Die Grundsteuer- und Abgabenbescheide für das Jahr 2026 werden in den nächsten Tagen den Bürger:innen zugesandt. In den meisten Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Adenau bleibt die Steuer unverändert, in diesen Fällen gilt weiterhin der zuletzt erteilte Grundsteuer- und Abgabendauerbescheid.
Besonders in der ersten Woche nach dem Versand kann es aufgrund zahlreicher Rückfragen zu einer zeitweise eingeschränkten Erreichbarkeit der Mitarbeitenden des Steueramts der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau kommen. Daher wird vorab um Verständnis gebeten, wenn Telefonleitungen häufiger belegt sind und die zuständige Sachbearbeitung nicht unmittelbar erreichbar ist. Die Verwaltung empfiehlt, Änderungen – beispielsweise den Verkauf von Grundbesitz, Adressänderungen oder neue Bankverbindungen – möglichst per Brief, Fax oder E‑Mail mitzuteilen oder erst nach einigen Tagen telefonisch nachzufragen. Die neuen Daten werden anschließend in einem Änderungsbescheid berücksichtigt, der einige Wochen später versendet wird.
Um verspätete Zahlungseingänge zu vermeiden, kann die dem Steuerbescheid beiliegende Einzugsermächtigung genutzt oder hier abgerufen werden. Diese ist ausgefüllt und unterschrieben an die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau zurückzusenden. Das erteilte SEPA‑Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden.
Zahlungen sind zu den im Steuerbescheid ausgewiesenen Fälligkeitsterminen unter Angabe der neuen Buchungsnummer zu leisten.
