Umsatzabfrage zur Erhebung des Tourismusbeitrages in der Stadt Adenau für die Jahre 2021 und 2022


Die Stadt Adenau erhebt jährlich einen Tourismusbeitrag. Beitragspflichtig sind gemäß Tourismusbeitragssatzung (TBS) der Stadt Adenau alle natürlichen und juristischen Personen sowie nicht- oder teilrechtsfähige Personenvereinigungen, denen aufgrund des Tourismus in der Stadt Adenau unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.


Die Vorteile sind unmittelbar, wenn das Leistungsangebot geeignet ist, den Bedarf von Touristen zu decken.


Die Vorteile sind mittelbar, wenn das Leistungsangebot geeignet ist, den betrieblichen Bedarf derjenigen zu decken, denen unmittelbare Vorteile geboten werden.


Zur Ermittlung des Tourismusbeitrages für die Jahre 2021 und 2022 bitten wir um Abgabe einer entsprechenden Umsatzerklärung. Bitte nutzen Sie hierfür die bereitgestellten Vordrucke. Bei Bedarf können die Vordrucke auch zur Verfügung gestellt werden.


Bitte füllen Sie die Umsatzerklärungen vollständig aus und senden Sie diese bis zum 24.10.2025 an die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau zurück.


Die Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzerklärung ergibt sich aus § 7 Abs. 1 TBS. Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass bei einer fehlenden oder nicht rechtzeitigen Abgabe der Umsatz gemäß § 7 Abs. 2 TBS geschätzt werden darf.


Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden:


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