Über 949.000 Euro für den Neubau des Sportheims/Umkleidegebäudes in Antweiler


Im Rahmen der Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe erhält die Ortsgemeinde Antweiler Fördermittel in Höhe von über 949.000 Euro aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“. Unterstützt wird damit der Neubau des Sportheims/Umkleidegebäudes, das während der Flut im Juli 2021 schwer beschädigt und in Teilen vollständig zerstört worden war.

 

„Mit den bewilligten Mitteln können wir einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der sportlichen Infrastruktur in Antweiler gehen. Die Maßnahme stärkt nicht nur den Vereinssport, sondern auch das gesellschaftliche Miteinander vor Ort. Sportanlagen sind zentrale Orte des Engagements und der Gemeinschaft, ihr Wiederaufbau ist ein bedeutender Beitrag zur Lebensqualität in der gesamten Region“, erklärte Bürgermeister Nisius.

 

„Für die Ortsgemeinde Antweiler ist der Wiederaufbau des Sportplatzes und des Sportheims von herausragender Bedeutung. Zum einen bietet der Wiederaufbau unserem Sportverein, den Oberahrtaler Sportfreunden, wieder eine Basis für sportliche Veranstaltungen in allen Altersstufen von den G-Jugend-Bambinis bis hin zu den Alten Herren. Zum anderen wird der neue Sportplatz auch den Grundschulstandort Antweiler stärken, da unsere Grundschüler künftig wieder Sportunterricht im Freien erhalten können und auch, nach mehrjähriger Unterbrechung, wieder eine Teilnahme an den obligatorischen Bundesjugendspielen möglich ist“, so Ortsbürgermeister Schäfer.

 

Die Flutkatastrophe hatte die gesamte Sportanlage vollständig zerstört. Eine Sanierung war nicht möglich, weshalb ein vollständiger Wiederaufbau der gesamten Anlage erforderlich ist.

 

Der Neubau entsteht am Ortsausgang Richtung Fuchshofen. Die Ortsgemeinde plant, die Sportanlage an diesem Standort komplett neu aufzubauen. Gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Adenau wird zudem geplant, das Umkleidegebäude mit dem Feuerwehrgerätehaus in einem Gebäudekomplex zu integrieren. Dieser Gebäudeteil ist jedoch nicht Bestandteil der Förderung. Die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeinde stimmen sich derzeit zur Kostenaufteilung ab. Durch diese gemeinsame Nutzung entstehen Synergien, die sowohl Baukosten als auch laufende Betriebskosten reduzieren.

 

Mit dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ von Bund und Ländern werden Mittel zur Beseitigung der Schäden bereitgestellt, die durch das Starkregen- und Hochwasserereignis vom 14. und 15. Juli 2021 entstanden sind. In Rheinland-Pfalz wurden bislang über eine Milliarde Euro zur Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur bewilligt.