Mitteilung des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Adenau


Nach § 7 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit § 19 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Umlage der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Adenau vom 09.01.1996 können Einzelabsetzungen von Wassermengen für die Ermittlung der verminderten Schmutzwassermengen beantragt werden.


Das Abwasserwerk Adenau hat bereits den Viehhaltern, die in den Vorjahren Einzelabsetzungen beantragt haben, entsprechende Vordrucke zugesandt. Sollten Viehhalter hierbei unberücksichtigt geblieben sein, so kann das nachfolgend abgedruckte Antragsformular verwandt werden. Außerdem steht das Formular hier zur Verfügung.


Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn auch Kanalbenutzungsgebühren bei der Verbraucherstelle erhoben werden.

 

Des Weiteren finden Sie einen Vorduck zur Mitteilung Ihres Zählerstandes von Eigenwassergewinnungsanlagen sowie der Zählerstände zur Absetzung von Frischwassermengen. Dieses Formular steht ebenfalls hier zur Verfügung.


Die Anträge sind bis spätestens 31.01.2026 an das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zurückzusenden oder diese können ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail eingereicht werden.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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