Förderaufruf – Jugendfonds Osteifel-Ahr 2025


Gesucht werden Ideen, wie Treffpunkte für Jugendliche geschaffen oder verbessert werden können – egal ob draußen, drinnen oder mobil. Wichtig ist: Ihr gestaltet mit!

Die LAG Osteifel-Ahr stellt im Jahr 2025 insgesamt 30.000 € zur Förderung von Jugendprojekten zur Verfügung (vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch das Land Rheinland-Pfalz). Die Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Brohltal, Vordereifel und die Stadt Mayen laden junge Menschen bis 27 Jahre ein, ihre Ideen einzureichen.


Die wichtigsten Eckdaten

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden Sachkosten für Projekte wie:

    • neue oder neugestaltete Jugendräume oder Jugendcafés
    • Ausstattung für bestehende Treffpunkte
    • kreative Outdoor-Bereiche oder flexible Jugendtreffs

     

    Nicht gefördert werden:

    • wirtschaftliche, parteipolitische oder religiöse Vorhaben
    • Projekte mit reinem Sportleistungscharakter
    • Einzelveranstaltungen (z. B. Partys oder Konzerte ohne dauerhaften Effekt)
  • Wer kann mitmachen?

    • Jugendliche Gruppen oder lose Zusammenschlüsse
    • Vereine, Initiativen oder Ortsgemeinden, die mit Jugendlichen ein Projekt umsetzen
    • Auch Gruppen ohne Rechtsform sind möglich – eine volljährige Ansprechperson muss das Projekt begleiten
  • Förderung und Rahmenbedingungen

    • Förderhöhe pro Projekt: 500 € bis max. 3.000 €
    • Ein Projekt pro Antragsteller im Jahr
    • Die Förderung erfolgt nach Projektabschluss gegen einen kurzen Bericht mit Belegen
    • Umsetzung im Gebiet der LAG Osteifel-Ahr (VG Adenau, Altenahr, Brohltal, Vordereifel oder Stadt Mayen)
    • Die Interessenbekundung muss zwischen dem 19.05.2025 und dem 18.07.2025 bei der Geschäftsstelle der LAG Osteifel-Ahr in Adenau eingereicht sein.

     

    Die Projekte werden anhand von Projektauswahlkriterien im Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die besten Ideen gewinnen.

So läuft’s ab – Projektauswahl und Umsetzung

  • 1. Interessensbekundung einreichen

    Reicht eure Interessenbekundung mit kurzer Projektbeschreibung, einer volljährigen Ansprechperson und einer groben Kostenschätzung bis spätestens 18.07.2025 bei der Geschäftsstelle der LAG ein.

  • 2. Sichtung  und Einladung zur Präsentation

    Die Geschäftsstelle prüft, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind (Muss-Kriterien). Wenn alles passt, werdet ihr zur Vorstellung eingeladen.

  • 3. Projektvorstellung und Entscheidung am 03.09.2025

    Am 03.09.2025 stellt ihr euer Projekt dem Entscheidungsgremium mit Steuerungsfunktion der LAG Osteifel-Ahr vor. Diese besteht aus Vertreter*innen der Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartner*innen sowie Vertreter*innen der Zivilgesellschaft. Ihr erklärt euer Vorhaben, zeigt, warum es wichtig ist, und könnt Fragen beantworten. Das Entscheidungsgremium bewertet alle Projekte anhand der festgelegten Auswahlkriterien und entscheidet, welche Projekte eine Förderung erhalten.

  • 4. Zielvereinbarung und Projektstart

    Wenn euer Projekt ausgewählt wurde, schließt ihr eine Zielvereinbarung mit der LAG ab. Darin steht:

    • was ihr umsetzen wollt,
    • wie viel Geld ihr bekommt
    • bis wann das Projekt abgeschlossen sein muss
    • welche Nachweise ihr einreichen müsst.
  • 5. Projekt umsetzen – in Vorleistung gehen

    Ihr setzt euer Projekt um – z. B. Anschaffungen für den Jugendtreff, Gestaltung, Aufbau etc.

    Wichtig: Die Kosten werden zuerst von euch oder eurer Gemeinde/Organisation übernommen (z. B. über den Ortsgemeindehaushalt, Verein o. Ä.).

  • 6. Rückerstattung nach Abschluss: Frist 31.03.2026

    Nach Projektende reicht ihr bis spätestens 31.03.2026 einen kurzen Sachbericht mit Fotos und Belegen (Rechnungen, Zahlungsnachweise etc.) ein. Dann bekommt ihr den Förderbetrag als Festbetrag überwiesen. Die Förderung darf dabei die tatsächlichen Ausgaben nicht übersteigen.

Geltende Auswahlkriterien und Förderansätze:

Wenden Sie sich bei Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanagement:

Regionalmanagement

Theresa Göbel

c/o Sweco GmbH, Koblenz

0261-30439-21 oder 0170 9842743

theresa.goebel@sweco-gmbh.de

LAG Geschäftsstelle

Bernhard Jüngling
c/o Verbandsgemeinde Adenau
02691 305-100
bernhard.juengling@adenau.de


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