Liebe Bürger:innen,
manche Themen begleiten uns länger, als uns lieb ist. Der Lückenschluss des Ahr-Radweges zwischen Fuchshofen und Schuld ist ein solches Thema. Seit Jahren klafft hier eine Lücke. Eine Lücke, die konkret für eine Gefahrenstelle im Alltag vieler Radfahrer:innen steht. Noch immer werden sie auf die nicht ungefährliche Landesstraße L 73 geführt. Die Frage „Wie lange noch?“ ist daher mehr als berechtigt.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.03.2026 stand genau dieser Punkt auf der Tagesordnung. Der Fortgang des Projektes wird von vielen als schleppend wahrgenommen und ich kann den Unmut darüber sehr gut nachvollziehen. Bürokratische Hürden, Abstimmungsprozesse und rechtliche Rahmenbedingungen lassen sich nicht einfach ignorieren oder beiseiteschieben. Gleichzeitig wäre es falsch zu sagen, es gehe gar nicht voran. Es gibt Fortschritte, wenn auch in kleineren Schritten, als wir uns das alle wünschen.
Entlang der L 73 wird die bereits vor der Flut begonnene Planung für einen abseits der Straße geführten Radweg konsequent weiterverfolgt. Vertreter des Landesbetriebs Mobilität haben uns im Ausschuss eine umfassende Übersicht über die geplante Radwegeführung gegeben. Dabei wurde auch noch einmal die Chronologie des Projektes in Erinnerung gerufen. Denn mitten in die laufenden Planungen fiel die Flutkatastrophe, die nicht nur Infrastruktur zerstört, sondern auch Planungsstände zurückgeworfen hat.
Seither mussten zahlreiche Anpassungen vorgenommen werden. Dazu gehörten unter anderem die erneute Vermessung flutbetroffener Abschnitte, die Überprüfung bestehender Bauwerke sowie der geplanten Radwegebauwerke. Auch die Trassenführung wurde in Teilen neu abgestimmt und in insgesamt neun Planungsabschnitte aufgeteilt.
Ein Hoffnungsschimmer ergibt sich durch die Möglichkeit eines Grundstücks- bzw. Flächentauschs. Gelingt hier eine Einigung, könnten größere Streckenbereiche realisiert werden, ohne dass ein zeitaufwendiges Planfeststellungsverfahren notwendig wird. Die Fertigstellung des Gutachtens zum Flächentausch wird bis Ende März dieses Jahres erwartet. Anschließend soll dem Eigentümer ein entsprechendes Angebot unterbreitet werden. Bei Zustimmung können die erforderlichen Einzelgenehmigungen eingeholt, die Maßnahme ausgeschrieben und schließlich mit dem Bau des besonders wichtigen Radwegeabschnitts 7 begonnen werden.
Realistisch betrachtet sprechen wir dann von einem Spatenstich innerhalb des kommenden Jahres. Sollte jedoch kein Grundstückstausch zustande kommen, wäre ein Planfeststellungsverfahren unumgänglich, mit entsprechend längeren Zeiträumen.
Mir ist bewusst, dass Geduld kein Ersatz für Sicherheit ist. Deshalb werde ich mich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass dieses Projekt Priorität behält.
Ihr Guido Nisius
