandsgemeinde Adenau freut sich über Kommentare, Fragen und Anregungen auf ihren Social-Media-Kanälen. Ziel ist es, einen respektvollen Austausch zu ermöglichen. Dafür gelten bestimmte Verhaltensrichtlinien, die alle beachten sollten.


    Ein respektvoller Umgang miteinander ist besonders wichtig. Kommentare sollten sich stets auf das Thema des Beitrags beziehen und eine begründete Meinung enthalten, insbesondere wenn unterschiedliche Ansichten bestehen. Meinungen dürfen frei geäußert werden, jedoch ohne Provokationen – und ebenso ohne sich provozieren zu lassen. Ironie und Sarkasmus werden nicht immer verstanden, daher ist eine klare und sachliche Ausdrucksweise erwünscht.


    Alle Kommentare sind öffentlich sichtbar. Zum eigenen Schutz sollten keine privaten Daten wie Adressen, Telefonnummern oder persönliche Korrespondenzen veröffentlicht werden. Inhalte sollten selbst erstellt sein, Zitate müssen korrekt mit Quellenangabe versehen werden. Verlinkungen zu externen Webseiten sind nur sinnvoll, wenn sie einen direkten Bezug zum Thema haben. Reine Links ohne Kontext oder Zusammenhang gelten als Spam und werden ausgeblendet.


    Kommentare sollen relevant sein und einen erkennbaren Bezug zum Thema haben. Mehrere Gedanken können in einem Kommentar zusammengefasst werden. Wiederholte, nahezu wortgleiche Kommentare derselben Person sowie Beiträge ohne erkennbaren Inhalt werden gelöscht.


    Nicht erlaubt sind persönliche Angriffe, Beleidigungen, Drohungen oder Aufrufe zu Hass und Gewalt. Ebenso untersagt sind Diskriminierungen aufgrund von Religion, Herkunft, Nationalität, körperlicher Verfassung, sexueller Identität, Alter oder Geschlecht. Inhalte mit sexistischem, pornografischem oder obszönem Charakter sowie jugendgefährdende, rassistische oder antisemitische Äußerungen werden entfernt. Wahlwerbung, Petitionen, Spendenaufrufe oder Aufrufe zu Demonstrationen und Kundgebungen sind ebenfalls nicht gestattet. Das Verbreiten von Fehlinformationen oder Verschwörungstheorien sowie die Veröffentlichung themenfremder Kommentare und unwahrer Tatsachenbehauptungen wird nicht geduldet.


    Darüber hinaus sind Verletzungen der Persönlichkeitsrechte Dritter, etwa durch das Veröffentlichen von Screenshots anderer Profile oder Fotos aus deren Accounts, untersagt. Gleiches gilt für Urheberrechtsverletzungen durch die Veröffentlichung von Audio-, Foto- oder Videoinhalten ohne entsprechende Rechte. Auch Markenverletzungen oder andere Rechtsverstöße werden nicht toleriert. Missbrauch der Kommentarfunktion als Werbefläche, Spamming sowie unkommentierte Links oder Links auf Seiten ohne Impressum oder mit strafrechtlich relevanten Inhalten sind ebenfalls nicht erlaubt.


    Die Verbandsgemeinde Adenau behält sich vor, Kommentare, Direktnachrichten oder Beiträge, die gegen diese Richtlinien verstoßen, ohne Ankündigung zu verbergen oder zu löschen und ggf. den Betreibenden der jeweiligen Social-Media-Plattform zu melden. 


    Personen, die wiederholt gegen die Grundprinzipien verstoßen, können dauerhaft von den Kanälen ausgeschlossen werden. Verstöße gegen Gesetze und Rechtsvorschriften können zudem rechtliche Schritte nach sich ziehen.


    Die Verantwortung für veröffentlichte Inhalte liegt bei denjenigen, die sie einstellen. Die Verbandsgemeinde Adenau übernimmt hierfür keine Haftung. Die Netiquette wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um einen fairen und respektvollen Austausch sicherzustellen.


    Stand: 17.12.2025

  • Konzept

    Zielsetzung und Zweck der Social-Media-Nutzung

    Die Verbandsgemeinde Adenau nutzt Social-Media-Plattformen, um Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste und Besucher zeitgemäß, direkt und transparent über die Arbeit der Verwaltung, aktuelle Themen, Projekte und Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. Damit ergänzt Social Media die klassischen Kommunikationskanäle der Verbandsgemeinde wie die Website, die Pressearbeit und Printmedien und eröffnet zugleich die Möglichkeit zum direkten Dialog mit den Menschen in Adenau und den Ortsgemeinden.


    Ziel der Social-Media-Nutzung ist es, die Transparenz kommunaler Arbeit zu fördern und die Bürgernähe durch einen offenen Austausch zu stärken. Darüber hinaus soll die Reichweite gemeindlicher Informationen erweitert und insbesondere jüngere Zielgruppen angesprochen werden. Social Media dient außerdem der Bewerbung von Beteiligungsformaten und Veranstaltungen sowie der schnellen und verlässlichen Kommunikation in Krisensituationen, etwa durch Warnhinweise und aktuelle Meldungen. Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der Verbandsgemeinde Adenau als attraktiven Arbeitgeber, der sich als zukunftssicher und vielfältig präsentiert. Schließlich trägt die Social-Media-Arbeit dazu bei, das Bild der Verbandsgemeinde als lebenswerter Wohn- und Arbeitsort zu fördern und die besonderen Qualitäten der Region sichtbar zu machen.


    Alle staatlichen Organe – dazu gehört auch die Verbandsgemeinde Adenau als kommunale Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts – sind verpflichtet, eine umfassende Informationsarbeit zu leisten. Bürgerinnen und Bürger sollen über wichtige Sachfragen transparent informiert werden, damit sie Entscheidungen und Maßnahmen nachvollziehen und sich aktiv einbringen können.


    Die Nutzung von Social-Media-Plattformen ist für die Verbandsgemeinde Adenau ein unverzichtbares Instrument, um Menschen schnell und zuverlässig über aktuelle Themen, Projekte und Veranstaltungen zu informieren. Neben klassischen Kommunikationswegen wie Pressegesprächen, Pressemitteilungen, Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt und auf der Internetseite www.adenau.de ergänzen soziale Netzwerke die Öffentlichkeitsarbeit und eröffnen die Möglichkeit zum direkten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen und Besucherinnen und Besuchern.


    Social Media ermöglicht eine zielgruppengerechte Ansprache, eine schnelle Weitergabe von Informationen und eine direkte Kommunikation mit der Bevölkerung. Damit trägt es dazu bei, die Transparenz kommunaler Arbeit zu fördern, die Bürgernähe zu stärken und insbesondere jüngere Zielgruppen zu erreichen. Darüber hinaus dient es der Bewerbung von Beteiligungsformaten und Veranstaltungen sowie der verlässlichen Kommunikation in Krisensituationen.


    Um der Informationspflicht nachzukommen, reicht es daher nicht mehr aus, ausschließlich auf herkömmliche Kanäle zu setzen. Eine moderne Presse- und Öffentlichkeitsarbeit muss die neuen Medien einbeziehen, um Inhalte zeitgemäß, verständlich und zielgerichtet zu vermitteln.


    Rahmenbedingungen

    Bei Social-Media-Diensten handelt es sich vielfach um mehrstufige Anbieterverhältnisse, bei denen der jeweilige Informations- oder Kommunikationsdienst auf einer Plattform angeboten wird, die von Dritten bereitgestellt wird und bei denen Daten der Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen eigener Geschäftszwecke verarbeitet werden. Staatliche Stellen unterliegen einer verfassungsrechtlichen Bindung an Recht und Gesetz (Rechtsstaatsprinzip) und stehen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion in einer besonderen Verantwortung. Dies ist auch bei der Nutzung von Social-Media-Diensten durch die Verbandsgemeinde Adenau zu berücksichtigen.


    Angesichts datenschutzrechtlicher Defizite bei einer Reihe von Social-Media-Plattformen richtet die Verbandsgemeinde Adenau ihre Angebote daher auf Datensparsamkeit bei der Verarbeitung von Nutzungsdaten und auf eine aktive Information der Nutzerinnen und Nutzer aus. Fehlende Widerspruchsmöglichkeiten beim Social-Media-Dienst selbst werden durch Maßnahmen der Verbandsgemeinde wie Information und Aufklärung, den Hinweis auf die eigenverantwortliche Nutzung sowie das Angebot alternativer Kommunikationskanäle kompensiert. Auf diese Weise sollen die Nutzerinnen und Nutzer in die Lage versetzt werden, über ihre Daten tatsächlich selbst zu bestimmen.


    Plattformen und Kanäle

    Die Verbandsgemeinde Adenau ist derzeit auf Instagram aktiv. Dort werden visuelle Einblicke in Projekte, Veranstaltungen und das Leben in der Verbandsgemeinde gegeben. Instagram ermöglicht es, die Vielfalt der Region anschaulich darzustellen und Bürgerinnen, Bürger sowie Gäste direkt zu erreichen.


    Weitere Social-Media-Plattformen befinden sich aktuell in der Vorbereitung und werden zukünftig die Kommunikationsarbeit der Verbandsgemeinde ergänzen. Jede Plattform wird dabei entsprechend ihrer spezifischen Formate und Nutzergruppen bespielt, um eine zielgerichtete und zeitgemäße Ansprache sicherzustellen.


    Inhalte und Umgang mit Kommentaren

    Die Verbandsgemeinde Adenau stellt über ihre Social-Media-Kanäle sachliche Informationen zu aktuellen Themen, Service-Hinweisen, Projekten, Veranstaltungen und Beteiligungsmöglichkeiten bereit. Kommentare und Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, sofern sie sich auf die Inhalte der jeweiligen Beiträge beziehen und den Grundsätzen eines sachlichen, respektvollen Austauschs entsprechen.


    Die Netiquette der Verbandsgemeinde Adenau legt die Verhaltensregeln für die Nutzung der Kanäle fest und ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde abrufbar. Bei Kommentaren zu Beiträgen wird unter Beachtung des Datenschutzes angemessen reagiert. Allgemeine, leicht zu erteilende Auskünfte können direkt in den Kommentaren beantwortet werden, sofern diese Informationen auch von Dritten ohne größeren Aufwand in anderer Weise ermittelt werden könnten.


    Bei komplexen Fragen mit schwierigen oder individuellen Sachverhalten wird auf die persönliche Kontaktaufnahme via Telefon, Brief oder E-Mail hingewiesen. Gleiches gilt für Anfragen über soziale Mediendienste, die als persönliche Nachricht eingehen.


    Verantwortlichkeiten für Social‐Media

    Die Gesamtkoordination und strategische Steuerung der Social-Media-Kommunikation der Verbandsgemeinde Adenau liegt beim Fachbereich Organisation und Verwaltungssteuerung. Dieser Fachbereich ist verantwortlich für den Betrieb und die redaktionelle Betreuung des zentralen Instagram-Kanals der Verbandsgemeinde.


    Cookies, Auswertung und Deaktivierung

    Die Plattformbetreiber verarbeiten personenbezogene Nutzerdaten auch durch den Einsatz von Cookies, Tracking-Werkzeugen und ähnlichen Technologien für den Betrieb und die Bereitstellung der Dienste, aber auch für werbliche Zwecke. Die Informationen werden genutzt, um die Aktivitäten und Verhaltensmuster der Personen, die die Plattformen verwenden, auszuwerten oder Fehlverhalten zu melden. Dies gilt auch für diejenigen, die während des Besuchs der Seite nicht auf der Plattform eingeloggt oder registriert sind.


    Welche Arten von Cookies zum Einsatz kommen, wird in den jeweiligen Datenschutzerklärungen der Verbandsgemeinde Adenau sowie in speziellen „Cookie-Richtlinien“ der Plattformbetreiber, auf die wir verlinken, ausführlich beschrieben. Dort findet sich auch eine Auflistung der Cookies und Tracking-Technologien sowie weitergehende Informationen darüber, wie sich Cookies individuell kontrollieren lassen. Beispielsweise können Geräteeinstellungen so angepasst werden, dass die Werbe-ID verwaltet und personalisierte Werbung deaktiviert wird. Weitere Informationen finden sich bei den Plattformbetreibern zumeist unter Menüpunkten wie „Privatsphäreeinstellungen“ oder „Datenschutzeinstellungen des Kontos“.


    Wie und in welchem Umfang personenbezogene Nutzerdaten durch die Plattformbetreiber verarbeitet werden, ist im Detail nicht transparent oder nachprüfbar. Die Verbandsgemeinde Adenau hat darauf keinen Einfluss.


    Deaktivierung im Browser

    Cookies können darüber hinaus im eigenen Webbrowser verwaltet und deaktiviert werden, was auch ohne ein Konto beim Plattformbetreiber möglich ist. Der Browser kann so konfiguriert werden, dass keine Cookies auf dem Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neues Cookie angelegt wird. Allerdings wird durch die vollständige Deaktivierung von Cookies möglicherweise die Funktionalität der Plattform beeinträchtigt. Jeder Browser unterscheidet sich in der Art, wie er die Cookie‐Einstellungen verwaltet. Sie sind im Hilfemenü des Browsers näher beschrieben. 


    Weitergabe und Übermittlung von Daten

    Sofern externe Dienstleister oder Agenturen in die Betreuung oder Content‐Erstellung eingebunden werden, erfolgt dies auf Basis von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28 DSGVO.


    Die Plattformbetreiber übermitteln die erhobenen Informationen teilweise an Partner oder konzernangehörige Unternehmen in unsichere Drittländer. Dabei stützten sie die Übermittlung auf Angemessenheitsbeschlüsse oder die Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses) der EU‐Kommission sowie das EU‐US Data Privacy Framework bei Datenübermittlungen in die USA, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Die Plattformbetreiber verpflichten sich dadurch, das europäische Datenschutzniveau einzuhalten, auch wenn die Daten in unsicheren Drittländern verarbeitet werden. Weitergehende Informationen zur Übermittlung von Daten in unsichere Drittländer finden sich in den Datenschutzrichtlinien der Plattformbetreiber, die wir in unseren Datenschutzerklärungen zu den jeweiligen Plattformen verlinken.


    Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten

    Die Verbandsgemeinde Adenau tritt beim Betrieb ihrer Social-Media-Kanäle als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO auf. Sie entscheidet allein oder gemeinsam mit den jeweiligen Plattformbetreibern über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit den von ihr eingestellten Inhalten, der Interaktion mit den Nutzenden sowie der inhaltlichen und technischen Betreuung der Kanäle.


    Die Plattformbetreiber (z. B. Meta/Instagram) verarbeiten personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer auch eigenverantwortlich und zu eigenen Zwecken oder gemeinsam mit den Seitenbetreibern, etwa zur Analyse des Nutzerverhaltens oder für personalisierte Werbung. Auf diese eigenverantwortlichen Datenverarbeitungen der Plattformbetreiber hat die Verbandsgemeinde Adenau keinen Einfluss; insbesondere besteht in der Regel kein Zugriff auf personenbezogene Daten aus Nutzungsanalysen.


    Für bestimmte Funktionen, insbesondere der Reichweiten- und Interaktionsanalyse (z. B. Instagram Insights), besteht nach aktueller Rechtsprechung eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO zwischen der Verbandsgemeinde Adenau und dem Plattformbetreiber, auch wenn nur aggregierte und anonymisierte Nutzungsstatistiken zur Verfügung gestellt werden. Bei anderen Plattformen, die künftig genutzt werden sollen, muss ebenfalls von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit ausgegangen werden. Die Plattformbetreiber stellen hierfür teilweise entsprechende Vereinbarungen bereit, auf die in der Datenschutzerklärung der Verbandsgemeinde Adenau verwiesen wird, soweit sie verfügbar sind.


    Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

    Jede Phase der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Nutzung von Social-Media-Plattformen basiert auf einer gesetzlichen Rechtsgrundlage, insbesondere nach Art. 6 DSGVO. Soweit die Nutzenden eine Einwilligung abgeben, etwa im Einwilligungsfenster für den Einsatz von Cookies oder Tracking-Technologien, ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO die maßgebliche Rechtsgrundlage. Unsere Verarbeitung personenbezogener Daten beruht darüber hinaus auf der Wahrnehmung unserer öffentlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. dem rheinland-pfälzischen Datenschutzgesetz, wobei sich die Aufgabenwahrnehmung aus den beschriebenen Zwecken ergibt – insbesondere der Information über aktuelle Themen der Verwaltung oder dem offenen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Adenau.


    Sollten Personen, die die Plattformen nutzen, mit uns beispielsweise über Beiträge, Kommentare, Formulare oder Chatfunktionen aktiv Kontakt aufnehmen, verarbeiten wir ihre personenbezogenen Daten – wie Name, Kontaktdaten oder das Anliegen – zur Bearbeitung der Anfrage und zur Kommunikation. Die Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist je nach Art der Anfrage entweder unsere öffentliche Aufgabenwahrnehmung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. dem rheinland-pfälzischen Datenschutzgesetz, etwa zur Beantwortung allgemeiner Anfragen, oder Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn die Anfrage auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist.


    In Fällen der Krisenkommunikation, von Warnhinweisen oder aktuellen Meldungen können Social-Media-Plattformen uns helfen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten – beispielsweise durch Warnungen vor Schadstoffen, Starkregen oder anderen Gefahrenlagen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e oder lit. c DSGVO in Verbindung mit einer spezialgesetzlichen Rechtsvorschrift.


    Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen

    Betroffene Personen können ihre Rechte nach Art. 12 ff. DSGVO / §§ 18 bis 20 Landesdatenschutzgesetz (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) direkt bei der Verbandsgemeinde Adenau geltend machen. Entsprechende Hinweise und Kontaktmöglichkeiten sind in der auf den Social-Media-Kanälen verlinkten Datenschutzerklärung enthalten.


    Soweit Datenverarbeitungen durch die Plattformbetreiber selbst erfolgen, werden betroffene Personen in der Datenschutzerklärung auch auf die jeweiligen Datenschutzrichtlinien und Kontaktmöglichkeiten der Plattformbetreiber hingewiesen.


    Alternative Informations- und Kommunikationswege

    Als alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeit außerhalb des Social-Media-Angebots der Verbandsgemeinde Adenau stehen die folgenden Kanäle zur Verfügung:

    • die Internetseite www.adenau.de
    • das Mitteilungsblatt „Adenauer Nachrichten“
    • die E-Mail-Adresse vgadenau@adenau.de, über die direkt Kontakt mit der Verbandsgemeindeverwaltung aufgenommen werden kann


    Diese Angebote gewährleisten eine verlässliche und umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger sowie eine direkte Kommunikationsmöglichkeit mit der Verwaltung, unabhängig von den Social-Media-Plattformen.


    Datensicherheit

    Wir respektieren die von Nutzerinnen und Nutzern beispielsweise im Browser oder im jeweiligen Nutzerkonto getroffenen Einstellungen – etwa die Deaktivierung von Cookies, Tracking-Werkzeugen oder Standortdaten – und werden keinerlei Anstrengungen unternehmen, solche Schutz- und Abwehrmaßnahmen auszuschalten oder zu umgehen.


    Bei personellen Veränderungen wird den privaten Admin-Accounts die Autorisierung zur Anmeldung als „Verbandsgemeinde Adenau“ entzogen und die Passwörter der Accounts werden geändert.


    Speicherdauer

    Die personenbezogenen Daten der Nutzenden speichern wir auf unseren Systemen nur so lange, wie dies nach den jeweiligen Zweckbestimmungen erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Sofern Anfragen an uns gerichtet werden, speichern wir die Daten während der Bearbeitungsdauer sowie sechs Monate nach Abschluss der Bearbeitung. Im Anschluss werden die Daten gelöscht.


    Viele Social-Media-Plattformen speichern Daten nicht nur auf Servern innerhalb der Europäischen Union, sondern auch in den USA oder anderen Drittländern. Die Speicherdauer wird von den Plattformbetreibern eigenverantwortlich festgelegt und in der Regel in deren Datenschutzrichtlinien erläutert. In den Datenschutzerklärungen zu den einzelnen Social-Media-Plattformen informieren wir, soweit möglich, über die jeweiligen Speicherfristen. Wie lange darüber hinaus Daten gespeichert werden, entzieht sich unserer Kenntnis und unserem Einfluss.


    Transparenz und Informationen für Nutzerinnen und Nutzer

    In den Profilen der Social-Media-Kanäle der Verbandsgemeinde Adenau wird jeweils ein klarer Hinweis mit Verlinkung auf die Datenschutzerklärung und das Impressum der Verbandsgemeinde platziert. Diese erläutern die Datenverarbeitung, die Verantwortlichkeiten sowie die Rechte der betroffenen Personen. In den jeweiligen Datenschutzerklärungen zu den Social-Media-Plattformen erfüllt die Verbandsgemeinde Adenau detailliert alle gesetzlichen Informationspflichten, insbesondere gemäß Art. 12 ff. DSGVO.


    Die Verbandsgemeinde Adenau überprüft dieses Social-Media-Konzept sowie die Datenschutzinformationen regelmäßig und passt sie bei technischen, organisatorischen oder rechtlichen Änderungen entsprechend an.


    Haftung

    Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Artikel auf den Social-Media-Plattformen und der Webseite kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.


    Die Verbandsgemeindeverwaltung ist als Inhaltsanbieter für die eigenen Inhalte, die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise („externe Links“) auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Diese fremden Inhalte stammen nicht von der Verbandsgemeindeverwaltung, und die Verbandsgemeindeverwaltung hat nicht die Möglichkeit, den Inhalt von Seiten Dritter zu beeinflussen.


    Die Inhalte fremder Seiten, auf die die Verbandsgemeindeverwaltung hinweist, spiegeln nicht die Meinung der Verbandsgemeindeverwaltung wider, sondern dienen lediglich der Information und der Darstellung von Zusammenhängen. Die Verbandsgemeindeverwaltung haftet nicht für fremde Inhalte, auf die sie lediglich im oben genannten Sinne hinweist. Die Verantwortlichkeit liegt allein bei dem Anbieter der Inhalte.


    Stand: 17.12.2025

  • Datenschutzerklärung: Instagram

    Angaben zur Instagram-Seite der Verbandsgemeinde Adenau

    Die Verbandsgemeinde Adenau unterhält eine Onlinepräsenz in Form einer Instagram-Seite. Ziel dieses Angebots ist es, über aktuelle Themen, Neuigkeiten und Informationen aus der Verbandsgemeindeverwaltung zu informieren sowie mit Bürgerinnen und Bürgern in den Austausch zu treten. Die Instagram-Seite ist unter folgendem Link erreichbar: https://www.instagram.com/verbandsgemeinde.adenau/


    Für den Betrieb dieser Seite greift die Verbandsgemeinde Adenau auf die technische Plattform und die Dienste der Facebook Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland, zurück (nachfolgend „Facebook“).


    Freiwilligkeit der Nutzung und alternative Informationsangebote

    Die Nutzung von Instagram ist freiwillig und nicht erforderlich, um mit der Verbandsgemeindeverwaltung in Kontakt zu treten oder Informationen zu erhalten. Die Nutzung des Dienstes erfolgt in eigener Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer. Dies gilt insbesondere für interaktive Funktionen wie das Kommentieren, Reagieren oder Teilen von Beiträgen.


    Alle über Instagram veröffentlichten Informationen stehen auch über andere Kommunikationswege zur Verfügung. Dazu zählt insbesondere die Internetseite der Verbandsgemeinde Adenau unter https://www.adenau.de/


    Darüber hinaus erscheint wöchentlich, jeweils freitags, das Mitteilungsblatt „Adenauer Nachrichten“. Eine direkte Kontaktaufnahme mit der Verwaltung ist jederzeit per E-Mail unter vgadenau@adenau.de möglich.


    Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook

    Beim Besuch der Instagram-Seite der Verbandsgemeinde Adenau erfasst Facebook personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer. Dazu gehören unter anderem die IP-Adresse sowie weitere Informationen, die über Cookies oder ähnliche Technologien auf dem jeweiligen Endgerät gespeichert werden. Diese Daten werden von Facebook unter anderem dazu genutzt, der Verbandsgemeinde anonymisierte statistische Informationen über die Nutzung der Instagram-Seite bereitzustellen.


    Die dabei erhobenen Daten werden durch die Facebook Ireland Limited verarbeitet und können gegebenenfalls in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen werden. Informationen darüber, welche Daten Facebook erhebt und zu welchen Zwecken diese verwendet werden, sind in den Datenverwendungsrichtlinien von Instagram einsehbar unter: https://help.instagram.com/519522125107875


    Die vollständigen Datenschutzrichtlinien von Instagram finden Sie unter: https://help.instagram.com/581066165581870/?helpref=hc_fnav


    Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien

    Facebook informiert über den Einsatz von Cookies im Rahmen der Cookie-Richtlinie für Instagram:
    https://help.instagram.com/1896641480634370/?helpref=hc_fnav


    Durch Cookies sowie vergleichbare Technologien wie Pixel, Web Beacons oder lokale Speicherung kann Facebook das Nutzungsverhalten erfassen und analysieren. Dies betrifft sowohl registrierte als auch nicht registrierte Nutzerinnen und Nutzer. Facebook ist dabei in der Lage, das Verhalten auch über Instagram hinaus und gegebenenfalls geräteübergreifend nachzuvollziehen.


    Angaben zur Speicherdauer der Daten macht Facebook in seiner Datenschutzerklärung. Demnach werden Daten so lange gespeichert, wie sie für die Bereitstellung der Dienste erforderlich sind oder bis das jeweilige Nutzerkonto gelöscht wird:
    https://de-de.facebook.com/about/privacy


    Instagram-Seiten-Insights

    Facebook verarbeitet im Rahmen der sogenannten Seiten-Insights personenbezogene Daten von Besucherinnen und Besuchern von Instagram-Seiten. Diese Verarbeitung erfolgt unabhängig davon, ob die betroffene Person bei Instagram oder Facebook registriert oder angemeldet ist. Auch nicht angemeldete Nutzerinnen und Nutzer können über das von Facebook bereitgestellte Cookie-Banner Einfluss auf den Umfang der Datenverarbeitung nehmen. Weitere Informationen zu Cookies finden Sie unter: https://www.facebook.com/policies/cookies/


    Bei den Seiten-Insights handelt es sich um zusammengefasste, anonymisierte statistische Auswertungen. Die Verbandsgemeinde Adenau erhält ausschließlich diese anonymisierten Daten und hat keinen Zugriff auf personenbezogene Einzelinformationen. Nähere Informationen zu den Seiten-Insights stellt Facebook hier zur Verfügung: https://www.facebook.com/help/instagram/788388387972460


    Die gewonnenen statistischen Daten dienen dazu, das Informationsangebot der Instagram-Seite zu analysieren und an den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer auszurichten.


    Gemeinsame Verantwortlichkeit

    Für die Datenverarbeitung im Rahmen der Seiten-Insights besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen der Verbandsgemeinde Adenau und der Facebook Ireland Limited. Hierzu wurde eine entsprechende Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO abgeschlossen, in der die jeweiligen datenschutzrechtlichen Pflichten geregelt sind. Informationen zur Abgrenzung der Verantwortlichkeiten finden Sie unter: https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum


    Weitere Hinweise zur Verarbeitung von Seiten-Insights-Daten sind abrufbar unter: https://www.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data sowie in der allgemeinen Datenschutzrichtlinie von Facebook: https://facebook.com/policy.php


    Rechte der betroffenen Personen

    Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, auf Beiträge der Verbandsgemeinde Adenau zu reagieren, diese zu kommentieren oder private Nachrichten zu senden. Es wird empfohlen, sorgfältig zu prüfen, welche personenbezogenen Daten hierbei veröffentlicht werden. Alternativ können andere Kontaktwege genutzt werden, um eine Verarbeitung durch Facebook zu vermeiden.


    Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, stehen den betroffenen Personen gemäß Datenschutz-Grundverordnung insbesondere folgende Rechte zu: das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.


    Informationen zu den Betroffenenrechten stellt Facebook unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.facebook.com/help/2069235856423257


    Anfragen zur Datenverarbeitung, die in der Verantwortung von Facebook liegen, werden von der Verbandsgemeinde an Facebook weitergeleitet. Der Datenschutzbeauftragte von Facebook kann direkt kontaktiert werden unter: https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970


    Privatsphäre-Einstellungen und Datenkontrolle

    Facebook informiert über datenschutzfreundliche Profileinstellungen bei Instagram unter: https://help.instagram.com/811572406418223/?helpref=hc_fnav


    Nutzerinnen und Nutzer können die Verarbeitung ihrer Daten außerdem über die Privatsphäre-Einstellungen ihres Instagram-Profils einschränken. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://help.instagram.com/196883487377501/?helpref=hc_fnav&bc[0]=368390626577968&bc[1]=1757120787856285


    Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf mobilen Endgeräten den Zugriff von Instagram auf Kontakte, Kalender, Fotos oder Standortdaten über die jeweiligen Betriebssystemeinstellungen zu beschränken.


    Informationen zur Verwaltung oder Löschung eigener Daten stellt Instagram unter folgenden Links bereit:

    https://help.instagram.com/370452623149242/?helpref=hc_fnav&bc[0]=368390626577968&bc[1]=1757120787856285

    https://help.instagram.com/105448789880240/?helpref=hc_fnav&bc[0]=368390626577968&bc[1]=1757120787856285


    Eigene Datenverarbeitung durch die Verbandsgemeinde Adenau

    Die Verbandsgemeinde Adenau erhebt und verarbeitet selbst keine zusätzlichen personenbezogenen Daten aus der Nutzung von Instagram. Sofern Beiträge von Nutzerinnen und Nutzern geteilt, kommentiert oder beantwortet werden oder eigene Beiträge auf Nutzerprofile verweisen, werden die öffentlich zugänglichen Profildaten und Inhalte im Rahmen des Instagram-Angebots sichtbar gemacht.


    Über die Funktion „Insights“ erhält die Verbandsgemeinde ausschließlich pseudonymisierte statistische Daten, die keiner bestimmten Person zugeordnet werden können. Das berechtigte Interesse am Betrieb der Instagram-Seite gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO liegt in der Öffentlichkeitsarbeit sowie in der bedarfsgerechten Gestaltung des Informationsangebots. Weitere Informationen zur Insights-Funktion finden Sie unter: https://www.facebook.com/iq/tools-resources/audience-insights/


    Das dem Angebot zugrunde liegende Nutzungskonzept ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde einsehbar und wird regelmäßig überprüft sowie bei Bedarf angepasst.


    Stand: 17.12.2025