Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 16. Dezember 2025 verabschiedete der Verbandsgemeinderat einstimmig den Haushalt 2026 der Verbandsgemeinde Adenau.
Dessen Volumen reduziert sich von rund 19,3 Mio. Euro in 2025 auf nunmehr 12,9 Mio. Euro, da insbesondere der Aufwand für den flutbedingten Wiederaufbau fast 5 Jahre nach dieser schrecklichen Katastrophe teilweise heruntergefahren werden kann. Im Wesentlichen bildet der Haushalt die Vorbereitung ab 2027 umzusetzender zukunftsweisender Investitionsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 84,4 Mio. Euro für die Jahre 2026 bis 2029 ab.
Auf Basis einer gleichbleibenden Verbandsgemeindeumlage von 37,4 v.H. schließt das Gesamthaushaltsvolumen der Aufwendungen und Erträge im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag von 575.379 Euro ab. Das in der Bilanz der Verbandsgemeinde Adenau auszuweisende Eigenkapital beträgt - vorbehaltlich der noch zu erstellenden Jahresabschlüsse - zum Stichtag 31. Dezember 2026 rund 47,2 Mio. Euro.
Der Finanzhaushalt 2026 schließt bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 363.870 Euro ab. Addiert mit dem Negativsaldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 893.589 Euro errechnet sich ein Finanzmittelfehlbetrag von 1.347.459 Euro. Dieser soll durch vorhandene liquide Mittel gedeckt werden, sodass auch im kommenden Jahr keine Investitionskredite erforderlich sein werden. An planmäßigen Tilgungsleistungen für noch laufende Investitionskredite sind 78.376 Euro zu erbringen.
Die sogenannte "freie Finanzspitze", die der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde dient, ist mit - 442.246 Euro negativ. Somit ist der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich sowohl im Ergebnis-, als auch im Finanzhaushalt nicht erreicht. Gleichwohl stehen diesen negativen Jahresplanergebnissen positive Vorjahre gegenüber, hier insbesondere die Jahre 2022 und 2023.
Für den gesamten Planungszeitraum 2026 – 2029 weist das Investitionsprogramm ein rekordverdächtiges Gesamtvolumen von 84,4 Mio. Euro auf. Darin abgebildet sind sämtliche auf die Verbandsgemeinde Adenau zukommen Investitionen, wie der Bau von drei Feuerwehrgerätehäusern, die Sanierung zweier Grundschulen, die flächendeckende Glasfasererschließung und nicht zuletzt die weiterhin zu Buche schlagende Abarbeitung der Flutschäden aus 2021. In diesem Jahr sind Investitionstätigkeiten in einer Größenordnung von 16,4 Mio. Euro vorgesehen.
Die Verschuldung der Verbandsgemeinde Adenau konnte im Zeitraum von 2012 bis 2025 von rund 4,3 Mio. Euro um insgesamt rund 3,4 Mio. Euro auf zwischenzeitlich weniger als 900.000 Euro abgebaut werden. Zum Ende des Haushaltsjahres 2026 werden die bestehenden Investitionskredite aufgrund der Tilgungsleistungen bei rund 800.000 Euro liegen.
Die Reform des Landesfinanzausgleichsgesetzes 2023 ging mit einem „grundlegenden Systemwechsel“ einher, infolgedessen die Verbandsgemeinde Adenau auch 2026 vom Land keine Schlüsselzuweisung B erhält, sondern lediglich eine Zuwendung für zentrale Orte von rund 140.000 Euro, von der dann wiederum rund 61.000 Euro an Kreisumlage abzuführen sind. Da das Landesfinanzausgleichsgesetz zudem grundsätzlich auch keine nennenswert eigenen Einnahmequellen für die Verbandsgemeinden und Landkreise vorsieht, müssen diese zwangsläufig von der Substanz der ihr angehörenden Gemeinden leben. So profitieren wir auch im kommenden Jahr davon, dass die Grundlagen für die Erhebung der Verbandsgemeindeumlage mit rund 20 Mio. Euro ein nie dagewesenes Rekordniveau erreicht haben.
Um im Rahmen dieser katastrophalen Finanzausstattung durch das Land Rheinland-Pfalz einen Haushaltsausgleich hinzubekommen, hätte - neben dem Herausstreichen oder Kürzen von Haushaltspositionen - vor allem die Verbandsgemeindeumlage angehoben werden müssen, und zwar um mehr als nur einen Umlagepunkt. Das würde die umlagepflichtigen Ortsgemeinden erneut belasten und ihnen erforderliche finanzielle Spielräume nehmen.
Nicht umsonst haben 25 Ortsgemeinden aus der Verbandsgemeinde Adenau gegen den Landesfinanzausgleich geklagt, weil ihnen zwischenzeitlich kaum noch Mittel zur Verfügung stehen, um selbst Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung bestreiten zu können.
Hier hat der Verbandsgemeinderat ein deutliches Zeichen gesetzt, indem er einstimmig den Verbandsgemeindeumlagesatz auf dem Vorjahresniveau von 37,4 v.H. belassen und auch darüber hinaus keine Budgetkürzungen vorgenommen, also bewusst ein Haushaltsdefizit in Kauf genommen hat. Dies nicht zuletzt auch als ein Ausdruck der Ohnmacht, zumal zwischenzeitlich keinerlei Ermessensspielräume mehr bestehen und das Haushaltsdefizit durch ohnehin erforderliche Ausgabenpositionen zustande kommt.
Übrigens befindet sich die Verbandsgemeinde Adenau nicht allein in dieser desaströsen Situation. Dem neuen kommunalen Finanzreport 2025 der Bertelsmann-Stiftung zufolge befinden sich die Kommunalfinanzen in einer anhaltenden Abwärtsspirale, an deren Ende die Handlungsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Kommunen dauerhaft infrage steht. Die kommunalen Haushalte brauchen dringender denn je nachhaltige Strukturreformen statt Kurzatmigkeit in Form von Einmalzahlungen nach Kassenlage des Landes.
In weiteren Kolumnen werde ich auf die wesentlichen Investitions- und Infrastrukturmaßnahmen im Haushaltsplan 2026 eingehen. Fortsetzung folgt.
Ihr Guido Nisius
