Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag und erinnert an die Millionen Menschen, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt und ermordet wurden. Das Datum verweist auf die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch sowjetische Soldaten.
Wie kein anderer Ort symbolisiert Auschwitz die Verbrechen, die Deutschland unter nationalsozialistischer Führung verübte.
Bundesweit wird an diesem Tag die Erinnerung an die Opfer wachgehalten. Öffentliche Gebäude sind auf Halbmast beflaggt, um ein sichtbares Zeichen der Trauer und des Innehaltens zu setzen. Der Gedenktag würdigt alle Menschen, die unter dem Terror des NS-Regimes litten: die europäischen Juden, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, politisch Verfolgte, Homosexuelle, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, Millionen verschleppter Menschen aus Osteuropa, Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen sowie all jene, die aufgrund der menschenverachtenden Ideologie zu „Feinden“ erklärt wurden. Ebenso erinnert der Tag an diejenigen, die mutig Widerstand leisteten oder Verfolgten Schutz gewährten.
Der Gedenktag mahnt nicht nur zur historischen Erinnerung, sondern richtet den Blick bewusst auf die Gegenwart. Er ist ein Anlass, aktuellen Formen von Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten. Die Erinnerung an die Vergangenheit verpflichtet dazu, demokratische Werte zu schützen und jeder Form von Hass und Ausgrenzung entgegenzuwirken.
Der 27. Januar mahnt, zu erinnern und Verantwortung zu übernehmen – heute und in Zukunft.
