Die Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Brohltal, Vordereifel und die Stadt Mayen laden gemeinsam ein, sich zu bewerben. Aufgrund der kurzen Umsetzungsfrist sind vor allem zügig umsetzbare Vorhaben (z.B. Anschaffungen) einzureichen.
Die wichtigsten Eckpunkte | |
Fördermittel-Budget: | 77.777 € (davon 70.000 € GAK-Mittel) |
Datum des Aufrufes: | 26.02.205 |
Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen: | 01.04.2025 (Ausschlussfrist) |
Datum der Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium: | 07.05.2025 (voraussichtlich) |
Frist für Projektabschluss und Abrechnung: | 30.09.2025 |
Inhalt des Aufrufes: | Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudget |
Adresse für die Einreichung der Projektsteckbriefe: | Geschäftsstelle der LAG Osteifel-Ahr |
Geltende Auswahlkriterien und Förderansätze:
Wenden Sie sich bei Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanagement:
Regionalmanagement Hannah Reisten c/o Sweco GmbH, Koblenz | LAG Geschäftsstelle Bernhard Jüngling |
Welche Ausgaben können gefördert werden?
- Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (z.B. Dorferneuerungsplanungen)
- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
- Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen
- Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
- Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine Infrastrukturen, in Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, zugunsten des ländlichen Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
- Kleine Infrastruktureinrichtungen (dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten und Ingenieurleistungen)
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte)
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung)
Welche Voraussetzungen gelten?
- Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
- Der Zuschuss muss mindestens 2.000 EUR sein. Die förderfähigen Ausgaben dürfen max. 20.000 EUR Netto betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
- Gebrauchte Gegenstände, kommunale Pflichtaufgaben und einfache Ersatzinvestitionen sind nicht förderfähig.
- Rechnungen < 100 EUR sind nicht förderfähig
- Die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) muss gesichert sein.
- Alle relevanten Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) müssen vorhanden sein.
- Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Osteifel-Ahr. Ihr gehören VertreterInnen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an.
Welche Förderansätze gelten?
Basisförderung
Premiumförderung
private Zuwendungsempfänger
40 %
50 %
gemeinnützige Zuwendungsempfänger
50 %
80 %
öffentliche Zuwendungsempfänger
65 %
75 %
Ablauf des Auswahlverfahrens:
- Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 01.04.2025).
- Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.
- Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium.
- Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.
- Abschluss eines Vertrags mit der LAG Osteifel-Ahr.
- Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege bei der LAG bis spätestens 30.09.2025
Das gilt es zu beachten:
Bitte beachten Sie,
- dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden können.
- dass die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) gesichert sein muss.
- dass alle nötigen Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) vorliegen müssen.
- dass nur Kassenmittel für eine Umsetzung im Jahr 2025 und keine Verpflichtungsermächtigungen für Zahlungen in Folgejahren bereitstehen.
- dass der vorliegende Förderaufruf unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz steht und eine Auswahl des Vorhabens durch die LAG noch keine Zusage der Fördermittel darstellt
- dass etwaige Anpassungen des Plafonds (der Fördermittelsumme) bis vier Wochen vor Fristende vorgenommen werden können.
